Motorradversicherung

  • Hohe Versicherungssummen, günstiger Preis
  • Versicherungsschutz individuell wählbar
  • Vorteilhafte Einstufung als Zweitfahrzeug möglich
Ab 10,84 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Motorradversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Motorradversicherung des BGV sichert Sie im Schadenfall rundum gut ab.
  • Die Kraftfahrzeughaftpflicht für Motorräder ab einem Hubraum von 126 ccm ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Schäden, die Sie mit dem Motorrad anderen zufügen, sind beim BGV bis zu 100 Mio. Euro pauschal für Personen- (max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person), Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
  • Ob bei Unfallschäden oder einer Panne - der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa.
  • Ruheversicherung: Legen Sie Ihr Motorrad vorübergehend still, besteht für maximal 18 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Motorradversicherung

Wann brauche ich eine Motorradversicherung?

Die Motorradversicherung gilt für Krafträder mit einem Hubraum von mindestens 126 ccm. Eine Motorrad-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Fahrzeugen kommen kann. Zusätzlich bietet sich eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung an, um auch Schäden am eigenen Motorrad mit abzusichern. Mit dem Kfz-Schutzbrief kümmert sich der BGV außerdem um alles bei einem Unfall oder einer Panne – von Pannen- und Unfallhilfe, über Weiter- oder Rückfahrt bis hin zu Übernachtung und Mietwagen.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Unfallgegners. Bei einer Teilkasko-Versicherung werden auch alle Schäden an Ihrem eigenen Motorrad infolge von Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch und Kurzschluss übernommen. Bei einer Vollkasko-Versicherung sind darüber hinaus Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus, aber auch durch Hacker- und Cyberangriffe mitversichert.

Was ist nicht abgedeckt?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht enthalten sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko übernimmt keine Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nach einem Unfall oder nach Vandalismus entstehen. Bei der Vollkasko sind Schäden durch Verschleiß nicht abgesichert. Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, deckt der Schutzbrief nicht ab.

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz

  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Versicherungsschutz in ganz Europa
  • Beitragsfreie Ruheversicherung für die Zeit außerhalb der Saison
  • Mallorca-Police: Versicherung von gemieteten Motorrädern im Urlaub
  • Kollision mit Tieren in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Glasbruch in Teil- und Vollkasko
  • Diebstahl und Raub in Teil- und Vollkasko
  • Brand und Explosion in Teil- und Vollkasko
  • Schäden durch Naturgewalten, inkl. Lawinen in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Unfallschäden am eigenen Motorrad in Vollkasko
  • Vandalismus in Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Motorradversicherung sinnvoll ist

Unfall im Urlaub

Hans ist mit seiner Freundin Kerstin in den österreichischen Alpen unterwegs. In einer Kurve verliert der 37-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad und verletzt ein Kind, das am Straßenrand steht und daraufhin ins Krankenhaus muss.

Crash beim Überholen

Marina leiht ihrem Sohn Tom ihr Motorrad. Auf der Landstraße fährt er einem Auto dicht auf, um es zu überholen. Doch der Fahrer des Pkw muss plötzlich bremsen, als ein Traktor von einem Feldweg auf die Landstraße einbiegt. Tom kann nicht mehr rechtzeitig reagieren und fährt auf das Auto vor ihm auf.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Motorrad-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Motorradnutzung. Versichert sind der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in, der/die Fahrer/in und der/die Beifahrer/in des Motorrades.

Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, zwischen denen Sie wählen können:

Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
  • Ersetzt berechtigte Ansprüche.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Teilkasko
  • Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.
  • Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.

Vollkasko
  • Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.

Schutzbrief
  • Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs.

Kfz-Umweltschadenversicherung
  • Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz.

Versicherungssumme
  • Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Folgende Leistungen sind nicht abgesichert:

Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Teilkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus.

Vollkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.

Schutzbrief
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen.

Kfz-Umweltschadenversicherung
  • Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Umweltschadengesetz gegen Sie geltend gemacht werden können.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen. Hierzu gehören unter anderem die Art und Verwendung des Motorrads, der Motorradtyp, die Jahresfahrleistung und Ihre anrechenbare schadenfreie Zeit. Wenn Sie erstmals ein Motorrad versichern und keinen Schadensfreiheitsrabatt zur Verfügung haben, ist bei uns die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse ½ möglich, wenn bereits ein Pkw, Campingfahrzeug oder ein Kraftrad bei uns auf Sie versichert ist.

Die Motorradversicherung gilt für Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von 126 ccm oder größer.

Sie können Ihren bestehenden Versicherungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf kündigen. Dies ist in der Regel der 1. Januar. Eine Kündigung ist zudem möglich nach Eintritt eines Schadenfalls oder bei einer Beitragserhöhung. Auch wenn Sie Ihr Motorrad wechseln, können Sie sich jederzeit bei uns versichern.

Die eVB für die Fahrzeugzulassung erhalten Sie beim BGV, indem Sie Ihre Motorradversicherung über unsere Online-Tarifrechner beantragen oder in unserem Kundenservice anrufen (0721 660-0). Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer Berater vor Ort wenden.

Ja, Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

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