Auslandsreisekranken­versicherung

  • Unverzichtbarer privater Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Vollständige Kostenübernahme bei Krankheit im Ausland
  • Leistung rund um die Uhr: 24-Stunden Notfallservice
  • Für Privatversicherte und für gesetzlich Versicherte geeignet
Ab 11,50 Euro im Jahr*
In wenigen Schritten zum Antrag
Auslandsreisekrankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reise-Krankenversicherung bietet weltweit Versicherungsschutz im Krankheitsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes.
  • Stationäre Heilbehandlungen und der sinnvolle Rücktransport sind inklusive. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nur Basis-Leistungen innerhalb Europas.
  • Finanzielle Absicherung garantiert bei Krankheit im Ausland durch die private Auslandskrankenversicherung.


Mit Aufruf des Tarifrechners verlassen Sie das Internet-Angebot der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen (BGV). Für die dortigen Inhalte ist ausschließlich unser Kooperationspartner, die UKV – Union Krankenversicherung AG, als Betreiber der externen Webseiten verantwortlich.


*Beiträge ohne Versicherungsteuer

Einfach erklärt

5 Fakten zur Auslandsreisekranken­versicherung

Welche Auslandsreisekrankenversicherung gibt es?

Diese Versicherung gibt es in 2 Varianten:
Die Jahrespolice schützt Sie vor den Kosten von medizinischen Behandlungen im Ausland bei Reisen mit einer Dauer von bis zu 56 Tagen pro Reise im Jahr.
Die Tagespolice bietet Versicherungsschutz und Leistungen ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf. Sie ist individuell auf die Dauer der Auslandsreise abgestimmt – für bis zu 365 Tagen im Jahr.

Gilt die Versicherung für alle Arten von Reisen?

Ja, grundsätzlich können Sie eine Reisekrankenversicherung für alle Arten von Reisen abschließen. Sie können Ihren persönlichen Versicherungsschutz je nach Reisezweck (z. B. private Urlaubsreise, Geschäftsreise, Work & Travel, Au Pair) wählen.

Welche Leistungen sind im Rahmen der Auslandskrankenversicherung abgesichert?

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie weltweit krankenversichert und erhalten die notwendige medizinische Behandlung im Krankheitsfall. Im Reiseland haben Sie freie Arztwahl bei ambulanten und stationären Heilbehandlungen sowie für Leistungen wie für schmerzstillende Zahnbehandlung, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Wenn es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, werden Sie und eine Begleitperson auf Wunsch nach Deutschland zurückgebracht.

Wann sollte ich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

Eine Reisekrankenversicherung sollten Sie vor jeder Auslandsreise abschließen. Sie bietet Versicherungsschutz im Krankheitsfall für kurze und lange Reisen. Schützen Sie sich selbst, Ihren Partner, Ihre Familie und minderjährigen Kinder.

Gibt es auch eine Versicherung für Langzeitaufenthalte?

Ja, für längere Zeit im Ausland ist je nach Tarif eine Absicherung von 2 Monaten bis zu 5 Jahren möglich. Die private Auslandskrankenversicherung ist perfekt für Au-Pair, Aufenthalte, das Auslandspraktikum, Work and Travel oder den Schüleraustausch für minderjährige Kinder.

Häufige Fragen und Antworten

Der Abschluss der Versicherung ist bis zum Abreisetag möglich.

  • Sämtliche Urlaubsreisen weltweit (inkl. Schiffsreisen), ob für kürzere oder längere Zeit, sind von der privaten Auslandskrankenversicherung abgesichert. In unseren beiden Tarifen bieten wir im Krankheitsfall 100 Prozent Kostenerstattung:
  • Für ambulante und stationäre Behandlung sowie für erforderliche Arzneimittel
  • Für Heilmittel und Hilfsmittel
  • Für schmerzstille Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von Prothesen sowie für provisorischen Zahnersatz
  • Für einen medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt – auch bei medizinisch notwendigem Hubschraubertransport
  • Für einen vertretbaren und medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Für Beratungen und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker
  • Für alternative Heilmethoden
  • Für Mitaufnahme einer Begleitperson bei stationären Aufenthalten von minderjährigen Kindern
  • Für Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis maximal. 2.500 Euro
  • Für Bestattung im Ausland oder die Überführung im Todesfall

Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Krankheiten oder Unfallfolgen, die der Grund für eine Reise waren; Das ist der Fall bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen.

Im Krankheitsfall kontaktieren Sie bitte den 24-Stunden-Notruf-Service unter 00800 8440-8440

Der Notruf-Service unserer Auslandskrankenversicherung ist 24 Stunden rund um die Uhr für Sie erreichbar; es gibt keine Wartezeiten.

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