Oldtimerversicherung

  • Top-Schutz für Ihr Liebhaberstück
  • Keine Beitragserhöhung im Schadensfall
  • Entschädigung nach Marktwert laut Gutachten
Ab 200 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Oldtimer-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Oldtimer brauchen nicht nur besondere Pflege und Aufmerksamkeit, sondern auch einen speziellen Versicherungsschutz.
  • Damit Ihr wertvolles Fahrzeug rundum gut abgesichert ist, bietet die Oldtimer-Versicherung für historische Fahrzeuge einen spezifischen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.
  • In der Teilkaskoversicherung sind Transportschäden und Vandalismus mitversichert.
  • Bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden – unser Classic-Schutzbrief zahlt den Abschleppdienst und greift ebenso bei Erkrankung, Verletzung oder Tod eines Insassen.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Oldtimer-Versicherung

Wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer und kann versichert werden?

Damit Sie Ihr Fahrzeug in unserer Oldtimer-Versicherung versichern können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ihr Fahrzeug ist mindestens 20 Jahre alt, die jährliche Fahrleistung liegt unter 5.000 Kilometer. Ihr Alltagsfahrzeug (Pkw) ist bei uns versichert. Alle Fahrer/-innen des Oldtimers sind über 23 Jahre alt. Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbenutzung steht der Oldtimer in einer Garage. Das Fahrzeug befindet sich in gutem Zustand. Bei einer Kaskoversicherung ist ein aktuelles Wertgutachten bzw. eine Kurzbewertung von TÜV, DEKRA oder Classic-Data notwendig.

Welche unterschiedliche Kennzeichen gibt es?

Das schwarze Kennzeichen: Klassisches Oldtimer-Kennzeichen für Fahrzeuge ab 20 Jahre. Das H-Kennzeichen: Es ist für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und eine Eingangsuntersuchung vorweisen können. Mit dem H-Kennzeichen sind keine Nutzungsbeschränkungen verbunden. Das rote Kennzeichen: Es beginnt immer mit der Ziffernkombination 07 und ist speziell für Ihre Oldtimersammlung interessant. Damit können Sie Probe- und Werkstattfahrten mit Ihren Fahrzeugen durchführen. Zudem dürfen Sie damit auch an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen.

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

In den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Oldtimer
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Kollision mit Tieren in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschäden in Teil- und Vollkasko
  • Glasbruch in Teil- und Vollkasko
  • Diebstahl und Raub in Teil- und Vollkasko
  • Brand und Explosion in Teil- und Vollkasko
  • Schäden durch Naturgewalten, inkl. Lawinen in Teil- und Vollkasko
  • Transportschäden in Teil- und Vollkasko
  • Vandalismus in Teil- und Vollkasko
  • Unfallschäden am eigenen Oldtimer in Vollkasko


Erweiterbar mit der Classic-Schutzbriefversicherung
Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Häufige Fragen und Antworten

Eine Oldtimer-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Oldtimers. Als versichert gelten der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in, der/die Fahrer/in und der/die Beifahrer/in des Oldtimers.

Vollkasko
Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall

Classic-Schutzbriefversicherung
Bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden – unser Classic-Schutzbrief für nur 25 Euro Jahresbeitrag zahlt den Abschleppdienst und greift ebenso bei Erkrankung, Verletzung oder Tod eines Insassen

Versicherungssumme
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen

Nicht abgesichert sind:

Kfz-Haftpflichtversicherung
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug

Teilkasko
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus

Vollkasko
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß

Kfz-Schutzbrief
Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen

Fahrerschutzversicherung
Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden aufkommt

Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen: Fahrzeugtyp (dazu gehört auch die Leistung), Fahrzeugart und Fahrzeugalter. Der Beitrag für die Voll- oder Teilkaskoversicherung richtet sich nach dem Wert des Oldtimers.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen sowie Schäden an beispielsweise der Ladung.

Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadensfall möglich.

Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV entweder über unsere Ansprechpartner/-in vor Ort oder unseren Kundenservice (0721 660-0) abschließen. Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertrags-Ablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadensfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember, so muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen. Wichtig: Teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen auf dem Kündigungsschreiben mit.

Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.

Die eVB-Nummer wird zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigt. Sie erhalten die eVB telefonisch von unserem Kundenservice unter 0721 660-0 oder von Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Falls Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und Sie zum BGV wechseln möchten, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir informieren die Zulassungsstelle direkt über die eVB-Nummer.

Ja. Für die Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbaren.In der Teilkaskoversicherung sind 150 EUR oder 500 EUR Selbstbeteiligung möglich. In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen 150 EUR, 300 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR Selbstbeteiligung wählen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt Ihr Beitrag aus.

Die Grüne Karte, auch Internationale Versicherungskarte genannt, dient als Nachweis im Ausland, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. In unserem Privatkundenportal können Sie sich ganz bequem online eine IVK ausstellen lassen.

Beispiele, warum eine Oldtimer-Versicherung sinnvoll ist

Kollision mit einem Reh

Ewald macht eine Spritztour übers Land mit seinem Oldtimer. Als er durch einen Wald fährt, springt ein Reh auf die Fahrbahn, es kommt zum Unfall. Der Oldtimer wird beschädigt und muss repariert werden.

Unfall beim Transport

Petra transportiert ihr Oldtimer-Motorrad zu einem Treffen auf einem Anhänger. Sie gerät in einen Unfall und das Motorrad wird dabei schwer beschädigt.

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