Wohngebäude­versicherung

  • Ein Muss zur umfassenden Absicherung des Wohneigentums
  • Schutz vor Elementarschäden wählbar
  • Unvorhergesehene Schäden durch eigene Kinder am Gebäude versichert
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 141,22 Euro im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag

Warum ist eine Wohngebäude­versicherung so wichtig?

Eine Wohngebäudeversicherung zählt noch immer zu den freiwilligen Versicherungen und trotzdem ist es ratsam, das Sie eine solche Absicherung wählen, wenn Sie eine Immobilie besitzen. Denn im Falle eines Schadens an Ihrem Eigenheim durch Feuer, Blitz, Hagel, Sturm oder Leitungswasser drohen hohe Kosten, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind.

Wohngebäude­versicherung

Einfach erklärt

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung versichert den Bau an sich sowie alle fest verbauten Elemente. Sie umfasst das gesamte Wohngebäude sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Alle Bauwerke auf dem versicherten Grundstück genießen vollen Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass alle Bauten – zum Beispiel auch ein neues Garten- oder Gerätehaus – vertraglich aufgeführt sind und Sie uns über einen Neubau in Kenntnis setzen. Zudem können Sie Ihre Photovoltaikanlage in der Klassik- und Exklusivdeckung z.B. gegen Tierbisse oder Bedienungsfehler absichern.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Den optimalen Wert der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung für Singles und Paare berechnet der BGV anhand der Fläche und der Bauausführung der zu versichernden Objekte. Dieser wird mit dem Baupreisindex verrechnet, der sich jährlich ändert. Dadurch wird sichergestellt, dass das Haus im Fall eines Totalschadens mit der vereinbarten Summe in gleicher Art und Güte und an selber Stelle neu errichtet werden kann.

Gegen welche Gefahren sichert die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Gebäudeschutz, sodass Sie Ihr Haus immer in guten Händen wissen können. Das oder die vertraglich genannte(n) Gebäude sind versicherbar gegen Brand/Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag und Im- oder Explosion sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben, Lawinen oder Schäden durch Schneedruck. Auch gegen Leitungswasserschäden, die vergleichsweise am häufigsten auftreten, können Sie Ihr Wohneigentum absichern.

Was passiert im Schadenfall?

Je nachdem, wie groß der Schaden oder die Zerstörung ist, übernimmt der BGV für Sie die Reparaturkosten oder schickt einen Regulierer. Dieser prüft im Vorfeld den Umfang Ihres Versicherungsschutzes und schätzt vor Ort die Lage und das Ausmaß der Beschädigung ein. Er holt bei Bedarf für Sie Gutachten ein, betreut Sie bei Fragen und hilft Ihnen, die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzen wir den Neuwert der beschädigten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Überschreitet der Neuwert des Gebäudes die vereinbarte Versicherungssumme, kann der Versicherer die Entschädigung wegen sogenannter Unterversicherung kürzen. Wurde die Summe allerdings durch den BGV selbst ermittelt, verzichten wir auf die Prüfung der Unterversicherung und erstatten den vollen Neuwert.

Muss ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Nein, der Gesetzgeber schreibt eine solche Versicherung nicht vor. Dennoch ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, denn Schäden am Wohneigentum können nicht nur enorme Kosten verursachen, sondern sogar die Existenz bedrohen – insbesondere, wenn ein Finanzierungskredit läuft. Ganz gleich, ob Sie selbst gebaut, saniert oder renoviert oder die Arbeiten in professionelle Hände gelegt haben: Sie haben für Ihren Wohntraum viel investiert und sollten ihn finanziell absichern.

Zusatzbausteine der Wohngebäude­versicherung

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Der Grundschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 6 Monate
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 20.000 EUR
  • Nutzwärmeschäden


Klassik
Der Komfortschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 12 Monate
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 250.000 EUR
  • Nutzwärmeschäden
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR
  • Überspannungsschäden durch Blitze abgedeckt bis 5.000 EUR
  • Grundstücksbestandteile bis 5.000 EUR
  • Versicherter Mietausfall von Wohnräumen und gewerblichen Räumen bis 12 Monate
  • Erweiterte Elementarschäden bei Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
  • Rückstau bis 5.000 Euro
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (Vollversicherung)
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (nur Gemeinschaftseigentum)


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 Euro
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden in Notsituationen bis 1.000 Euro
  • Kosten für notwendige Kinderbetreuung bis 1.000 Euro


Erweiterbar mit Elektronikdeckung für Photovoltaik
Erweiterbar mit Gebäudeschutzbrief
Erweiterbar mit BGV ElementarPlus
Exklusiv
Der Topschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 24 Monate
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten: bis 500.000 EUR
  • Nutzwärmeschäden
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis Versicherungssumme
  • Überspannungsschäden durch Blitze unbegrenzt abgedeckt
  • Grundstücksbestandteile bis 10.000 EUR
  • Versicherter Mietausfall von Wohnräumen und gewerblichen Räumen bis 24 Monate
  • Erweiterte Elementarschäden bei Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
  • Rückstau bis 5.000 Euro
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (nur Gemeinschaftseigentum)
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (Vollversicherung)


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 Euro
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden in Notsituationen bis 1.000 Euro
  • Kosten für notwendige Kinderbetreuung bis 1.000 Euro


Erweiterbar mit Elektronikdeckung für Photovoltaik
Erweiterbar mit Gebäudeschutzbrief
Erweiterbar mit BGV ElementarPlus
Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Welche Besonderheiten gibt es bei der Wohngebäude für Familien?

  • Schäden durch eigene Kinder am Hausrat sind bis 5.000 Euro abgedeckt
  • Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderspielgeräten auf dem Versicherungsgrundstück
  • Hausrat der Kinder in Wohnheim bei Ausbildung & Studium mitversichert
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen

Verursachen Ihre Kinder einen Schaden an Ihrem Haus oder mitversicherten Gebäuden auf Ihrem Grundstück, übernehmen wir im Rahmen der Wohngebäudeversicherung für Familien die Kosten bis zu einer Summe von 5.000 Euro. Dabei fällt allerdings ein Selbstbehalt von 500 Euro an.

Grundsätzlich leistet die Hausratversicherung nur bei Schäden am Hausrat durch bestimmte Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser oder Beschädigung nach einem Einbruchdiebstahl. Eine Besonderheit in der BGV Hausratversicherung für Familien ist, dass auch Schäden am Hausrat durch die eigenen Kinder bis 5.000 Euro mitversichert sind.

Nein. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 95 zwar das die Wohngebäudeversicherung automatisch vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, um Versicherungslücken zu vermeiden. Als Käufer sind Sie jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung weiterzuführen. Sobald Sie im Grundbuch als neuer Besitzer oder Besitzerin eingetragen sind, haben Sie einen Monat Zeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht , Gebrauch zu machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag sofort kündigen oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

Haben Sie beim Kauf nichts von einer Wohngebäudeversicherung gewusst? Dann bleibt Ihr Sonderkündigungsrecht bestehen und die Kündigungsfrist von einem Monat gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Versicherung erfahren haben.

Beispiele, warum eine Wohngebäude­versicherung sinnvoll ist

Gesamtkosten: 4.800 Euro

Harter Winter mit Folgen

Simon B. und seine Freundin waren vom eisigen Winter in Freiburg überrascht – über mehrere Tage lagen die Temperaturen konstant weit unter 0 Grad. Als der Frost eine Pause einlegte, kam es in ihrem Haus zu zwei Rohrbrüchen. Das Paar meldete seiner Wohngebäudeversicherung umgehend den Schaden. Die folgenden Kosten für die Lokalisierung der Rohrbrüche, das Entfernen des Bodenbelags, die Reparatur und für den neu zu verlegenden Boden übernahm die Versicherung.

Gesamtkosten: 45.500 Euro

Überschwemmung mit Erdrutsch

Ein schweres Unwetter brachte der Gemeinde Heitersheim so viel Regen wie sonst nicht einmal in einer Woche. Die Kanalisation konnte die Wassermengen nicht fassen. Starkregen verursachte zusätzlich zwei Erdrutsche. Wasser und Schlamm überschwemmte unter anderem das Haus von Irene H. Die Alleinstehende konnte sich vor den Wassermassen retten, das Erdgeschoss Ihres Hauses, die Elektronik, Fenster und Türen wurden irreparabel beschädigt. Ihre Wohngebäudeversicherung mit Schutz gegen Elementargefahren ersetzte den Neuwert aller beschädigten Gebäudeteile.

Häufige Fragen und Antworten

Ihre persönliche Laufzeit können Sie Ihren Vertrag entnehmen. Grundsätzlich bieten wir Verträge für ein oder für fünf Jahre an. Bei Verträgen mit einem Jahr erfolgt eine automatische Verlängerung nach der Laufzeit. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit weniger als 12 Monate vereinbart sind, um die folgenden Versicherungsjahre an einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Hat Ihre Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des dritten Jahres können Sie kündigen.

Ja, das ist möglich. Folgende Gebäudearten können in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden:

  • Nebengebäude
  • Garagen
  • Gartenhäuser
  • Carports

Sollten Sie Ihr Haus irgendwann erweitern, kann das Nebengebäude nachträglich in die Versicherung aufgenommen werden.

Mit dem Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Immobilienbesitzer und -besitzerinnen oder Mieter und Mieterinnen ihre individuelle Gefährdung von Starkregen und Flusshochwasser ermitteln.

Ebenso wie für ein Einfamilienhaus sollte auch für ein Mehrfamilienhaus oder ein Haus mit einzelnen Wohneinheiten eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, installierte Anlagen, wie etwa einen Aufzug, mitzuversichern, ebenso wie Klima- oder Heizungsanlagen. Außerdem sollten Sie einen möglichen Mietausfall einkalkulieren und in den Versicherungsschutz aufnehmen. Sind Mietwohnungen aufgrund eines Schadens länger nicht bewohnbar, erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

 

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