Die Internationale Versicherungskarte (IVK)- umgangssprachlich früher auch "Grüne Karte" genannt - gilt bei Fahrten mit dem eigenen Auto im Ausland als Nachweis für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz. Dazu garantiert sie für den Ernstfall Deckungsschutz, mindestens in Höhe der im Besuchsland vorgeschriebenen Deckungssummen.
Welche Daten sind auf der IVK vermerkt? - Zentrale Daten über das versicherte Fahrzeug
- Informationen zur Versicherung
- Namen und Anschriften der im Ausland zuständigen Regulierungsbüros
Seit 1. Juli 2020 ist die „Grüne Karte“, die ihren Namen dem Ausdruck auf grünem Papier verdankte, weiß. Versicherer können den Nachweis als PDF zum Selbstausdrucken verschicken. Ihr Vorteil: Die Internationale Versicherungskarte ist sofort bei Ihnen.
Bitte beachten Sie: Es besteht eine Mitführungspflicht der Internationalen Versicherungskarte in Papierform. Es reicht somit nicht, das Dokument als PDF z.B. auf dem Smartphone vorzuweisen.
Wie komme ich an die Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte erhalten Sie beim BGV automatisch zusammen mit dem Versicherungsschein. Da sie aber eine begrenzte Gültigkeitsdauer besitzt, müssen Sie die IVK nach Ablauf neu anfordern. Bestellen Sie Ihre IVK bequem online bzw. telefonisch über unseren Kundenservice (0721 660-0).
Muss ich die Karte im Ausland dabei haben?
Früher war die Internationale Versicherungskarte in vielen Staaten vorgeschrieben, heute gilt diese Verpflichtung nur noch in wenigen Ländern. Allerdings berichten Urlauber immer wieder davon, dass sie im Ausland gezielt nach diesem Dokument gefragt wurden. Unser Tipp: Die IVK kann die Abstimmung mit ausländischen Behörden oft vereinfachen. Daher empfehlen wir, die Internationale Versicherungskarte bei Auslandsreisen dabei zu haben.