Betriebs- und Berufshaftpflicht­versicherung

  • Versicherungssumme bis 15 Mio. Euro
  • Maßgeschneiderte Versicherungskonzepte
  • Leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Schaden verursacht, ist per Gesetz dazu verpflichtet, diesen zu bezahlen – egal wie hoch er ist.
  • Das kann auch für Unternehmen den finanziellen Ruin bedeuten.
  • Die Betriebshaftpflicht leistet bei Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden Dritten zufügen.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Kontext Ihres Unternehmens entstehen. Außerdem übernimmt sie die Prüfung und Klärung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der erhobenen Ansprüche auf Schadenersatz gegeben sind - inklusive aller dafür erforderlichen Kosten.

Wen schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Freischaffende, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, einschließlich deren gesamten Belegschaft während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit.

Wann leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Sie übernimmt Kosten für Schäden, die Sie oder Ihre Belegschaft verursachen. Außerdem prüfen wir die Frage der Schuld: Sind die erhobenen Ansprüche berechtigt? Sind sie das nicht, wehren wir diese für Sie ab – inklusive aller dafür erforderlichen Kosten.

Welche Kosten übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Personenschäden: Wenn durch Ihr Verschulden bzw. das Verschulden einer Ihrer Mitarbeitenden eine dritte Person Schaden nimmt. Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden: Wenn durch Ihr Verschulden bzw. das Verschulden einer Ihrer Mitarbeitenden das Hab und Gut einer dritten Person beschädigt wird, z. B. ein Maler beschädigt beim Verptuzen die neuen Fenstern der Kundin.

Die optimale Lösung

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Für Ihr Unternehmen
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal wählbar (5, 10, 15 Mio. EUR)
  • Vorsorgeversicherung
  • Nachhaftung für 10 Jahre
  • Update-Garantie
  • Besserstellungsklausel
  • Beauftragung von Subunternehmern
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Betriebsgrundstücke
  • Drohnen bis 5 kg
  • Schlüsselverlust mechanischer und elektrischer Schlüssel sowie Folgeschäden
  • Besitz, Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen (Kraft-)Fahrzeugen
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen (Mietsachschäden)
  • Nachbesserungsbegleitschäden
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Asbestschäden bis 1 Mio. Euro
  • Ansprüche aus Benachteiligung
  • Umweltrisiko (Umwelthaftpflicht- & Umweltschadensversicherung)
  • Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen


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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll ist

Kundin stürzt - Betrieb haftet

In der Badausstellung eines Sanitärhandels stürzt eine Kundin über einen Karton, den ein Mitarbeiter unsachgemäß abgestellt hat. Sie fügt sich Verletzungen zu, die ärztliche Behandlung erfordern. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten.

Anschluss vergessen - Wasserschaden

Ein Installateur vergisst nach der Reparatur den Anschluss für das Hauptabflussrohr wiederherzustellen. Ein Fehler, der ohne Betriebshaftpflichtversicherung teuer werden kann. Das ausgetretene Wasser verursacht einen großen Schaden. Die Versicherung reguliert den Schaden.

Häufige Fragen und Antworten

Kein Unternehmen ist wie das andere. Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung richten sich nach unterschiedlichen Faktoren, z. B. Branche, Umsatz oder Anzahl der Mitarbeiter. Unsere Firmenexperten/-innen können Ihnen schnell und unkompliziert ein Angebot zukommen lassen.

Die Laufzeit einer Betriebshaftpflichtversicherung beträgt entweder ein Jahr oder drei Jahre.

Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem übernimmt sie die Prüfung und Klärung der Frage, ob die gesetzliche Voraussetzung der erhobenen Ansprüche auf Schadenersatz gegeben sind – inklusive aller dafür erforderlichen Kosten.

Auch für Vermögensschäden, die als Folge von Sach- oder Personenschäden entstehen können, besteht Versicherungsschutz. Möchten Sie reine Vermögensschäden, ohne einen ursächlichen Personen- oder Sachschaden, auch absichern, können Sie dies optional hinzuwählen.

Am 14. November 2007 ist das Umweltschadengesetz (USchadG) neu in Kraft getreten. Dieses Gesetz schafft für Unternehmen und Betriebe neue Haftungsrisiken.

Während Unternehmen zuvor nur dann haften mussten, wenn Dritte einen Sach- oder Gesundheitsschaden erlitten haben, müssen diese nun für die umweltrelevanten Folgen ihres Handelns einstehen. Kommen Natur oder Tiere zu Schaden, so muss der verursachende Betrieb nun für die Sanierung des Schadens (z.B. Wiederansiedlung bedrohter Tierarten oder Sanierung eines geschädigten Gewässers) aufkommen.

Sie können bei uns zwischen 5, 10 und 15 Mio. Euro Deckungssumme wählen. Welche Deckungssumme für Sie und/oder Ihr Unternehmen die richtige ist, besprechen unsere Firmenexperten und -expertinnen gern mit Ihnen im persönlichen Austausch. Wenn Ihr Unternehmen z. B. höheren Risiken für Personenschäden ausgesetzt ist oder Ihre Firma Verantwortung für hohe Sachwerte trägt, spricht dies für die Wahl einer höheren Versicherungssumme.

Es gibt weitere Versicherungen, die für Sie sinnvoll sein können, darunter die Inhaltsversicherung oder die Gewerbliche Unfallversicherung . Wir bieten im Bereich der Firmenversicherungen flexible, individuelle Lösungen, um Sie und Ihr Unternehmen optimal zu schützen. Wir beraten Sie gern!

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