Singles & Paare

Tierhalter­haftpflicht für Hunde und Pferde

  • Leistungsstarke Absicherung von Haftpflichtrisiken
  • Tierhüter/-innen sowie Fremdreiter/-innen sind mitversichert
  • Schützt im Schadenfall
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab
Ab 54,39 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde

Das Wichtigste in Kürze

  • Tierhalter/-innen haften für alle Schäden, die vom Tier ausgehen, ein Leben lang und unbegrenzt.
  • Mit der Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde sichern Sie sich finanziell ab.
  • Verletzungen und Sachschäden, die Ihr Tier Dritten zufügt, sind abgedeckt.
  • Auch Folgeschäden, zum Beispiel durch Unfälle, sind im Versicherungsschutz inbegriffen.


 

Tierhalterhaftpflicht­versicherung einfach erklärt

Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflicht?

Ob als Paar oder Single: Wenn Sie Hunde, Pferde, Ponys, Rinder oder Esel halten, benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, um mögliche Schäden abzusichern. Für Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Papageien, Kanarienvögel, Wellensittiche sowie privat gehaltene Schafe, Schweine, Ziegen, Hühner oder Tauben greift der Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Im Fall von exotischen Tieren wie Schlangen, Echsen oder Raubkatzen ist eine vorherige Absprache mit dem Versicherer notwendig, um im Schadenfall abgesichert zu sein.

Ist die Tierhalterhaftpflicht für Hundebesitzer/-innen verpflichtend?

Das hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen. Für als nicht gefährlich eingestufte Hunde besteht beispielsweise in Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Versicherungspflicht, in Baden-Württemberg dagegen nicht. Als Halter von als gefährlich eingestuften Hunderassen müssten Sie grundsätzlich eine Hundehalterhaftpflicht abschließen – jedoch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Gern beraten wir Sie zum optimalen Schutz in Ihrem Bundesland, damit Sie die Zeit mit Ihrem Vierbeiner noch unbeschwerter genießen können.

Müssen Pferde zwingend versichert werden?

Gesetzlich ist eine Haftpflichtversicherung für Pferde nicht vorgeschrieben. Dennoch lautet unsere Empfehlung: Schützen Sie sich mit der Tierhalterhaftpflicht vor finanziellen Risiken. Gerade ein Pferd kann durch seine Größe und Kraft große Schäden verursachen, wenn es durchgeht und womöglich panisch auf eine Straße läuft. Unfallschäden und schlimmstenfalls Personenschäden bedeuten für die Halter enorme Kosten, die sie ohne Reit- und Zugtierhaftpflicht aus eigener Tasche übernehmen müssen.

Genügt eine Versicherung für mehrere Tiere?

Nein, denn: Mehrere Pferde oder Hunde bedeuten auch ein höheres Risiko für einen Schaden, darum ist es wichtig, dass Sie uns als Versicherung alle Tiere nennen, die in der Police berücksichtigt werden sollen – auch neue Tiere. Nur so können wir Ihnen im Schadenfall die Kosten vollumfänglich erstatten. Eine Versicherung für mehrere Hunde wird auch als „Zwingerhaftpflicht“ bezeichnet und bietet vergünstigte Konditionen – wobei ein Zwinger natürlich keine Pflicht ist.

Sind Hundesitter und Reitbeteiligungen abgesichert?

Sofern es sich beim/bei der Hundesitter/-in oder bei der Reitbeteiligung um ein privates Verhältnis handelt und nicht um eine geschäftliche Beziehung, greift die Tierhalterhaftpflicht für Singles und Paare. Wird durch das Tier während des Ausritts oder des Spaziergangs ein Sach- oder Personenschaden bei Dritten verursacht, übernehmen wir die Kosten. Handelt es sich hingegen um eine/-n gewerbliche/-n Hundesitter/-in, haftet dieser selbst für mögliche Schäden durch Ihr Tier.

Ist der eigene Besitz bei Schäden durch das Tier versichert?

Mit der Haftpflichtversicherung für Hunde oder Pferde sichern Singles und Paare Schäden ab, die Dritten durch Ihr Tier zugefügt werden – aber keine Schäden am eigenen Besitz oder Verletzungen beim Versicherungsnehmer und im Haushalt lebender Angehöriger. Hat Ihr Hund mit seinen matschigen Pfoten Ihren teuren Teppich verschmutzt oder hat sich Ihr Pferd losgerissen, Ihren eigenen Garten verwüstet und Ihre Lieblingsblumen gefressen? Dann leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung leider nicht.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal für 6 Mio. EUR
  • Versischerungssumme für Vermögensschäden bis 100.000 EUR
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 0 EUR, optional 150 EUR
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandaufenthalt weltweit für 1 Jahr
  • Mietsachschadendeckung bei Hunden
  • Teilnahme an Pferde-Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen
  • Versicherungsschutz für Welpen oder Fohlen bis 3 Monate
  • Private Kutschfahrten mit Pferden, Ponys, Maultieren oder Esel


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal für 10 Mio. EUR
  • Versischerungssumme für Vermögensschäden bis 100.000 EUR
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 0 EUR, optional 150 EUR
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
  • Auslandaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit für 1 Jahr
  • Mietsachschadendeckung bei Hunden
  • Teilnahme an Pferde-Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen
  • Versicherungsschutz für Welpen oder Fohlen bis 12 Monate
  • Private Kutschfahrten mit Pferden, Ponys, Maultieren oder Esel
  • Gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgeld
  • Ungewollte Deckschäden


Beispiele, warum eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung sinnvoll ist

Gesamtkosten: 1.150 €

Kissenschlacht mit teuren Folgen

Mareike und ihr Freund Lars sind mit ihrem Hund im Urlaub und wohnen in einem Hotel, das Hunde erlaubt. Während sie morgens frühstücken, bleibt Lotte alleine im Zimmer und zerreißt Bettdecken und Kissen. Überall im Zimmer liegen danach Federn herum. Der Hotelbesitzer fordert das Paar auf, den Schaden und die Reinigung des Zimmers zu bezahlen. Die Hundehaftpflicht übernimmt die entstandenen Kosten.

