Gegenstand der Versicherung sind die neu herzustellenden Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, bei Bedarf auch die zugehörigen Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe. Versicherungsschutz wird bedingungsgemäß für Schäden geboten, die während der Bauzeit an den versicherten Sachen entstehen.
Schutz für Bauherr und Arbeitgeber
Diese Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Bauherrn und den Auftraggeber. In der Regel schließt sie der Bauherr selbst ab, wobei das Risiko der ausführenden Firmen mitversichert ist.
So werden im Schadensfall Streitigkeiten unter den Beteiligten vermieden und der Bauherr entlastet. Er muss die komplexen Zusammenhänge eines Schadens hinsichtlich der Gefahrtragung nicht mehr selbst bewerten und die dabei anfallenden Kosten tragen.
Unter dem Aspekt des Risiko-Managements ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung durch den Bauherrn eine gute Möglichkeit, Baukostenerhöhungen durch versicherbare Schadenfälle auf den Versicherer zu übertragen und durch dessen kompetente und zügige Schadenbearbeitung Verzögerungen beim Bauablauf zu vermeiden.