Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. Im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, mindert sich in der Leistung in allen Fällen entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
Bei unseren Gruppenunfalltarifen darf der Mitwirkungsanteil bis zu 50 Prozent betragen, ohne dass eine Minderung stattfindet.