Schaden melden
Brandschaden
Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser kontaminierte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten.
Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Sturm- und Hagelschaden
Sorgen Sie, sofern erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
Zur Vermeidung weiterer Schäden im Gebäude prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
Sorgen Sie dafür, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit einer geeigneten Abdeckung oder Auslagerung.
Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Leitungswasser-Schaden
Unterbrechen Sie bei beschädigten Rohrleitungen die Wasserversorgung. Schließen Sie die Hauptventile.
Ist die Schadenstelle bekannt, können Sie einen Installateur mit der Reparatur der Leckage beauftragen. Parallel hierzu sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit uns absprechen.
Falls die genaue Ursache bzw. die Schadenstelle nicht bekannt ist, lassen Sie bitte vor Beginn von Stemm- und Mauerarbeiten eine Leckage-Ortung durchführen. Geeignete Firmen können wir Ihnen gerne nennen.
Zur Vermeidung von Folgeschäden an Wänden und Böden ist zu prüfen, ob Trocknungsarbeiten notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
Lassen Sie bei Frostschäden Auftauarbeiten nur von einem Installationsbetrieb durchführen.
Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall noch fahrbereit und verkehrssicher sein, ist der Sachverständige in unserem Hause zur Begutachtung für Sie da. Und das ganz ohne Termin. Kommen Sie einfach vorbei:
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Ihre Vorteile
- Sie erhalten das qualifizierte Schadengutachten sofort ausgehändigt
- Fragen zur weiteren Abwicklung des Schadenfalles können wir schnell und fachkundig klären
- Dadurch kann die Auszahlung unter Umständen schneller erfolgen
Schäden an Windschutzscheibe und Co.
Kleine Macken an der Windschutzscheibe? Kein Problem. Reparaturen (ohne Austausch) sind für unsere Kunden im Rahmen der Teilkaskoversicherung kostenlos – unabhängig davon, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde oder nicht
Sie wissen nicht wo hin? Kein Problem. Wir arbeiten mit einigen Dienstleistern und auch zertifizierten Fachwerkstätten zusammen. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren persönlichen BGV-Ansprechpartner oder unsere Mitarbeiter unter der Schaden-Hotline (0721 660-4444).
Das Rundum-Sorglos-Paket
Unser Service für Kaskokunden und Unfallgegner
Im Schadenfall bieten wir unseren Kunden und Nichtkunden je nach Vertrag folgenden Service:
- Wir organisieren die Reparatur
- Über ein Werkstattnetz vermitteln wir eine Fachwerkstatt in Ihrer Nähe.
- Keine lästigen Wartezeiten
- Die Werkstatt nimmt Ihnen alles ab und organisiert die Abwicklung.
- Hol- und Bringservice gratis
- Der Werkstattservice ist immer zur Stelle. Ob von Zuhause oder der Arbeit.
- Trotz Reparatur mobil
- Ein kostenloser Mietwagen zu abgestimmten Konditionen lässt den Kummer schnell vergessen, auch bei einem Vollkasko-Schadensfall.
- Sauber und blitzblank
- Rundum gereinigt steht Ihr Auto wieder vor der Tür. Garantieverlängerung inbegriffen
- Sechs Jahre Garantie auf die geleisteten Reparaturen.
Passiert Ihnen trotz aller Vorsicht ein Unfall, erleichtern Sie sich die Schadenabwicklung, wenn Sie einige Dinge beachten.
Tipps zum Verhalten im Schadenfall
Notieren Sie folgende Angaben
- Ort und Zeit des Unfalls
- Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Adressen der beteiligten Fahrer, lassen Sie sich den Ausweis oder Führerschein zeigen.
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners
- Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen
Was sollten Sie außerdem beachten?
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze und fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
- Fertigen Sie einen Unfallbericht an, der von den Unfallbeteiligten unterschrieben wird.
- Bitte geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Bei unklarer Haftung oder Personenschäden sollten Sie die Polizei hinzuziehen.
- Melden Sie uns den Schaden umgehend unter der Schaden-Hotline (0721 660-4444) oder online. Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Unfall im Ausland
Auch im Urlaub kann ein Autounfall passieren. Oder Sie werden in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt. Wir erklären Ihnen, was dann zu tun ist.
Sie werden im Ausland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug geschädigt?
In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche direkt in Deutschland anmelden. Die Haftpflichtversicherer in den EU-Staaten sind verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat einen Beauftragten zu benennen, der die Schadensregulierung in der Landessprache des Geschädigten vornimmt.
Dieser Beauftragte können Sie über folgende Auskunftsstelle ermitteln:
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG
Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 0800 25 026 00
Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300
Fax: 040 339 65 401
www.zentralruf.de
- Internationale Versicherungskarte
- Autoschutzbrief
- Auslandsreisekrankenschutz
Gegebenenfalls Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da der Umfang der Haftung und Regulierung im Ausland zum Teil geringer ist als in Deutschland.
Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug?
In diesem Fall können Sie Ihre Schadenersatzansprüche direkt geltend machen bei:
Deutsches Büro Grüne Karte e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2020 5757
Fax: 030 2020 6757
E-Mail: dbgk@gruene-karte.de
www.gruene-karte.de
- Verlangen Sie eine Kopie des Kfz-Versicherungsdokumentes des Unfallgegners
- Sichern Sie Daten und Beweise durch Fotos oder Zeugenaussagen
- Rufen Sie bei unklarer Sachlage oder Personenschäden unbedingt die Polizei
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen
Kann der Unfallverursacher nicht ermittelt werden oder ist das Fahrzeug des Unfallgegners nicht versichert, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche hier geltend machen:
Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 5000
Fax: +49 30 20 20 5722
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
www.verkehrsopferhilfe.de
Tipps zum Verhalten im Rechtsschutz-Schadensfall
Bitte beachten Sie im Schadensfall folgende Hinweise.
Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand brauchen, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Schaden-Hotline 0721 660-2600. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden.
Für Ihr konkretes persönliches Anliegen bieten wir Ihnen gerne die geeigneten Serviceleistungen an:
- Sie wollen sich einen ersten Überblick über ihre Situation verschaffen? Gerne vermitteln wir Ihnen eine telefonische Rechtsberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte. Dabei fällt auch kein Selbstbehalt an.
- Möglicherweise können Sie einen Konflikt mit Hilfe eines kompetenten Mediatiors lösen? Wir kümmern uns darum.
- Oder wir können Sie bei der Auswahl des richtigen Anwalts unterstützen? Wir verfügen über ein bundesweites Netz mit Fachanwälten.
Bitte beachten Sie im Schadensfall Folgendes:
- Setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung.
- Schildern Sie uns den Sachverhalt möglichst genau.
- Lesen Sie immer alle gerichtlichen oder behördlichen Bescheide gewissenhaft durch.
- Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).
- Veranlassen Sie in besonders eilbedürftigen Fällen zunächst selbst, was zur Einhaltung der Frist erforderlich ist, soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist.