Viele wissen nicht, dass sie auch Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben können. Auf diese Weise lässt sich Geld sparen, denn einige Versicherungsbeiträge können sich steuermindernd auswirken und so Ihre individuelle Steuerlast senken.
Folgende BGV Versicherungen sind von der Steuer absetzbar
Das gilt es zu beachten:
Für Haftpflicht- und Unfallversicherung gilt:
Ansetzbar unter: sonstige Vorsorgeaufwendungen
Max. Höhe:
• 1.900,- für Angestellte à das doppelte für Verheiratete (meist schon mit gesetzl. KV voll)
• 2.800,- bei Selbständigen
Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung:
• Ansetzbar bei Werbungskosten, ansetzbar nur der Teil Arbeitsrechtsschutz (wird in unserer Steuerbescheinigung ausgewiesen)
• Absetzbar in unbegrenzter Höhe (Kosten müssen aber in Verbindung mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen)