Bei Ihrem Versicherungsschutz müssen Sie u.a. folgendes beachten:
- Bei Schäden an der Maschinenanlage (einschl. der Schraube), der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung sowie den persönlichen Effekten können wir nur für bestimmte benannte Gefahren Versicherungsschutz gewähren.
- Der Versicherer leistet zum Beispiel keinen Ersatz für den Diebstahl nicht gesicherter Außenbordmotoren oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs auf einem nicht gesicherten Trailer.
- Sofern im Versicherungsschein nicht gesondert vereinbart, sind unter anderem Pelze, Schmuck, Geld, Dokumente, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände und sonstige Wertgegenstände sowie Lebens- und Genussmittel nicht versichert.
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:
- Schäden durch Kriegsereignisse
- Schäden durch innere Unruhen
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
- Schäden, verursacht durch die anfängliche Fahr-/ Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs
- Abnutzungs- und Bearbeitungsschäden sowie Schäden durch den gewöhnlichen Gebrauch