Als Kampfhunde gelten folgende Hunderassen: argentinischer Mastiff, Tosa Inu, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Bordeaux Dogge, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullterrier, Pit-Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Hunden.
Unter den Begriff „gefährliche Hunde“ fallen Hunde jeglicher Rasse, die ein drohendes, aggressives oder bissiges Verhalten an den Tag legen, Menschen auf gefährliche Weise anspringen oder Wild hetzen und reißen.
Diese Hunde werden in der Hundehaftpflicht für Paare und Singles nicht versichert.