Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV über unsere Ansprechpartner vor Ort, unseren Kundenservice (0721 660-0) oder einfach online abschließen.
Wenn Sie mit einem versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertragsablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadenfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.
Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember. So muss Ihre Kündigung spätestens am
30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen. Wichtig: teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen mit.
Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.