- Versicherungssumme bis 15 Mio. Euro
- Leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung
Unsere Versicherungen für Ihr Autohaus oder Ihre Autowerkstatt
- Attraktive Leistungsbausteine
- Maßgeschneiderte Versicherungskonzepte
- Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung
Häufige Fragen und Antworten
Wir versichern
- Kfz-Handelsbetriebe
- Kfz-Handwerksbetriebe (Reparatur, Instandhaltung, Wartung, Montage, Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege, Kfz-Werkstatt bei Tankstellen)
- Tankstellen (ohne Kfz-Werkstatt),
- Automatische Waschanlagen
- Vermietende von Stellplätzen
Zu unseren Stärken zählt die individuelle und zugeschnittene Versicherungslösung für Ihren Betrieb. Abhängig vom Umfang, den Gefahren und Ihren eigenen Wünschen erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Sie können uns auch gerne gleich kontaktieren und wir geben Ihnen direkt eine Kosteneinschätzung für Ihre Betriebsgröße.
Zur Absicherung Ihrer eigenen Fahrzeugflotte erstellen wir Ihnen einen separaten Kfz-Vertrag , der eine Kfz-Haftpflicht enthält sowie gegebenenfalls eine Kaskoversicherung. Nicht betriebseigene Fahrzeuge, die aber in Werkstattobhut sind, können separat über die Kfz-Handel-& Handwerkversicherung abgesichert werden. Alle Informationen zu unserer Kfz-Versicherung finden Sie hier .
Die Kfz-Handel-& Handwerkversicherung leistet unter anderem für Fahrzeuge, die der Betrieb zur Reparatur in Obhut hat (z.B. Handels-, Vorführ- oder Kundenfahrzeuge). Dabei geht es um Schäden, die durch typische Kaskoursachen wie Diebstahl, Unfall, Brand an den Fahrzeugen entstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sowie Ihre Angestellten während der Ausübung des Berufes vor Ansprüchen Dritter. Im Fall der Fälle prüfen wir die Haftpflichtfrage und wehren unberechtigte Schadensersatzansprüche und Freistellung des Versicherungsnehmenden von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen ab. Zudem trägt die Versicherung die Kosten durch Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden.
Die Schäden an Kraftfahrzeugen sind in der Betriebshaftpflicht generell ausgeschlossen. Die Zusatzhaftplicht leistet aber bei Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen von fremden Kraftfahrzeugen durch eine betriebliche Tätigkeit an oder mit diesen Fahrzeugen (u.a. Reparatur, Inspektionsarbeiten).
Unsere Versicherungen auf einen Blick
- Betriebseinrichtung, -ausstattung und Vorräte absichern
- Verschiedene Gefahrenkombinationen möglich
- Individuelle Lösungen für Elektronik oder Werkverkehr
- 1 Mio. Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
- Telefonische Rechtsberatung in jedem Fall
- Rechtsschutz sofort: viele Bereiche ohne Wartezeit
- Besserstellungsklausel
- Update-Garantie
- Garantie GDV-Mindeststandard
- Beruf und Freizeit der Mitarbeitenden absichern
- Wir leisten bereits ab 1 Prozent Invalidität
- Familienmitglieder der Firmeninhabenden mitversicherbar
- Leistungsstarke Tarife zu starken Konditionen
- Schutzbrief – Sicherheit für den Fall der Fälle
- Bester Schadenservice und starkes Werkstatt-Netz