Private Haftpflicht­versicherung

  • Top in Preis und Leistung
  • Zuverlässiger Schutz bei Missgeschicken
  • Verlässlicher Schadenservice
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 29,75 Euro im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Kinder fahren mit Skateboard in der Wohnung

Warum ist eine Privathaftpflicht­versicherung so wichtig?

  • Laut Stiftung Warentest ist die Private Haftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt.
  • Jede Person, die einer anderen Person schadet, haftet laut Gesetz mit ihrem gesamten Vermögen. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag daher den finanziellen Ruin bedeuten.
  • Gleichzeitig ist eine Privathaftpflichtversicherung eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt nicht nur die Schadenregulierung, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Privathaftpflichtversicherung

Wann hafte ich für einen Schaden?

Für einen Schaden haftet die Person, die ihn verursacht hat. Wer also einer anderen Person durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einen Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit zufügt (Personenschaden) haftet für diesen ebenso wie für beschädigtes oder zerstörtes Eigentum (Sachschaden). Auch wenn ein Dritter einen finanziellen Nachteil erleidet (Vermögensschäden), haftet der Verursacher.

Wie hoch hafte ich?

Bei Schadenersatzansprüchen haftet man mit seinem gesamten Vermögen – und zwar ein Leben lang. Im schlimmsten Fall steht der Verursachende nicht nur mit seinem Ersparten, sondern auch mit Haus und Grundbesitz für den Schaden ein. Auch das künftige Einkommen ist ebenso wenig wie Erbschaften, Schenkungen oder Gewinne der Zukunft vor den Ansprüchen eines Geschädigten sicher. Eine Haftpflichtversicherung schützt also das Vermögen von heute und von morgen und wird von Verbraucherschützern daher auch für Singles und Paare als eine der wichtigsten Risikoabsicherungen erachtet.

Was passiert, wenn mich jemand zu Unrecht beschuldigt?

Eine Haftpflicht springt nicht nur für die Kosten ein, wenn Sie einer anderen Partei tatsächlich einen Schaden zugefügt haben. Auch wenn Dritte zu Unrecht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen, ist eine Haftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz, denn Sie wehrt für Sie die unberechtigten Ansprüche auf dem Rechtsweg ab.

Hafte ich immer?

Unter gewissen Umständen schließt der Gesetzgeber die persönliche Haftung für verursachte Schäden aus. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein/-e Arbeitgeber/-in durch seine eigenen Beschäftigten geschädigt wird. Auch wenn Personen zu Schaden kommen, während man ihnen hilft, haftet der/die Verursacher/-in für diese sogenannten Gefälligkeitsschäden nicht. Derartige Konstellationen lassen sich jedoch über eine Haftpflichtversicherung für Singles und Paare mitversichern.

Was deckt eine private Haftpflichtversicherung ab?

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den Sie einem Unbeteiligten versehentlich zufügen. Die Versicherung übernimmt die Kosten von drei Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus dem vorherig genannten folgen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflicht und einer Hausrat?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie Dritten oder deren Eigentum zufügen. Besonders teuer kann es werden, wenn Sie jemanden verletzen. Sie fahren beispielsweise eine ältere Dame mit Ihrem Fahrrad an. Sie bricht sich die Hüfte, muss operiert werden und anschließend in Reha. Ihre Haftpflicht trägt die Behandlungskosten. Mit der Hausratversicherung hingegen sichern Sie Ihre Wertgegenstände wie Möbel, Schmuck oder Antiquitäten ab.

Zusatzbausteine für die Privathaftpflichtversicherung

Die optimale Lösung für Sie

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Basis
Unser Grundschutz
  • 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 1 Jahr
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 25.000 EUR
  • Mietsachschäden von 1 Mio. EUR
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR


Klassik
Unser Komfortschutz
  • 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 3 Jahre
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 50.000 EUR
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpfl. für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus bis zur Bausumme von 100.000 EUR
  • Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 EUR
  • Forderungsausfalldeckung ab 2.500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 25.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 EUR
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis 5.000 EUR


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Exklusiv
Unser Topschutz
  • 50 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal (max. 15 Mio. EUR p.P.)
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit unbegrenzt
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 150.000 EUR
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen und Umbauten am mitversicherten Haus sind unbegrenzt
  • Gefälligkeitshandlungen unbegrenzt
  • Forderungsausfalldeckung ab 500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 50.000 EUR
  • Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen bis 10.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 EUR
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt
  • Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Kindern auch ohne Aufsichtspflicht-verletzung: bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Erweiterbar mit BGV SorglosPlus

Besonderheiten für Familien in der Privathaftpflicht

Dieser Satz ist häufig auf Schildern von Baustellen, Museen oder Privatgrundstücken zu lesen: „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch das stimmt nur bedingt. Verursachen kleine Kinder einen Schaden, gelten sie als deliktunfähig – und damit sind weder sie noch die Eltern haftbar. Erst ab sieben Jahren beginnt die Deliktfähigkeit (im Straßenverkehr ab zehn Jahren). Allerdings: Wird die Aufsichtspflicht vernachlässigt, sind Eltern auch bei jüngeren Kindern haftbar.

Fügen Sie oder Ihre Lieben einem anderen Menschen Schaden zu, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen – und das ein Leben lang. Diese Schadensersatzpflicht übernimmt die Haftpflichtversicherung für Ihre Familie und Sie, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Sowohl Ihr/Ihre Partner/-in (verheiratet, eingetragene Partnerschaft oder unverheiratet) als auch alle im Haushalt lebenden Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) sind dadurch vor hohen finanziellen Kosten geschützt.

Kinder sind durch die Familienhaftpflicht mitversichert bis zum Abschluss der Schule, Lehre, (Erst-)Ausbildung oder (Erst-)Studium, wobei eine Zweit-Ausbildung bzw. ein Zweit-Studium inbegriffen ist, vorausgesetzt, die Weiterbildung erfolgt innerhalb von 12 Monaten. Auch im Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr sind Kinder mitversichert. Nach Abschluss muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sollten sich die Kinder ab Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden oder heiraten, ist ebenfalls eine eigene Haftpflicht nötig.

Die Haftpflichtversicherung schützt Ihre Familie und Sie vor zahlreichen finanziellen Folgen durch Schäden, die im Alltag entstehen können. Die Leistungshöhe richtet sich nach der Schadenhöhe und wird durch die gewählte Versicherungssumme begrenzt. Dennoch sind einige Bereiche ausgenommen: Risiken durch berufliche und selbstständige Tätigkeit, durch das Führen von Kraftfahrzeugen und durch das Halten von Hunden und Pferden. Die Versicherung greift außerdem nur, wenn Sie oder ein Familienmitglied fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt haben – nicht, wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde.

Um Sie und Ihre Familie optimal vor finanziellen Belastungen zu schützen, empfehlen wir eine Deckungssumme von maximal 50 Millionen Euro bei Personen- oder Sachschäden. Insbesondere Personenschäden können immense Kosten verursachen durch Pflegegelder, Renten oder Medikamentenkosten. Als BGV Family-Mitglied profitieren Sie automatisch von den Leistungen der Tarifgruppe Klassik (10 Millionen Euro bei Personen-/Sachschäden und 100.000 Euro bei Vermögensschäden).

Ihre Familie ist bei uns in guten Händen – nicht nur dank unserer Haftpflichtversicherung. Mit dem Mehr-drin-Programm erhalten Sie nicht nur besten Versicherungsschutz, sondern viele Extras: von Tipps für den kindersicheren Haushalt und Gewinnspielen über Fahrsicherheitstrainings bis zum Familienbesuch beim SC Freiburg. Außerdem können Sie kräftig sparen: Bei Abschluss einer Versicherung des BGV Family-Versicherungsangebotes aus unterschiedlichen Sparten erhalten Sie 10 Prozent Beitragsnachlass (außer bei Kfz-Versicherungen).

Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Besonderheiten für Senioren in der Privathaftpflicht

Durch den automatischen, kostenfreien Wechsel in diesen Tarif erhalten Sie ab dem 58. Lebensjahr zusätzliche Leistungen innerhalb der Haftpflichtversicherung für Senioren und Seniorinnen:

  • In der Mallorca-Deckung (Führen fremder Fahrzeuge im Ausland) wird der Selbstbehalt einer Kaskoversicherung bis zu 1.000 Euro übernommen.
  • Im Rahmen der Demenzklausel verzichten wir bei einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit. Das bedeutet: Auch wenn Sie aufgrund einer Demenz nicht für Ihr Handeln verantwortlich gemacht werden können, übernehmen wir den Schaden.
  • Schäden aufgrund Inkontinenz sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
  • Wir übernehmen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für zuvor selbstbewohnte Objekte bei Tod des Versicherungsnehmers oder Umzug in ein Heim.

Auch wenn Sie als Best Ager noch fit sind, können im hohen Alter oder bei Erkrankungen gewisse Tätigkeiten nicht mehr allein ausgeführt werden. Je nach Bedarf ist dann nicht nur eine gelegentliche Hilfe gefordert, sondern ausgebildetes Fachpersonal, das 24 Stunden am Tag für Sie verfügbar ist. Ab dem 58. Lebensjahr, wechseln Sie - sofern Sie in unserem Exklusiv-Tarif versichert sind - automatisch in unseren Tarif BGV VitalPlus . Damit erhalten Sie zusätzliche Leistungen, die auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine betreuende oder pflegende Person mitzuversichern, die in Ihrem Haushalt wohnt.

Mit dem Tarif BGV VitalPlus decken wir auch Schäden durch Situationen ab, die infolge einer Demenzerkrankung entstehen. Denn ab einem gewissen Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund einer Demenz zu kleineren oder größeren Missgeschicken kommt. Durch die Erkrankung kann es zu einer Einschränkung der Sprachfähigkeit, des logischen Denkens oder des Orientierungssinnes kommen. Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Senioren und Seniorinnen in einem solchen Fall auf der sicheren Seite.

Beispiele, warum eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist

Gesamtschaden von 2.300 Euro

Sachschaden: Ruiniertes Sofa nach dem Spieleabend

Anja und Peter sind bei Freunden eingeladen. Es gibt leckeres Essen und guten Rotwein. In einem unachtsamen Augenblick verschüttet Anja ihr Glas Rotwein über dem Designersofa. Ihre Privathaftpflicht ersetzt den Freunden dank des zugebuchten Bausteins BGV SorglosPlus nicht nur den Zeitwert, sondern den kompletten Neuwert des teuren Stücks.

Gesamtschaden: 235.000 Euro

Personenschaden beim Radfahren

Christian und seine Freundin zelebrierten das Wochenende mit einer Fahrradtour. Auf dem Heimweg müssen sie durch die Stadt fahren, Christian ist für einen Moment abgelenkt und übersieht beim Abbiegen einen Fußgänger. Der ältere Herr stürzt schwer und muss mit einem Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus. Erst nach einem langen Rehaaufenthalt kann er wieder laufen. Die Haftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld.

Häufige Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den Sie einem Unbeteiligten versehentlich zufügen. Die Versicherung übernimmt die Kosten von drei Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus dem vorherig genannten folgen.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie Dritten oder deren Eigentum zufügen. Besonders teuer kann es werden, wenn Sie jemanden verletzen. Sie fahren beispielsweise eine ältere Dame mit Ihrem Fahrrad an. Sie bricht sich die Hüfte, muss operiert werden und anschließend in Reha. Ihre Haftpflicht trägt die Behandlungskosten. Mit der Hausratversicherung hingegen sichern Sie Ihre Wertgegenstände wie Möbel, Schmuck oder Antiquitäten ab.

Ja, sofern Sie selbst in der Wohnung oder in dem Haus (Ein- oder Zweifamilienhaus) wohnen. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, benötigen Sie zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung . Schäden aus dem Sondereigentum von vermieteten Eigentumswohnungen sind in der Privathaftpflicht in unserem Tarif Exklusiv versichert.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

 

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