Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall noch fahrbereit und verkehrssicher sein, ist der Sachverständige in unserem Hause zur Begutachtung für Sie da. Und das ganz ohne Termin. Kommen Sie einfach vorbei:
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Ihre Vorteile
- Sie erhalten das qualifizierte Schadengutachten sofort ausgehändigt
- Fragen zur weiteren Abwicklung des Schadenfalles können wir schnell und fachkundig klären
- Dadurch kann die Auszahlung unter Umständen schneller erfolgen
Schäden an Windschutzscheibe und Co.
- Kleine Macken an der Windschutzscheibe? Kein Problem. Als BGV-Kunde zahlen Sie im Rahmen der Teilkaskoversicherung für die Glass Medic-Reparatur bei CARGLASS auch bei vereinbarter Selbstbeteiligung nichts.
- CARGLASS repariert Ihre Windschutzscheibe mit 30 Jahren Garantie. Sollte doch ein Neueinbau der Scheibe notwendig sein, erledigt CARGLASS dies ebenfalls direkt.
- Zur Terminvereinbarung erreichen Sie CARGLASS kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 – 22 22 222 oder im Internet unter www.carglass.de.
- Der BGV arbeitet auch mit weiteren Dienstleistern zusammen, die Ihnen bei einem Glasschaden am Fahrzeug weiterhelfen. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren persönlichen BGV-Ansprechpartner oder unsere Mitarbeiter unter der Schaden-Hotline
Das Rundum-Sorglos-Paket
Unser Service für Kaskokunden und Unfallgegner
Im Schadensfall bieten wir unseren Kunden und Nichtkunden je nach Vertrag folgenden Service:
- Wir organisieren die Reparatur
- Über ein Werkstattnetz vermitteln wir eine Fachwerkstatt in Ihrer Nähe.
- Keine lästigen Wartezeiten
- Die Werkstatt nimmt Ihnen alles ab und organisiert die Abwicklung.
- Hol- und Bringservice gratis
- Der Werkstattservice ist immer zur Stelle. Ob von Zuhause oder der Arbeit.
- Trotz Reparatur mobil
- Ein kostenloser Mietwagen zu abgestimmten Konditionen lässt den Kummer schnell vergessen, auch bei einem Vollkasko-Schadensfall.
- Sauber und blitzblank
- Rundum gereinigt steht Ihr Auto wieder vor der Tür. Garantieverlängerung inbegriffen
- Sechs Jahre Garantie auf die geleisteten Reparaturen.
Passiert Ihnen trotz aller Vorsicht ein Unfall, erleichtern Sie sich die Schadenabwicklung, wenn Sie einige Dinge beachten.
Tipps zum Verhalten im Schadensfall
Notieren Sie folgende Angaben
- Ort und Zeit des Unfalls
- Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Adressen der beteiligten Fahrer, lassen Sie sich den Ausweis oder Führerschein zeigen.
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners
- Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen
Was sollten Sie außerdem beachten?
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze und fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
- Fertigen Sie einen Unfallbericht an, der von den Unfallbeteiligten unterschrieben wird.
- Bitte geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Bei unklarer Haftung oder Personenschäden sollten Sie die Polizei hinzuziehen.
- Melden Sie uns den Schaden umgehend unter der Schaden-Hotline (0721 660-4444) oder online. Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
+49 721 660 - 2600
Tipps im Schadenfall
Bei einem Brandschaden
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch eine geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
- Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser beschädigte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten. Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
- Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Sturm- und Hagelschaden
- Sorgen Sie in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw. einer Fachfirma ggf. für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
- Vermeiden Sie weitere Schäden im Gebäudebereich und prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
- Sorgen Sie dafür, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit einer geeigneten Abdeckung oder Auslagerung.
- Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Einbruchdiebstahl-Schaden
- Zeigen Sie einen Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle an.
- Sorgen Sie, in der Regel auch unter Mithilfe der Polizei, für eine provisorische Sicherung der Versicherungsörtlichkeit. Vor Veranlassung der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
- Überlassen Sie der Polizei kurzfristig eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände.
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schaden. Senden Sie uns die Schadenmeldung mit der vollständigen Stehlgutliste wieder zu, damit wir die weitere Vorgehensweise absprechen können.
Leitungswasser-Schaden
- Wischen Sie vom Schaden betroffenes Mobiliar trocken.
- Verhindern Sie durch Abdeckung bzw. durch Auslagerung Schäden am Mobiliar durch nachtropfendes Wasser.
