Privat, Verkehr und Beruf

Rechtsschutz­versicherung für Senioren & Seniorinnen

  • Chancengleichheit vor Gericht
  • Besondere Leistungen für Rentner/-innen, flexibel anpassbar
  • Telefonische Rechtsberatung, Ansprechpartner im Schadenfall
  • Rechtsschutz ohne Wartezeit: Viele Bereiche sofort versichert
Ab 233,82 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Rechtsschutz­versicherung für Senioren & Seniorinnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtsschutzversicherung für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre beinhaltet die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr sowie optional Wohnen/Vermieten. Außerdem zusätzliche Leistungen in den Bereichen Aktiv, Gesundheit, Hab & Gut sowie Cyber.
  • Schützen Sie, was Sie sich erarbeitet haben: Ein Streitfall verursacht oft hohe Kosten – die Rechtsschutzversicherung sichert Sie ab.
  • Der Rechtsschutz gilt z. B. in den Bereichen Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Steuer, Verwaltung, Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht.


 

5 Fakten zur Rechtsschutz­versicherung für Senioren & Seniorinnen

Was ist bei einem Rechtsproblem zu tun?

Zunächst rufen Sie bitte die Rechtsschutzhotline des BGV an und schildern Ihr Anliegen. Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei und es fällt keine Selbstbeteiligung an. Gegebenenfalls werden Sie sofort weitergeleitet zur telefonischen Rechtsberatung oder wir empfehlen Ihnen einen passenden Fachanwalt oder Fachanwältin und bestätigen, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Lässt sich der Versicherungsfall während der Erstberatung klären, müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen. Diese wird erst fällig, wenn weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Das bestimmen Sie selbst – wir bieten verschiedene Modelle an. Sofern Sie sich für einen der von uns empfohlenen Rechtsanwälte entscheiden, beträgt die Selbstbeteiligung maximal 150 Euro. Melden Sie drei Jahre in Folge keinen Fall mit einer Schadenzahlung zahlen Sie keine Selbstbeteiligung, wenn es zu einem Streitfall kommt. Denn die Selbstbeteiligung sinkt pro schadenfreien Jahr um 50 Euro. Beauftragen Sie einen anderen Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsanwältin, beträgt der Selbstbehalt immer 250 Euro. Möchten Sie Ihren Jahresbeitrag so gering wie möglich halten, bieten wir Tarife mit 400 Euro Selbstbehalt an.

Ab wann gilt der Rechtsschutz?

Wichtig für Ihren Versicherungsschutz ist, dass Sie die Rechtsschutzversicherung für Senioren abgeschlossen haben, bevor der Konflikt entstand, der zum Streitfall führte. Ein nachträglich abgeschlossener Vertrag gilt nicht für Streitursachen, die in der Vergangenheit liegen. Zudem gibt es in einigen Bereichen (Privat, Beruf, Wohnung) eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss. Kommt es in dieser Zeit zum Streit- oder Rechtsfall, trägt die Versicherung keine Kosten. Hier gilt also: Die Rechtsschutzversicherung besser zu früh als zu spät abschließen.

Welche Kosten deckt die Versicherung ab?

Als Best Ager genießen Sie bereits Ihren wohlverdienten Ruhestand. Mit der Rechtsschutzversicherung für Senioren und Seniorinnen schützen Sie sich vor finanziellen Belastungen im Zuge des Streitfalls. Dabei gilt: Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Wir übernehmen die mit dem Rechtsstreit verbundenen Aufwendungen: unter anderem Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten (incl. Sachverständigenkosten und Zeugenentschädigung)  sowie auch die Anwalts- und Prozesskosten der Gegenseite, sofern Sie vor Gericht unterliegen.

Welche Vorteile hat der Tarif 58plus Rechtsschutz Exklusiv für Best Ager?

Unser 58plus-Exklusivtarif ist auf Ihre Bedürfnisse als Best Ager zugeschnitten. Während Berufsrechtsschutz für Sie nun nicht mehr in vollem Umfang relevant ist, werden andere Bereiche wichtiger: zum Beispiel Ehrenamts- und Vereins-Rechtsschutz, Streitigkeiten in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Kosten für Arzthaftungsgutachten, mobiler Anwaltsservice und Nachsorge-Rechtsschutz für Ihre Erben. Außerdem sind Ihre Enkelkinder bis zum Alter von 14 Jahren mitversichert. Gern erläutern wir Ihnen alle Vorteile, die der Tarif Ihnen bietet.

Unsere Tarifvariante in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

58plusExklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall unbegrenzt
  • Strafkaution: bis 500.000 Euro
  • Weltweiter Versicherungsschutz für max. 24 Monate: 500.000 Euro
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung
  • Mobiler Anwaltsservice
  • Sozial-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) ab Widerspruchsverfahren
  • Steuer-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) ab Einspruchsverfahren
  • Rechtsschutz in Bausachen: bis 1.000 Euro
  • Rechtsschutz in Bausachen für altersgerechtes Umbauen: bis 5.000 Euro
  • Erweiterter Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis 1.000 Euro
  • Cyber wählbar (Internet- und Urheber-RS jeweils bis 1.000 EUR)
  • Berufs-RS wählbar für Ihren noch berufstätigen Ehe-/Lebenspartner


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Rechtsschutz für Senioren & Seniorinnen sinnvoll ist

Gesamtkosten: 700 Euro

Schadensabwicklung nach Autounfall

Auf dem Weg zum Supermarkt wird Horst auf einer unbeschilderten Kreuzung von einem Auto gerammt, das von links angefahren kommt. Die Sachlage ist klar: Der Fahrer hat das „Rechts-vor-links“-Gebot missachtet. Dennoch lehnt der Unfallverursacher ab, seine Versicherung zu benachrichtigen, um die Reparaturkosten zu übernehmen. Mit seiner Rechtsschutzversicherung kann Horst die Kosten für die Reparatur (6800 Euro) mit anwaltlicher Hilfe geltend machen, ohne dass es zum Gerichtsverfahren kommt. Da der Gegner zu 100 Prozent haftet, zahlt die gegnerische Versicherung schließlich auch die von der Rechtsschutzversicherung vorgestreckten Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 700 Euro.

