Schaden melden
Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall noch fahrbereit und verkehrssicher sein, ist der Sachverständige in unserem Hause zur Begutachtung für Sie da. Und das ganz ohne Termin. Kommen Sie einfach vorbei:
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Ihre Vorteile
- Sie erhalten das qualifizierte Schadengutachten sofort ausgehändigt
- Fragen zur weiteren Abwicklung des Schadenfalles können wir schnell und fachkundig klären
- Dadurch kann die Auszahlung unter Umständen schneller erfolgen
Das Rundum-Sorglos-Paket
Unser Service für Kaskokunden und Unfallgegner
Im Schadenfall bieten wir unseren Kunden und Nichtkunden je nach Vertrag folgenden Service:
- Wir organisieren die Reparatur
- Über ein Werkstattnetz vermitteln wir eine Fachwerkstatt in Ihrer Nähe.
- Keine lästigen Wartezeiten
- Die Werkstatt nimmt Ihnen alles ab und organisiert die Abwicklung.
- Hol- und Bringservice gratis
- Der Werkstattservice ist immer zur Stelle. Ob von Zuhause oder der Arbeit.
- Trotz Reparatur mobil
- Ein kostenloser Mietwagen zu abgestimmten Konditionen lässt den Kummer schnell vergessen, auch bei einem Vollkasko-Schadensfall.
- Sauber und blitzblank
- Rundum gereinigt steht Ihr Auto wieder vor der Tür. Garantieverlängerung inbegriffen
- Sechs Jahre Garantie auf die geleisteten Reparaturen.
Passiert Ihnen trotz aller Vorsicht ein Unfall, erleichtern Sie sich die Schadenabwicklung, wenn Sie einige Dinge beachten.
Tipps zum Verhalten im Schadenfall
Notieren Sie folgende Angaben
- Ort und Zeit des Unfalls
- Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Adressen der beteiligten Fahrer, lassen Sie sich den Ausweis oder Führerschein zeigen.
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners
- Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen
Was sollten Sie außerdem beachten?
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze und fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
- Fertigen Sie einen Unfallbericht an, der von den Unfallbeteiligten unterschrieben wird.
- Bitte geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Bei unklarer Haftung oder Personenschäden sollten Sie die Polizei hinzuziehen.
- Melden Sie uns den Schaden umgehend unter der Schaden-Hotline (0721 660-4444) oder online. Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Unfall im Ausland
Auch im Urlaub kann ein Autounfall passieren. Oder Sie werden in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt. Wir erklären Ihnen, was dann zu tun ist.
Sie werden im Ausland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug geschädigt?
In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche direkt in Deutschland anmelden. Die Haftpflichtversicherer in den EU-Staaten sind verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat einen Beauftragten zu benennen, der die Schadensregulierung in der Landessprache des Geschädigten vornimmt.
Dieser Beauftragte können Sie über folgende Auskunftsstelle ermitteln:
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG
Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 0800 25 026 00
Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300
Fax: 040 339 65 401
www.zentralruf.de
- Internationale Versicherungskarte
- Autoschutzbrief
- Auslandsreisekrankenschutz
Gegebenenfalls Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da der Umfang der Haftung und Regulierung im Ausland zum Teil geringer ist als in Deutschland.
Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug?
In diesem Fall können Sie Ihre Schadenersatzansprüche direkt geltend machen bei:
Deutsches Büro Grüne Karte e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2020 5757
Fax: 030 2020 6757
E-Mail: dbgk@gruene-karte.de
www.gruene-karte.de
- Verlangen Sie eine Kopie des Kfz-Versicherungsdokumentes des Unfallgegners
- Sichern Sie Daten und Beweise durch Fotos oder Zeugenaussagen
- Rufen Sie bei unklarer Sachlage oder Personenschäden unbedingt die Polizei
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen
Kann der Unfallverursacher nicht ermittelt werden oder ist das Fahrzeug des Unfallgegners nicht versichert, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche hier geltend machen:
Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 5000
Fax: +49 30 20 20 5722
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
www.verkehrsopferhilfe.de
Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall noch fahrbereit und verkehrssicher sein, ist der Sachverständige in unserem Hause zur Begutachtung für Sie da. Und das ganz ohne Termin. Kommen Sie einfach vorbei:
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Ihre Vorteile
- Sie erhalten das qualifizierte Schadengutachten sofort ausgehändigt
- Fragen zur weiteren Abwicklung des Schadenfalles können wir schnell und fachkundig klären
- Dadurch kann die Auszahlung unter Umständen schneller erfolgen
Schäden an Windschutzscheibe und Co.
- Kleine Macken an der Windschutzscheibe? Kein Problem. Reparaturen (ohne Austausch) sind für unsere Kunden im Rahmen der Teilkaskoversicherung kostenlos – unabhängig davon, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde oder nicht.
- - Sie wissen nicht wo hin? Kein Problem. Wir arbeiten mit einigen Dienstleistern und auch zertifizierten Fachwerkstätten zusammen. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren persönlichen BGV-Ansprechpartner oder unsere Mitarbeiter unter der Schaden-Hotline (0721 660-4444).
Das Rundum-Sorglos-Paket
Unser Service für Kaskokunden und Unfallgegner
Im Schadensfall bieten wir unseren Kunden und Nichtkunden je nach Vertrag folgenden Service:
- Wir organisieren die Reparatur
- Über ein Werkstattnetz vermitteln wir eine Fachwerkstatt in Ihrer Nähe.
- Keine lästigen Wartezeiten
- Die Werkstatt nimmt Ihnen alles ab und organisiert die Abwicklung.
- Hol- und Bringservice gratis
- Der Werkstattservice ist immer zur Stelle. Ob von Zuhause oder der Arbeit.
- Trotz Reparatur mobil
- Ein kostenloser Mietwagen zu abgestimmten Konditionen lässt den Kummer schnell vergessen, auch bei einem Vollkasko-Schadensfall.
- Sauber und blitzblank
- Rundum gereinigt steht Ihr Auto wieder vor der Tür. Garantieverlängerung inbegriffen
- Sechs Jahre Garantie auf die geleisteten Reparaturen.
Passiert Ihnen trotz aller Vorsicht ein Unfall, erleichtern Sie sich die Schadenabwicklung, wenn Sie einige Dinge beachten.
Tipps zum Verhalten im Schadensfall
Notieren Sie folgende Angaben
- Ort und Zeit des Unfalls
- Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Adressen der beteiligten Fahrer, lassen Sie sich den Ausweis oder Führerschein zeigen.
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners
- Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen
Was sollten Sie außerdem beachten?
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze und fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
- Fertigen Sie einen Unfallbericht an, der von den Unfallbeteiligten unterschrieben wird.
- Bitte geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Bei unklarer Haftung oder Personenschäden sollten Sie die Polizei hinzuziehen.
- Melden Sie uns den Schaden umgehend unter der Schaden-Hotline (0721 660-4444) oder online. Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Unfall im Ausland
Auch im Urlaub kann ein Autounfall passieren. Oder Sie werden in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt. Wir erklären Ihnen, was dann zu tun ist.
Sie werden im Ausland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug geschädigt?
In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche direkt in Deutschland anmelden. Die Haftpflichtversicherer in den EU-Staaten sind verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat einen Beauftragten zu benennen, der die Schadensregulierung in der Landessprache des Geschädigten vornimmt.
Dieser Beauftragte können Sie über folgende Auskunftsstelle ermitteln:
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG
Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 0800 25 026 00
Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300
Fax: 040 339 65 401
www.zentralruf.de
- Internationale Versicherungskarte
- Autoschutzbrief
- Auslandsreisekrankenschutz
Gegebenenfalls Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da der Umfang der Haftung und Regulierung im Ausland zum Teil geringer ist als in Deutschland.
Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug?
In diesem Fall können Sie Ihre Schadenersatzansprüche direkt geltend machen bei:
Deutsches Büro Grüne Karte e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2020 5757
Fax: 030 2020 6757
E-Mail: dbgk@gruene-karte.de
www.gruene-karte.de
- Verlangen Sie eine Kopie des Kfz-Versicherungsdokumentes des Unfallgegners
- Sichern Sie Daten und Beweise durch Fotos oder Zeugenaussagen
- Rufen Sie bei unklarer Sachlage oder Personenschäden unbedingt die Polizei
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen
Kann der Unfallverursacher nicht ermittelt werden oder ist das Fahrzeug des Unfallgegners nicht versichert, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche hier geltend machen:
Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 5000
Fax: +49 30 20 20 5722
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
www.verkehrsopferhilfe.de
+49 721 660-0
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+49 721 660-3040
Bei einem Schadenfall in der Cyberversicherung gilt es keine Zeit zu verlieren.
Kontaktieren Sie daher umgehend unsere IT-Experten der Leitwerk AG.
Die Hotline ist für unsere BGVFIRM Cyber-Kunden 24h am Tag, an 7 Tage der Woche freigeschalten.
Die Experten der Leitwerk AG werden Sie sofort unterstützen und mit Ihnen zusammen die nächsten wichtigen Schritte vereinbaren.
Sofern es für die Schadenbetrachtung notwendig wird, dass sich die Firma Leitwerk via "TeamViewer" bei Ihnen aufschaltet, können Sie hier die erforderliche Datei downloaden:
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