- Schützen Sie Mobiliar durch geeignete Maßnahmen wie Unterlagen oder Hochstellen vor aufsteigender Feuchtigkeit.
- Nehmen Sie betroffene technische Geräte nach einem Wasserschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
- Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen, insbesondere für Trocknungs- und Reinigungsarbeiten nach Wasserschäden. Durch ungeeignete und verspätete Maßnahmen werden Schäden oft vergrößert. Aus diesen Gründen ist auch bei Wasserschäden eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit uns notwendig.
Tipps im Schadenfall
Brandschaden
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
- Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser kontaminierte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten.
- Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
- Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Sturm- und Hagelschaden
- Sorgen Sie, sofern erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
- Zur Vermeidung weiterer Schäden im Gebäude prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
- Sorgen Sie dafür, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit einer geeigneten Abdeckung oder Auslagerung.
- Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Leitungswasser-Schaden
- Unterbrechen Sie bei beschädigten Rohrleitungen die Wasserversorgung. Schließen Sie die Hauptventile.
- Ist die Schadenstelle bekannt, können Sie einen Installateur mit der Reparatur der Leckage beauftragen. Parallel hierzu sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit uns absprechen.
- Falls die genaue Ursache bzw. die Schadenstelle nicht bekannt ist, lassen Sie bitte vor Beginn von Stemm- und Mauerarbeiten eine Leckage-Ortung durchführen. Geeignete Firmen können wir Ihnen gerne nennen.
- Zur Vermeidung von Folgeschäden an Wänden und Böden ist zu prüfen, ob Trocknungsarbeiten notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
- Lassen Sie bei Frostschäden Auftauarbeiten nur von einem Installationsbetrieb durchführen.
- Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Tipps zum Verhalten im Schadenfall
- Melden Sie uns den Schadensfall bitte unverzüglich.
- Vermeiden Sie Anerkenntnisse oder Zahlungen ohne unsere Zustimmung.
- Sichern Sie – falls möglich – Beweise, indem Sie z.B. Fotos vom Schaden machen und Anschriften von Zeugen notieren.
- Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht ohne unsere Zustimmung weg, bevor über die Regulierung Klarheit besteht. Verderbliche Sachen können Sie jedoch entsorgen.
- Hinweise zu weiteren Obliegenheiten im Schadensfall finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung.
Tipps im Schadenfall
Bei einem Brandschaden
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch eine geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
- Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser beschädigte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten. Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
- Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Sturm- und Hagelschaden
- Sorgen Sie in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw. einer Fachfirma ggf. für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
- Vermeiden Sie weitere Schäden im Gebäudebereich und prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
- Sorgen Sie dafür, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit einer geeigneten Abdeckung oder Auslagerung.
- Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Einbruchdiebstahl-Schaden
- Zeigen Sie einen Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle an.
- Sorgen Sie, in der Regel auch unter Mithilfe der Polizei, für eine provisorische Sicherung der Versicherungsörtlichkeit. Vor Veranlassung der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
- Überlassen Sie der Polizei kurzfristig eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände.
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schaden. Senden Sie uns die Schadenmeldung mit der vollständigen Stehlgutliste wieder zu, damit wir die weitere Vorgehensweise absprechen können.
Leitungswasser-Schaden
- Wischen Sie vom Schaden betroffenes Mobiliar trocken.
- Verhindern Sie durch Abdeckung bzw. durch Auslagerung Schäden am Mobiliar durch nachtropfendes Wasser.
- Schützen Sie Mobiliar durch geeignete Maßnahmen wie Unterlagen oder Hochstellen vor aufsteigender Feuchtigkeit.
- Nehmen Sie betroffene technische Geräte nach einem Wasserschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
- Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen, insbesondere für Trocknungs- und Reinigungsarbeiten nach Wasserschäden. Durch ungeeignete und verspätete Maßnahmen werden Schäden oft vergrößert. Aus diesen Gründen ist auch bei Wasserschäden eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit uns notwendig.
+49 721 660 - 2671
Tipps bei einem Unfall
- Melden Sie uns bitte unverzüglich jeden Unfall
- Auch wenn der Unfall bereits angezeigt ist, melden Sie ihn uns bitte innerhalb von 48 Stunden, wenn der Versicherte an den Unfallfolgen gestorben sein sollte
- Hinweise zu weiteren Obliegenheiten im Schadenfall finden Sie in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen .