Privat, Verkehr und Beruf

Rechtsschutz für Singles & Paare

  • Persönlicher Ansprechpartner, telefonische Beratung
  • Unbegrenzte Versicherungssumme möglich
  • Sofortiger Schutz ohne Wartezeit in vielen Bereichen
Ab 179,62 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Rechtsschutzversicherung für Singles & Paare

Das Wichtigste in Kürze

  • Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie von Anfang an.
  • Kein finanzielles Risiko: Wir übernehmen für Sie die Kosten für den Gerichtsprozess, Anwalt, Zeugenentschädigung sowie für Sachverständige die vom Gericht bestellt wurden.
  • Die Versicherung kann flexibel um die Bereiche Wohnen und Vermieten erweitert werden.
  • Die Bereiche Beruf und Verkehr können Sie abwählen.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Rechtschutz Singles & Paare

Wer ist mitversichert?

Die Rechtsschutzversicherung sichert Sie als Single ab oder gemeinsam als Paar mit Ihrem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten Lebenspartner. Sie gilt für nichtselbstständige Versicherungsnehmerinnen und -nehmer und schließt minderjährige und unverheiratete Kinder ein, die bei Ihnen leben und noch keiner beruflichen und bezahlten Tätigkeit nachgehen. Im Straßenverkehr sind die versicherten Personen als Fußgänger, Radfahrerinnen, Fahrgast oder sonstige Teilnehmende sowie als berechtigte Fahrerinnen und Insassen der versicherten Fahrzeuge abgesichert – auch, wenn Sie als Fahrender ein fremdes Fahrzeug steuern.

Welche Kosten deckt die Rechtsschutzversicherung ab?

Im Falle eines Rechtsstreits übernehmen wir die gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Streitfall entstehen. Dazu gehören die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsanwältin – von der Erstberatung bis zur Tätigkeit vor Gericht – sowie Gerichtskosten und gegebenenfalls Entschädigung für Sachverständige und Zeugen. Sollten Sie das Verfahren verlieren, trägt die Rechtsschutz auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Kosten zunächst in Rechnung gestellt und später erstattet werden.

Ab wann ist ein Rechtsstreit versichert?

Die Rechtsschutzversicherung muss bestehen, bevor der Konflikt entsteht – der Zeitpunkt der Streitursache darf nicht vor Beginn des Rechtsschutzes oder innerhalb der Wartezeit von drei Monaten (in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen) liegen. Schließen Sie die Versicherung also besser zu früh als zu spät ab, um in jedem Fall vor finanziellen Belastungen geschützt zu sein. Warten Sie nicht, bis es zu einem Streitfall kommt.

Wie erhalte ich Beratung in Rechtsfragen?

Mit Abschluss der Rechtsschutzversicherung haben Sie jederzeit Anspruch auf eine professionelle Rechtsberatung über unsere Rechtsschutz-Hotline. Rufen Sie an, schildern Sie Ihr Problem und Sie werden an einen unabhängigen Anwalt oder eine unabhängige Anwältin weitergeleitet oder erhalten eine Empfehlung für einen passenden Fachanwalt oder eine passende Fachanwältin. Die Kosten für die telefonische Beratung übernimmt der BGV – hierfür fällt auch keine Selbstbeteiligung an. Ob der geschilderte Fall versichert ist und eine anwaltliche Beratung vor Ort erfolgen kann, können Sie mit der Rechtsschutz-Hotline klären.

Welche Zusatzleistungen bietet der Tarif Exklusiv?

Während unser Tarif Klassik die Kosten bis zu 1.000.000 Euro pro Rechtsschutzfall abdeckt, bietet der Tarif Exklusiv eine Versicherungssumme von 5.000.000. Zudem übernehmen wir eine Strafkaution in Höhe von 500.000 Euro und sichern Ihnen Rechtsschutz z.B. in Bausachen sowie in Aufhebungsvereinbarungen bis zu 1.500 Euro ab. Zudem sind die Bereiche Verwaltungsrechtsschutz im Privatbereich sowie Sozial- und Steuerrechtsschutz außergerichtlich mitversichert. Im Tarif Exklusiv schützt Sie die Rechtsschutzversicherung im Ausland für eine Aufenthaltsdauer von maximal 24 Monaten mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro.

Wie hoch fällt die Selbstbeteiligung aus?

Wir bieten Tarife mit einem Selbstbehalt zwischen 150 und 400 Euro je Versicherungsfall an. Wenn Sie sich im Falle eines Rechtsstreits für einen der von uns empfohlenen Rechtsanwälte entscheiden, profitieren Sie von der variablen Selbstbeteiligung von maximal 150 Euro. Sie können den Selbstbehalt auf 0 Euro reduzieren, wenn drei Jahre in Folge keine Schadenzahlung durch die Badische Rechtsschutz zu leisten ist. Sollten Sie einen anderen Anwalt oder eine andere Anwältin beauftragen, beträgt die Selbstbeteiligung 250 Euro.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Grundschutz
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 5.000.000 EUR
  • Strafkaution bis 300.000 EUR
  • Weltweiter Versicherungsschutz (auch für den berufl. Bereich) für max. 12 Monate 300.000 EUR
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung.
  • Telefonische oder Online-Rechtsberatung sowie Online-Vertragscheck und Musterverträge
  • Sozial-Rechtschutz (Privat/Verkehr) gilt ab Gericht
  • Steuer-Rechtschutz (Privat/Verkehr) gilt ab Gericht
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (Privat/Verkehr/Beruf) ist wählbar
  • Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis 250 EUR


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall unbegrenzt
  • Strafkaution bis 500.000 EUR
  • Weltweiter Versicherungsschutz (auch für den berufl. Bereich) für max. 24Monate 500.000 EUR
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden
  • BU-Leistungscheck (Privat) Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung
  • Telefonische oder Online-Rechtsberatung sowie Online-Vertragscheck und Musterverträge
  • Sozial-Rechtschutz (Privat/Verkehr) ab Widerspruch
  • Steuer-Rechtschutz (Privat/Verkehr) ab Einspruch
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (Privat/Verkehr/Beruf) ist inklusive
  • Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis 1.000 EUR
  • Rechtsschutz in Bausachen bis 1.000 Euro
  • Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen bis 1.000 EUR
  • Cyber-Rechtsschutz: Bei unbefugter Verbreitung Ihrer persönlichen Daten im Internet
  • Pflegeberatungs-Rechtsschutz: Sie haben Fragen zur Festsetzung des Pflegegrads Ihrer Eltern
  • Erstellung Patientenverfügung (Privat) Online über Dienstleister


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Warum eine Rechtsschutz für Singels & Paare sinnvoll ist

Gesamtkosten: 2.300 Euro

Verhängnisvolles Glatteis

Claudia spaziert bei winterlichen Minusgraden zu einer Freundin und rutscht auf einem nicht geräumten Gehweg aus. Die Folge: Ein gebrochenes Handgelenk und eine starke Prellung. Sie macht Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche von 3.500 EUR geltend und versucht mit dem Hauseigentümer eine Einigung zu erreichen, doch der redet sich heraus. Daraufhin erstreitet sie mit Hilfe eines Anwalts erfolgreich Schmerzensgeld. Die Kosten (ca. 2.300 EUR) übernimmt ihre Rechtsschutz. 

Gesamtkosten: 1.550 Euro

Verfehlung mit Disziplinarverfahren

Jan arbeitete als Beamter in der Steuerverwaltung. Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls ist er mehrere Wochen krankgeschrieben. Da es ihm zwischenzeitlich besser geht, nimmt er während der Arbeitsunfähigkeit mehrere kleine Auftritte als DJ wahr. Als der Arbeitgeber davon erfährt, leitet er ein Disziplinarverfahren mit dem Antrag, die Dienstbezüge zu kürzen, ein. Nach einem langem Rechtsstreit verliert er den gerichtlichen Prozess. Die Anwalts- und Gerichtskosten trägt seine Rechtsschutzversicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Folgende Gebühren trägt die Rechtsschutzversicherung für Sie als Single oder für Paare sowie mitversicherte Kinder:

  • Alle anfallenden, gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsanwältin sowie die Gesamtkosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher.
  • Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
  • Kosten des Prozessgegners
  • Kosten einer Mediation (bis zu 8 Sitzungsstunden à 180 Euro) – sollte diese scheitern, können Sie trotzdem einen Anwalt auf unsere Kosten konsultieren.
  • Kosten durch ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.

