Wenn Sie beim BGV eine Pferde- oder Hundehaftpflicht für Familien abschließen, können Sie sich auf folgenden Leistungsumfang verlassen:
Für Hunde
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmenden als privater Hundehalter, ebenso die Haftpflicht seiner Familienangehörigen und vorübergehende/-r Tierhüter/-innen in dieser Eigenschaft. Der Versicherungsschutz besteht auch im Falle des Führens ohne Leine oder Maulkorb. Auch Schäden, die durch Hundewelpen in den ersten drei Lebensmonaten verursacht werden, sind im Klassik-Tarif abgedeckt.
Für Reit- und Zugtiere
Auch hier ist die gesetzliche Haftpflicht des privaten Halters oder der privaten Halterin, seiner bzw. ihre Familie sowie eines Tierhüters versichert. Mitversichert sind Schäden, die im Rahmen von Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben, wie Voltigieren oder Reiterspielen, entstehen. Private Kutschfahren sind ebenfalls versichert, sofern der Vertrag alle Zugtiere umfasst. Sollten Sie hin und wieder Kutschfahrten gegen Entgelt anbieten, deckt die Haftpflichtversicherung für Pferde dies für Ihre Familie ab – die gilt jedoch nicht für regelmäßige gewerbliche Fahrten.