Gesamtkosten: 3.300 Euro

Urlaub mit böser Überraschung

Bereits seit Monaten freuten sich Gisela und ihr Lebensgefährte auf die Urlaubsreise nach Spanien. Im Reisebüro haben sie ein schickes Hotel mit Pool und vielen Sportmöglichkeiten gebucht und  für die Reise 2923 Euro bezahlt. Als sie dort ankommen, stellen sie fest, dass die Realität vom Urlaubsprospekt abweicht: schmutziger Teppichboden, der Fitnessraum nicht nutzbar, keine Wassersportangebote und ein Pool mit losen Fliesen und anderen Sicherheitsmängeln. Der Reiseveranstalter lehnt es ab, das Paar in einem anderen Hotel unterzubringen. Nach dem Urlaub bietet der Reiseveranstalter einen Gutschein von 150 EUR. Gisela und ihr Partner sind damit nicht einverstanden und beauftragen einen Rechtsanwalt.  Dieser kann einen Erstattungsbetrag von 1169,20 Euro  erstreiten.

Häufige Fragen und Antworten

Mitversichert ist der oder die Ehe-/LebenspartnerIn sowie minderjährige Kinder und Ihre minderjährigen Enkelkinder und die Enkelkinder Ihres/Ihrer Ehe-/LebenspartnersIn bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie nicht verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine berufliche Tätigkeit ausüben. Auch für die Fahrzeuge der mitversicherten Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder besteht Versicherungsschutz. 

Für alle mitversicherten Personen besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen und als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer und sonstige Teilnehmer des Straßenverkehrs.

Ebenfalls mitversichert sind berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Im Streitfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Senioren und Seniorinnen folgende Kosten, sofern diese im Zuge eines Verfahrens oder anwaltlicher Beratung anfallen:

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten und Honorare für Gerichtsvollzieher
  • Entschädigungen für Sachverständige und Zeugen, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie das Verfahren verlieren und verpflichtet sind, diese zu tragen
  • die übliche Vergütung eines technischen sachkundigen Sachverständigen im außergerichtlichen Verfahren
  • Mediationskosten (bis zu 8 Sitzungsstunden à 180 Euro)
  • Kosten für Schieds- oder Schlichtungsverfahren bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen würde

  • Streitigkeiten um die Vergabe von Darlehen (58plus Rechtsschutz Exklusiv bis 20.000 Euro Darlehenssumme versichert, darüber anteiliger Versicherungsschutz), um Spiel- oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen
  • Ordnungswidrigkeiten-  bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
  • Ordnungswidrigkeiten-  bzw. Verwaltungsverfahren, das en Verwarnungs- bzw. Bußgeld bis einschließlich 60 EUR zur Folge haben kann (Bagatellbußgeldsachen).

Mit der Rechtsschutzversicherung des BGV sichern sich Senioren Rechtsbeistand in folgenden Bereichen:

Privatrecht
  • Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-RS, Steuer-RS (ab Gericht), Ordnungswidrigkeiten-RS, Sozial-RS (ab Gericht), Opfer-RS sowie Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.

Verkehrsrecht
  • Schadenersatz-RS, Ordnungswidrigkeiten-RS, Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungs- und Sozialgerichts-RS, Straf-RS, Steuer-RS und Opfer-RS.

Wohnungs- und Grundstücksrecht
  • Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, Erbbaurecht, Vorkaufsrecht, Eigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht und Steuer-RS.

Damit die Privat- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung greift, müssen Sie alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten - auch Fragen zu früheren Rechtsschutzverträgen oder Versicherungsfällen. Selbstverständlich müssen Sie nicht nur uns, sondern auch Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin über alle Details informieren. Kostenverursachende Maßnahmen (zum Beispiel, wenn Sie Berufung oder Revision einlegen) sind mit uns abzustimmen, sofern dies für Sie zumutbar ist. Achten Sie bitte darauf, die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich zu halten. Hierzu beraten wie Sie gern.

Sie möchten Angaben im Versicherungsantrag oder Vertrag ändern? Sprechen Sie uns bitte an. Nur wenn die Angaben der Wahrheit entsprechen, haben Sie Anspruch auf vollen Versicherungsschutz.

Ihre persönliche Vertragslaufzeit ist auf Ihrem Versicherungsschein verzeichnet. Grundsätzlich bieten wir eine Laufzeit von einem oder bis zu fünf Jahren an. Verträge, die drei oder mehr Jahre laufen, können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Bei Verträgen mit einjähriger Laufzeit erfolgt nach Ablauf automatisch eine Verlängerung, sofern wir oder Sie keine Kündigung einreichen. Womöglich hat Ihre Rechtsschutzversicherung für Senioren eine erste Laufzeit von weniger als einem Jahr – das ist der Fall, wenn die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag beginnen sollen, zum Beispiel zum 1. Januar. Auch ein solcher Vertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch.

 

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