Unsere Vereinsversicherungen

  • Bis zu 15 Mio. Euro Versicherungssumme in der Vereinshaftpflicht
  • Vereinsinterne Veranstaltungen sind mitversichert
  • Einfache Tarifierung nach Haushaltssumme
Für Ihren Verein
In wenigen Schritten zum Antrag

Der passende Schutz für Ihren Verein

Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ob in der Stadt oder auf dem Land: Vereine fördern den Gemeinsinn und sind damit unverzichtbar für ein gutes Miteinander. Egal ob Sport, Musik, Kultur oder Umwelt - Menschen, die sich im Verbund engagieren, verdienen nicht nur Anerkennung, sondern auch den besten Versicherungsschutz.
Hier kommen wir ins Spiel: Wir kombinieren für Sie die notwendige und leistungsstarke Vereinshaftpflichtversicherung mit weiteren besonders wichtigen Versicherungsbausteinen. Dazu haben wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen im Bereich der Inhalts-, Gebäude und Gruppenunfallversicherung. So bieten wir Ihnen einen auf Sie und Ihren Verein zugeschnittenen Schutz, der Sie nachts gut schlafen lässt.

Welche Versicherungen braucht ein Verein?

Die Vereinshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung. Sie schützt bei Schadenersatzanforderungen Dritter. Zudem empfehlen wir eine Gruppenunfall für Ihre Mitglieder, eine Rechtsschutz für den Verein sowie eine Inhalts- und Gebäudeversicherung für die Vereinsräumlichkeiten.

Beispiele, warum eine Vereinshaftpflicht sinnvoll ist

Ausgerutscht

Daniel möchte zum Handballtraining und rutscht auf dem vereisten Vereinsgelände aus. Er verletzt sich und macht Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend. Der Verein hat den Weg nicht geräumt und damit seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Durch unsere Vereinshaftpflichtversicherung kommen wir für die Forderungen von Daniel auf.

Gestürzt

Während einer Musikprobe stürzt Vereinsmitglied Anna schwer. Dabei verletzt sie sich den Fuß. Trotz medizinischer Sporttherapie, die durch die Vereinsunfallversicherung mit 1.000 Euro unterstützt wird, wird eine dauerhafte Invalidität des Fußes festgestellt. Wir zahlen Anna die vereinbarte Invaliditätsleistung aus.

Häufige Fragen und Antworten

Der Beitrag Ihrer individuellen Vereinsversicherung hängt von den von Ihnen gewählten Versicherungen sowie den vereinbarten Versicherungsleistungen ab (z.B. welche Kosten im Schadenfall von der Vereinshaftpflichtversicherung oder einer anderen Versicherung abgedeckt sind).

Beim BGV können grundsätzlich alle gemeinnützig agierenden eingetragenen Vereine (e.V.) wie beispielsweise Sportvereine, Tierschutzvereine, Gesangsvereine, Karnevalsvereine, Taubenzüchtervereine, etc. versichert werden.

Vereine haften, wenn Dritte durch den Verein bzw. durch für den Verein tätige Personen geschädigt werden. Auch der Vereinsvorstand haftet gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem Privatvermögen. Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein bei Schadenersatzansprüchen von Dritten. Die D&O-Versicherung schützt den Vereinsvorstand vor Ersatzansprüchen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden entstanden sind.

Die Versicherung trägt die Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit auftreten können. Außerdem übernimmt sie die Prüfung und Klärung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die erhobenen Schadenersatzansprüche gegeben sind – inklusive aller dafür erforderlichen Kosten.

Vereine haften beispielsweise für Schäden, die Mitglieder oder Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein Dritten zufügen. Die Vereinshaftpflicht schützt Vereine vor den dadurch entstehenden hohen Kosten. Prinzipiell sind alle Personen- und Sachschäden an Dritten bzw. am Eigentum Dritter in der Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Wir kombinieren für Sie die notwendige und leistungsstarke Vereinshaftpflichtversicherung mit weiteren besonders wichtigen Versicherungsbausteinen. Dazu zählen: Veranstalterhaftpflicht, Dienstreiseschutz, Vermögensschadenhaftpflicht, D&O-Versicherung, Zelt- und Festwagenversicherung, Garderobenversicherung, Schlüsselverlustversicherung, Musikinstrumenteversicherung

  • Der Vereinsvorstand
  • Sämtliche Vereinsmitglieder sowie ehrenamtlich und nebenamtlich Tätige aus der Betätigung im Interesse und zum Zweck für den versicherten Verein
  • Angestellte und Arbeiter/-innen
  • Nichtmitglieder als Teilnehmende an Probe- oder Schnupperstunden des Vereins
  • Nichtmitglieder als Teilnehmer an Sport- oder Kursprogrammen des Vereins (subsidiär)

Unsere Versicherungen auf einen Blick

Betriebs- und Berufshaftpflicht
  • Versicherungssumme bis 15 Mio. Euro
  • Leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung
Inhaltsversicherung
  • Betriebseinrichtung, -ausstattung und Vorräte absichern
  • Verschiedene Gefahrenkombinationen möglich
  • Individuelle Lösungen für Elektronik oder Werkverkehr
Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
  • 1 Mio. Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
  • Telefonische Rechtsberatung in jedem Fall
  • Rechtsschutz sofort: viele Bereiche ohne Wartezeit
Gewerbliche Gebäudeversicherung
  • Besserstellungsklausel
  • Update-Garantie
  • Garantie GDV-Mindeststandard
Gewerbliche Unfallversicherung
  • Beruf und Freizeit der Mitarbeitenden absichern
  • Wir leisten bereits ab 1 Prozent Invalidität
  • Familienmitglieder der Firmeninhabenden mitversicherbar
Gewerbliche Kfz-Versicherung
  • Leistungsstarke Tarife zu starken Konditionen
  • Schutzbrief – Sicherheit für den Fall der Fälle
  • Bester Schadenservice und starkes Werkstatt-Netz