Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

  • Schützt Haus- und Grundstücksbesitzende vor Schadenersatzforderungen
  • Leistungsstarke Absicherung für Eigentümer und Eigentümerinnen
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab
Ab 29,75 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die Eigentümer/innen, Mieter/innen, Pächter/innen, Leasingnehmer/innen oder Nutznießer/-innen zu erfüllen haben. Dazu gehören die Instandhaltung der Beleuchtung, die Reinigung sowie der Winterdienst auf Gehwegen, Bürgersteigen und Fahrbahnen.
  • Ob herabfallender Ziegel oder glatter Gehsteig - als Eigentümer/in oder Vermieter/in haften Sie für Schäden, die von Ihrem Eigentum ausgehen.
  • Gartengrundstücke, die bebaut werden können, müssen auch mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert werden.


Einfach erklärt

Drei Fakten zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Warum ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht so wichtig?

Wenn Sie ein Haus- und/oder ein Grundstück besitzen, müssen Sie dafür sorgen, dass niemand auf dem Grundstück oder im Haus zu Schaden kommt. Hierfür tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Wird diese Pflicht vernachlässigt, und es kommt zu Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, können schnell Forderungen in Millionenhöhe entstehen. Für diese Forderungen springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein.

Wann benötige ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Wenn Sie Besitzer/-in von Mehrfamilienhäusern, nicht selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern, Bau- und Wiesengrundstücken, Äckern sind oder sich in Wohnungseigentümergemeinschaften befinden.

Für was hafte ich als Haus- und Grundbesitzer?

Sie haften, wenn durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ein Dritter zu Schaden kommt und Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssummen Haushaftpflicht für Personen- und Sachschäden bis 6 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis 100.000 Euro abgedeckt
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall wahlweise ohne Selbstbeteiliugng oder 150 Euro
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetzt bis 100.000 Euro
  • Schadenersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen bis 100.000 Euro
  • Allmählichkeitsschäden
  • Lagerung gewässergefährdender Substanzen
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen und Umbauten
  • Beauftragte Personen für Verwaltung, Reinigung, Betreuung der Grundstücke


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  • Vermögensschäden bis 100.000 Euro abgedeckt
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  • Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz bis 100.000 Euro
  • Schadenersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen bis 100.000 Euro
  • Allmählichkeitsschäden
  • Lagerung gewässergefährdender Substanzen
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen und Umbauten
  • Beauftragte Personen für Verwaltung, Reinigung, Betreuung der Grundstücke


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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht sinnvoll ist

Sachschaden

Herbert vermietet ein Haus, an dem sich ein Dachziegel löst. Dieser verursacht an einem parkenden Auto einen Blechschaden.

Personenschaden

Sarah vermietet ein Mehrfamilienhaus. Im Treppenhaus ist ein Licht defekt. Ein Mieter stürzt aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse und zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu.

Häufige Fragen und Antworten

Besitzende von Mehrfamilienhäusern, nicht selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern, Bau- und Wiesengrundstücken, Äckern sowie von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gegenstand der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen , die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden ausgehen ebenso wie von Pflanzen oder Bäumen, die sich auf dem Grundstück befinden. Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer (z. B. als Eigentümerin, Mieter, Pächterin, Leasingnehmer oder Nutznießer) umfasst beispielsweise Schäden durch Mängel an Treppen und Wegen, schlechte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen, durch sich lösende Gebäudeteile sowie bei kleineren Bauvorhaben.
Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden, die durch das gemeinschaftliche Eigentum (Treppenhaus, Einfahrt, Dach) entstehen.

Bestimmte Risiken sind nicht versichert, beispielsweise wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Je nach Vereinbarung läuft der Vertrag ein oder fünf Jahre . Die Laufzeit Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.

Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen?
Dann verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.

Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr?
Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

Als Besitzer oder Besitzerin von Mehrfamilienhäusern, nicht selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern, Baugrundstücken sowie in Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung sowie den selbstgenutzten Schrebergarten besteht Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung . Wiesen und Äcker können Sie im Tarif Exklusiv der Privathaftpflichtversicherung absichern.

Nein. Es muss für jedes vermietete Objekte eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Auch für ein unbebautes Grundstück gilt eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Besitzer/-in ist dafür verantwortlich, dass auf dem Gelände keiner zu Schaden kommt.

Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die der Versicherungsnehmer als Eigentümer/in, Mieter/in, Pächter/in, Leasingnehmer/in oder Nutznießer/in zu erfüllen hat. Dazu gehören beispielsweise die bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Winterdienst auf Gehwegen, Bürgersteigen und Fahrbahnen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des/der Versicherungsnehmers/in als Bauherr/herrin oder Unternehmer/in von Bauarbeiten auf versicherten Grundstücken und an versicherten Objekten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten ausgenommen Geothermiebohrungen) bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Bauvorhaben.

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