Mit der Wohngebäudeversicherung verhindern Singles und Paare, dass Reparaturkosten aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Die Versicherung sorgt für schnelle Hilfe im Schadenfall, ohne Angst vor der Rechnung.
Die Wohngebäudeversicherung dient auch zur Absicherung Ihrer Baufinanzierung – viele Banken setzen sie sogar voraus.
Mithilfe der Versicherung kann Ihr Haus nach einem Großschaden, zum Beispiel einem Brand, auf- oder neu gebaut werden.
Wohngebäudeversicherung für Singles & Paare
Einfach erklärt
Was ist versichert?
Die Wohngebäudeversicherung versichert den Bau an sich sowie alle fest verbauten Elemente. Sie umfasst das gesamte Wohngebäude sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Alle Bauwerke auf dem versicherten Grundstück genießen vollen Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass alle Bauten – zum Beispiel auch ein neues Garten- oder Gerätehaus – vertraglich aufgeführt sind und Sie uns über einen Neubau in Kenntnis setzen. Zudem können Sie Ihre Photovoltaikanlage in der Klassik- und Exklusivdeckung z.B. gegen Tierbisse oder Bedienungsfehler absichern.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Den optimalen Wert der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung für Singles und Paare berechnet der BGV anhand der Fläche und der Bauausführung der zu versichernden Objekte. Dieser wird mit dem Baupreisindex verrechnet, der sich jährlich ändert. Dadurch wird sichergestellt, dass das Haus im Fall eines Totalschadens mit der vereinbarten Summe in gleicher Art und Güte und an selber Stelle neu errichtet werden kann.
Gegen welche Gefahren sichert die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles bietet Ihnen einen umfassenden Gebäudeschutz, sodass Sie Ihr Haus immer in guten Händen wissen können. Das oder die vertraglich genannte(n) Gebäude sind versicherbar gegen Brand/Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag und Im- oder Explosion sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben, Lawinen oder Schäden durch Schneedruck. Auch gegen Leitungswasserschäden, die vergleichsweise am häufigsten auftreten, können Sie Ihr Wohneigentum absichern.
Was passiert im Schadenfall?
Je nachdem, wie groß der Schaden oder die Zerstörung ist, übernimmt der BGV für Sie die Reparaturkosten oder schickt einen Regulierer. Dieser prüft im Vorfeld den Umfang Ihres Versicherungsschutzes und schätzt vor Ort die Lage und das Ausmaß der Beschädigung ein. Er holt bei Bedarf für Sie Gutachten ein, betreut Sie bei Fragen und hilft Ihnen, die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzen wir den Neuwert der beschädigten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Überschreitet der Neuwert des Gebäudes die vereinbarte Versicherungssumme, kann der Versicherer die Entschädigung wegen sogenannter Unterversicherung kürzen. Wurde die Summe allerdings durch den BGV selbst ermittelt, verzichten wir auf die Prüfung der Unterversicherung und erstatten den vollen Neuwert.
Muss ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Nein, der Gesetzgeber schreibt eine solche Versicherung nicht vor. Dennoch ist die Wohngebäudeversicherung für Singles und Paare unverzichtbar, denn Schäden am Wohneigentum können nicht nur enorme Kosten verursachen, sondern sogar die Existenz bedrohen – insbesondere, wenn ein Finanzierungskredit läuft. Ganz gleich, ob Sie selbst gebaut, saniert oder renoviert oder die Arbeiten in professionelle Hände gelegt haben: Sie haben für Ihren Wohntraum viel investiert und sollten ihn finanziell absichern.
Ihre Vorteile der Wohngebäudeversicherung für Singles & Paare
Elektronikdeckung für Photovoltaik
Schäden durch Tierverbisse oder Entschädigung bei Nutzungsausfall? Wir schützen Ihre Photovoltaik.
Beispiele, warum eine Wohngebäudeversicherung für Singles & Paare sinnvoll ist
Gesamtkosten: 4.800 Euro
Harter Winter mit Folgen
Simon B. und seine Freundin waren vom eisigen Winter in Freiburg überrascht – über mehrere Tage lagen die Temperaturen konstant weit unter 0 Grad. Als der Frost eine Pause einlegte, kam es in ihrem Haus zu zwei Rohrbrüchen. Das Paar meldete seiner Wohngebäudeversicherung umgehend den Schaden. Die folgenden Kosten für die Lokalisierung der Rohrbrüche, das Entfernen des Bodenbelags, die Reparatur und für den neu zu verlegenden Boden übernahm die Versicherung.
Gesamtkosten: 45.500 Euro
Überschwemmung mit Erdrutsch
Ein schweres Unwetter brachte der Gemeinde Heitersheim so viel Regen wie sonst nicht einmal in einer Woche. Die Kanalisation konnte die Wassermengen nicht fassen. Starkregen verursachte zusätzlich zwei Erdrutsche. Wasser und Schlamm überschwemmte unter anderem das Haus von Irene H. Die Alleinstehende konnte sich vor den Wassermassen retten, das Erdgeschoss Ihres Hauses, die Elektronik, Fenster und Türen wurden irreparabel beschädigt. Ihre Wohngebäudeversicherung mit Schutz gegen Elementargefahren ersetzte den Neuwert aller beschädigten Gebäudeteile.
Häufige Fragen und Antworten
Ihre persönliche Laufzeit können Sie Ihren Vertrag entnehmen. Grundsätzlich bieten wir Verträge für ein oder für fünf Jahre an. Bei Verträgen mit einem Jahr erfolgt eine automatische Verlängerung nach der Laufzeit. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit weniger als 12 Monate vereinbart sind, um die folgenden Versicherungsjahre an einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Hat Ihre Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des dritten Jahres können Sie kündigen.
Versicherbare Gefahren
Feuer
Leitungswasser
Sturm/Hagel
Weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch)
Versicherte Schäden
Sachschäden, zu denen es durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen infolge eines Versicherungsfalls kommt.
Versicherte Kosten
Sofern notwendig und tatsächlich angefallenen: Aufräumungs- und Abbruchkosten,
Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten.
Versicherungssumme und Versicherungswert Es gilt der gleitende Neuwert versichert.
Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen in gleicher Art und Güte neuwertig herzustellen. Er bemisst sich nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes einschließlich Architekturgebühren und weiteren Planungskosten. Der gleitende Neuwert wird bemessen wie der Neuwert, aber in Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung durch Abnutzungsgrad und Alter. Der gemeine Wert wird angewandt, wenn das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder dauernd entwertet ist. Er entspricht der Höhe des erzielbaren Verkaufspreises für das Gebäude oder das Altmaterial.
Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann.
Sengschäden (Tariflinie Basis)
Schäden, die innerhalb einer Wartezeit, also vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Schäden durch Verschleiß bei Mitversicherung von ergänzenden technischen Gefahren.
Außerdem gibt es einige Deckungsbeschränkungen – hier ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Schäden durch Kriegsereignisse,
Schäden durch innere Unruhen,
Schäden durch Kernenergie,
Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen, sind in der Basisabdeckung nicht versichert, im Klassiktarif bis 10.000 Euro und in der Exklusivdeckung bis zur Versicherungssumme.
Mit der Wohngebäudeversicherung sind Singles und Paare existenziell abgesichert. Für kleine und mittelgroße Notfälle gibt es zusätzlich den Gebäudeschutzbrief , der die Handwerkerrechnung bis zu einer Höhe von 500 Euro übernimmt. Er gilt u.a. für folgende Fälle:
Bei Gebäuden, die bis zu zehn Jahre alt sind, erhalten Sie einen Neubaunachlass. Er beträgt im Jahr der Fertigstellung 50 Prozent und reduziert sich in den Folgejahren um jeweils fünf Prozent. Haben Sie ein Passivhaus und liegt der Energiekennwert für Heizwärme bei maximal 15 kWh/(m2a), erhalten Sie dauerhaft einen Nachlass von fünf Prozent.
Bereits vor der Errichtung eines Gebäudes können Baustoffe Risiken wie Brand, Blitzschlag oder Explosion ausgesetzt sein. Eine Rohbauversicherung schützt Sie ab dem ersten Tag des Baubeginns – die Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles greift erst ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes. In der Exklusivdeckung zahlen Sie für die Rohbauversicherung 24 Monate keine Beträge, in der Klassikdeckung 12 und in der Basisdeckung 6 Monate.
Ein Wohngebäude ist dann als bezugsfertig einzuordnen, wenn eine Wohnung ohne Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Bewohner auf Dauer bewohnt werden kann. Es müssen Türen, Fenster, Strom, Licht und Wasser sowie eine funktionsfähige Heizung, Kochmöglichkeit, Sanitäranlagen (z.B. Bad, Toilette) und sichere Zugänge fertiggestellt sein. Mit der Bezugsfertigkeit erlischt der Schutz der Feuerrohbauversicherung. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung.
