Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV entweder über unsere Ansprechpartner/-in vor Ort , unseren Kundenservice (0721 660-0) oder ganz einfach online abschließen.
Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertrags-Ablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadenfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.
Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember, so muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen (wichtig: teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen mit).
Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.