Gesamtkosten: 3.960 €

Kutschfahrt mit Hindernissen

Luisa unternimmt mit Freunden und dem dreijährigen Sohn des Paares eine Kutschfahrt mit ihrem Wallach. Als das Tier über einen größeren Stein stolpert und ruckartig zur Seite ausweicht, kippt die Kutsche um, das Kind fällt heraus und landete hart auf dem Boden. Die Behandlungskosten für den gebrochenen Arm und die Gehirnerschütterung sowie die Lohnersatzzahlungen für die Mutter, die sich um den Sohn zu Hause kümmert, zahlt die Haftpflichtversicherung für Pferde, die Luisa abgeschlossen hat.

Häufige Fragen und Antworten

Die Haftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde versichert Singles oder Paare als Versicherungsnehmende sowie Tierhüternde, die ein Tier vorübergehend beaufsichtigen, sofern dies nicht gewerbsmäßig geschieht.

Versichert ist in der Haftpflichtversicherung für Pferde bzw. der Hundehaftpflicht für Paare und Singles die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmenden als privater Halter oder private Halterin von Hunden bzw. Pferden. Im Detail bedeutet das:

Bei Hunden
Die Haftpflichtansprüche wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb sind versichert. Haben Sie Hundewelpen, sind diese bis zu einem Alter von drei Monaten mitversichert. Die Produktlinie Exklusiv erweitern diesen Zeitraum auf 12 Monate und schließt außerdem Schäden durch ungewollte Deckakte ein.

Bei Reit- und Zugtieren
Mitversichert sind Schäden aus der Teilnahme an Reitturnieren, Reiterspielen oder Geschicklichkeitswettbewerben wie Voltigieren. Auch nicht gewerbliche Kutschfahrten sind inbegriffen, sofern alle teilnehmenden Tiere in der Tierhalterhaftpflichtversicherung genannt sind. In der Produktlinie Exklusiv sind außerdem gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgelt versichert sowie ungewollte Deckakte. Fohlen erhalten bis zu einem Alter von drei Monaten Versicherungsschutz, im Exklusiv-Tarif für 12 Monate.

Besteht bei einer anderen Versicherung ein Vertrag, aber Sie möchten von den umfassenden Leistungen unseren Exklusivtarifs profitieren? Gern kommen wir Ihnen hier entgegen, damit Sie bestmöglich abgesichert sind. Die zusätzliche Tierhalterhaftpflicht für Singles oder Paare schließen Sie bei uns mit 50 Prozent Ermäßigung ab, solange der andere Vertrag läuft. Kommt es zu einem Schaden, leisten wir immer dann, wenn über Ihren ersten Vertrag kein Versicherungsschutz besteht – zum Beispiel, weil die Kosten die Versicherungssumme übersteigen oder eine Selbstbeteiligung besteht. Bietet unsere Exklusivdeckung in diesem Fall Versicherungsschutz, springen wir ein.

Grundsätzlich nicht enthalten in der Pferde- oder Hundehaftpflicht für Singles und Paare sind:

  • Schäden durch landwirtschaftlich oder gewerblich gehaltene Tiere – hierfür gibt es eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Schäden, welche die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Für Hunde gilt:
  • Ist der Versicherungsnehmende Halter von Jagdhunden und hat bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen, leistet die Tierhalterhaftpflicht nicht.

Für Reit- und Zugtiere gilt:
  • Nimmt Ihr Tier an Pferderennen oder Vorbereitungen zu derartigen Wettbewerben teil, zahlt die Versicherung nicht bei etwaigen Schäden. Ebenso sind Sachschäden am eigenen Fuhrwerk des Versicherungsnehmers ausgeschlossen.

Als Kampfhunde gelten folgende Hunderassen: argentinischer Mastiff, Tosa Inu, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Bordeaux Dogge, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullterrier, Pit-Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Hunden.

Unter den Begriff „gefährliche Hunde“ fallen Hunde jeglicher Rasse, die ein drohendes, aggressives oder bissiges Verhalten an den Tag legen, Menschen auf gefährliche Weise anspringen oder Wild hetzen und reißen.

Diese Hunde werden in der Hundehaftpflicht für Paare und Singles nicht versichert.

Die Hundehaftpflicht bzw. Haftpflichtversicherung für Pferde leistet für Singles und Paare auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt innerhalb Europas. Liegt das Reiseziel außerhalb Europas, gilt der Versicherungsschutz ein Jahr lang.

Die Verträge zur Tierhalterhaftpflicht für Paare und Singles können für ein Jahr oder für fünf Jahre abgeschlossen werden. Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr – auch, wenn es kein volles Jahr ist, um die folgenden Versicherungsjahre an einem bestimmten Tag beginnen zu lassen – verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern Sie als Versicherungsnehmer oder wir nicht kündigen. Beträgt die Laufzeit laut Versicherungsschein drei Jahre oder mehr, können Sie Ihren Vertrag nach drei Jahren beenden. Bitte beachten Sie, dass uns die Kündigung drei Monate vor Ende des dritten Jahres erreicht haben muss.

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