Übrigens besteht der Rechtsschutz nicht immer erst ab dem Klageverfahren - in vielen Rechtsbereichen sind Sie bereits außergerichtlich geschützt.

Sie können eine Laufzeit von einem Jahr oder fünf Jahren wählen. Auf Ihrem Versicherungsschein ist Ihre persönliche Laufzeit notiert. Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängern sich zum Ablauf um weitere 12 Monate, sofern keine Seite den Vertrag kündigt. Beträgt Ihre erste Laufzeit nach Versicherungsabschluss weniger als ein Jahr? Das kann der Fall sein, wenn das Versicherungsjahr zu einem bestimmten Kalendertag beginnen soll. Trotzdem gilt auch hier die automatische Verlängerung. Bei einer Laufzeit von drei oder mehr Jahren können Sie den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des dritten Jahres kündigen.

Auch wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen, kann es sein, dass Kosten anfallen. Gut, wenn diese von der Badischen Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Anbei einige Beispiele: 

  • Bei einer Einstellung eines Bußgeldverfahrens (z.B. wegen eines behaupteten Rotlichtverstoßes) müssen die Rechtsanwaltskosten bezahlt werden.
  • Im vorgerichtlichen Bereich gilt grundsätzlich: Wer den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beauftragt, muss ihn oder sie auch bezahlen. Es gibt aber Ausnahmen (z.B. bei Verzug).
  • Im Arbeitsrecht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
  • Selbst wenn Sie ein gerichtliches Verfahren gewinnen und die Gegenseite die Kosten übernehmen muss, werden Ihnen zunächst Anwalts- und Gerichtskostenvorschüsse in Rechnung gestellt und gegebenenfalls später erstattet. Bei einem Streitwert von 6.980 EUR betragen allein die Gerichtskosten 609,00 Euro.

Am wichtigsten ist, dass Sie alle Fragen im Antragsformular vollständig und der Wahrheit entsprechend beantworten – auch Fragen, die zu früheren Versicherungsfällen gestellt werden. Sollten Sie Daten ändern müssen, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Auch Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin muss zu jederzeit wahrheitsgemäß und ohne Informationslücken über den Sachverhalt im Bilde sein. Bitte stimmen Sie kostenverursachende Maßnahmen mit uns ab, bevor Sie diese beauftragen, um die Kosten der Rechtsverfolgung beziehungsweise des Verfahrens so gering wie möglich zu halten.

Wir können nicht jeden Streitfall versichern – sonst könnten wir Ihnen unsere Rechtsschutz nicht zu dem gewohnt moderaten Preis anbieten. Streitigkeiten in folgenden Bereichen sind nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Hier ein Auszug:

  • Urheber-, Patent- oder Markenrechte
  • Planung oder Errichtung eines Gebäudes
  • Kauf, Verkauf oder Finanzierung eines Grundstücks, das bebaut werden soll
  • Vergabe von Darlehen (Tarif Exklusiv bis 20.000 Euro Darlehenssumme versichert, darüber anteiliger Versicherungsschutz)
  • Spiel-, Wettverträge oder Gewinnzusagen
  • Widerruf oder Widerspruch eines Darlehens-, Leasing-, Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages

Folgende Rechtsbereiche sind eingeschlossen:

Privatrecht
  • Schadenersatz-RS, Ordnungswidrigkeiten-RS, Vertrags-/Sachenrecht, Steuer-RS (ab Gericht), Sozial-RS (ab Gericht), Opfer-RS, Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie Beratungs-RS.

Berufsrecht
  • Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zu Betriebsrente, Arbeitsentgelt, Kündigungsschutz, Urlaub, Überstunden, Abmahnung, Arbeitszeugnis sowie Disziplinar- und Standesrecht.

Verkehrsrecht

  • Ordnungswidrigkeiten-RS, Schadenersatz-RS, Vertrags- und Sachenrecht, Straf-RS, Verwaltungs-RS, Opfer-RS sowie Steuer-RS.

Wohnungs- und Grundstücksrecht (optional erweiterbar)

  • Konflikte rund um Miet- und Pachtverhältnisse, Eigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht sowie Steuer-RS.

 

Wir helfen gern weiter

Telefonische Beratung

Berater/in vor Ort