Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV entweder über unsere Ansprechpartner/-in vor Ort oder unseren Kundenservice (0721 660-0) abschließen. Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertrags-Ablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadensfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.
Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember, so muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen. Wichtig: Teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen auf dem Kündigungsschreiben mit.
Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.