Für Singles & Paare
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Der Zusatzbaustein Naturgefahren (Elementar) optional wählbar.
Versicherte Leistungen sind:
Überschwemmung auf dem Versicherungsgrundstück z.B. durch Starkregen
Rückstau
Erdbeben
Erdfall
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
Für Naturgefahren (Elementar) besteht eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Für Singles & Paare
Elektronikdeckung für Photovoltaik
Eine Photovoltaikanlage ist als zukunftsweisende Art der Energiegewinnung eine beträchtliche Investition. Um diese zu schützen, können Sie die Tarife Klassik und Exklusiv um den Zusatzbaustein Elektronikdeckung für Photovoltaik erweitern. Der Baustein enthält folgende Leistungen:
Eine Allgefahrendeckung (u. a. für Bedienungsfehler und Vorsatztaten Dritter) Schutz bei Schäden durch Tierverbiss ( z. B. durch Marder)
Eine Entschädigung bei Nutzungsausfall in Höhe von 2,50 Euro je KWp und Tag
Eine Haftzeit von zwölf Monaten bei der Exklusivdeckung bzw. sechs Monate bei der Klassikdeckung
Für Singles & Paare
Gebäudeschutzbrief
Der Gebäudeschutzbrief bietet neben der existenziellen Absicherung in den Tarifen Klassik und Exklusiv zusätzlich Schutz bei kleinen Notfällen des Alltags wie einem verstopften Abflussrohr, einer Notheizung oder für den Fall, dass Sie sich ausgesperrt haben. Der Schutzbrief trägt je Notfall bis zu 500 Euro der Handwerkerrechnung, die Jahreshöchstentschädigung liegt bei 1500 Euro.
Wir kümmern uns stets kompetent, zuverlässig und schnell um Ihre Belange.
Sie haben Fragen? Dann klicken Sie hier und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern weiter. Sie haben einen Schaden? Melden Sie ihn online oder rufen Sie uns an – wie es Ihnen lieber ist.
Flexibel erweiterbar
In den Tarifen Klassik und Exklusiv mit …
… dem Gebäudeschutzbrief:
Hilft bei Notfällen im Alltag wie Schlüsseldienst, Rohrreinigungs-Service, Sanitär-Installations-Service oder Schädlingsbekämpfung.
… der Glasversicherung:
Für Mehrfamilienhäuser als Vollversicherung oder nur für Gemeinschaftseigentum.
… der Elektronikdeckung für Photovoltaikanlagen:
Sie bietet eine Allgefahrendeckung u.a. für Bedienungsfehler, Schutz bei Schäden durch Tiere wie Marder sowie eine Entschädigung bei Betriebsausfall in Höhe von 2,50 Euro je Kwp und Tag.
Im Tarif Klassik beträgt die maximale Entschädigung 15.000 Euro pro Jahr, die Haftzeit 180 Tage.
Im Tarif Exklusiv beträgt die maximale Entschädigung 25.000 Euro pro Jahr, die Haftzeit 360 Tage.
Gut abgedeckt
Je nach Tarif unterscheiden sich die Abdeckungssummen
Basis
Bis 20.000 Euro: Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Klassik
Bis 5.000 Euro: Rückstau und Überspannungsschäden durch Blitze
Bis 10.000 Euro: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Bis 250.000 Euro: Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Exklusiv
Bis 5.000 Euro: Rückstau
Bis 500.000 Euro: Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Bis zur Versicherungssumme:
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Überspannungsschäden durch Blitz
Wichtiges inklusive
Die Wohngebäude-Versicherung schützt Sie vor teuren Reparaturen.
Sie hilft bei Schäden durch:
Erdrutsch
Überschwemmung
Erdbeben oder Frost
Überspannung durch Blitz
Feuer
Leitungswasser
Individuell anpassbar
Wir finden für Sie den optimalen Tarif.
Basis Unser Grundschutz bietet Ihnen eine gute Absicherung mit den wichtigsten Leistungen.
Klassik Unser Komfortschutz bietet Ihnen eine sehr gute Absicherung über den Basis-Tarif hinaus.
Exklusiv Unser Topschutz bietet Ihnen eine vollumfängliche Absicherung über den Klassik-Tarif hinaus.