#staywithukraine

Sie helfen Schutzsuchenden, wir helfen Ihnen

  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie Menschen aus der Ukraine aufnehmen
  • Wir passen Ihre Versicherung beitragsfrei an
  • Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!
Schnell & unkompliziert
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie Schutzsuchende aus der Ukraine bei sich aufnehmen, müssen Sie sich keine Gedanken um deren Versicherungsschutz machen. Wir passen Ihre Privathaftpflicht, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung beitragsfrei an.

Alle in den eigenen Haushalt unserer Kundinnen und Kunden unentgeltlich aufgenommenen Schutzsuchenden aus der Ukraine sind automatisch über deren bei uns bestehenden Verträge zur Privathaftpflichtversicherung vollumfänglich mitversichert . Dies gilt auch, wenn die Geflüchteten in Einlieger-, Zweitwohnungen oder einem separaten Haus unserer Kundinnen und Kunden im Familienverbund untergebracht werden. Somit steht den aufgenommenen Personen derselbe Schutz zur Verfügung, der über die jeweils bestehende Versicherung vereinbart ist.

Der mitgebrachte Haushalt der aufgenommenen Schutzsuchenden aus der Ukraine ist automatisch über die bei uns bestehenden Verträge zur Hausratversicherung vollumfänglich mitversichert . Dies gilt auch, wenn die Geflüchteten in Einlieger-, Zweitwohnungen oder einem separaten Haus unserer Kunden im Familienverbund untergebracht werden. Somit steht den aufgenommenen Personen derselbe Schutz zur Verfügung, der über die jeweils bestehende Versicherung vereinbart ist.

Die Aufnahme der Geflüchteten in den Haushalt unserer Kundinnen und Kunden hat darüber hinaus keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung unserer Kundinnen und Kunden.

Schutzsuchende, die unsere Kundinnen und Kunden bei sich aufnehmen, erhalten über ihren bestehenden Rechtschutzvertrag eine telefonische Rechtsberatung bei uns.

Alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die einen ukrainischen oder einen internationalen Führerschein besitzen, dürfen in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist, soweit sie sich vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden. Fahrende eines ukrainischen Pkw ohne Grüne Karte müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte .