Wohngebäudeversicherung
Für jede Lebenslage der passende Schutz
Häufige Fragen und Antworten
Ihre persönliche Laufzeit können Sie Ihren Vertrag entnehmen. Grundsätzlich bieten wir Verträge für ein oder für fünf Jahre an. Bei Verträgen mit einem Jahr erfolgt eine automatische Verlängerung nach der Laufzeit. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit weniger als 12 Monate vereinbart sind, um die folgenden Versicherungsjahre an einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Hat Ihre Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des dritten Jahres können Sie kündigen.
Ja, das ist möglich. Folgende Gebäudearten können in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden:
- Nebengebäude
- Garagen
- Gartenhäuser
- Carports
Sollten Sie Ihr Haus irgendwann erweitern, kann das Nebengebäude nachträglich in die Versicherung aufgenommen werden.
Nein. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 95 zwar das die Wohngebäudeversicherung automatisch vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, um Versicherungslücken zu vermeiden. Als Käufer sind Sie jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung weiterzuführen. Sobald Sie im Grundbuch als neuer Besitzer oder Besitzerin eingetragen sind, haben Sie einen Monat Zeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht , Gebrauch zu machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag sofort kündigen oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Haben Sie beim Kauf nichts von einer Wohngebäudeversicherung gewusst? Dann bleibt Ihr Sonderkündigungsrecht bestehen und die Kündigungsfrist von einem Monat gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Versicherung erfahren haben.
Mit dem Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Immobilienbesitzer und -besitzerinnen oder Mieter und Mieterinnen ihre individuelle Gefährdung von Starkregen und Flusshochwasser ermitteln.
Ebenso wie für ein Einfamilienhaus sollte auch für ein Mehrfamilienhaus oder ein Haus mit einzelnen Wohneinheiten eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, installierte Anlagen, wie etwa einen Aufzug, mitzuversichern, ebenso wie Klima- oder Heizungsanlagen. Außerdem sollten Sie einen möglichen Mietausfall einkalkulieren und in den Versicherungsschutz aufnehmen. Sind Mietwohnungen aufgrund eines Schadens länger nicht bewohnbar, erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich.