Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers in Forschungsinstituten, wissenschaftlichen Instituten und sonstigen Anstalten auf den Gebieten der Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Physik, Chemie, Biologie, Baustoffkunde und Statik. Ebenso wie aus Gutachtertätigkeit, aus dem Halten von Tieren, aus Eigentum, Besitz und Führen von Kraft-, Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen, aus Sprengungen und Entschärfen von Munition oder anderen Explosionskörpern sowie aus der Betätigung im Flugsicherungs- oder Lotsendienst. Ausgenommen sind Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden.