Das Wichtigste in Kürze
- Sichern Sie das Fundament Ihres Unternehmens perfekt ab: Ein Schaden kann Existenz gefährdend sein, wenn Produktionsstätten oder Ihre Firmen-Immobilien plötzlich nicht mehr genutzt werden können.
Da es sich bei einem gewerblichen Gebäudeversicherung im Vergleich zu einem privaten Wohngebäude um ein komplexeres Konstrukt handelt, ist es uns wichtig, das Objekt genau zu beurteilen. Damit bieten wir Ihnen den bestmöglichen Schutz. Unsere Spezialisten/-innen führen für Sie gerne eine Wertbeurteilung vor Ort durch, auf der dann der Beitrag basiert. Sie können aber auch über unseren Tarifrechner selbst den Wert Ihrer Gebäude und die Versicherungsprämie ermitteln.
Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht genutzt werden kann, sind nicht versichert. So auch sogenannte Sengschäden oder Schäden durch Verscheiß bei Mitversicherung von ergänzenden technischen Geräten.
Auch Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, zum Beispiel innerhalb einer Wartezeit eingetreten sind, können nicht bezahlt werden.
1 Jahr bzw. 5 Jahre.
Der BGV erstattet im Schadenfall den Sachsubstanzschaden. Hierzu zählen die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes sowie seiner Bestandteile. Auch die Kosten für Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile werden vom BGV übernommen.
Der BGV ersetzt zudem entstandene Kosten durch Feuerlösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Absperr-, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontamination von Erdreich oder Mehraufwendungen durch Preissteigerungen/Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
Muss also ein einsturzgefährdetes Gebäude nach einem Brand abgerissen werden, sind auch die Kosten für den Abriss mitversichert.
Die Besserstellungsklausel stellt sicher, dass Ihnen bei einem Versichererwechsel von einem anderen Versicherer zum BGV keine Nachteile entstehen. Sollte in den Bedingungen Ihres Vertrages beim Vorversicherer ein Sachverhalt versichert sein, der beim BGV bedingungsgemäß nicht mitversichert ist, wird Ihnen im Schadenfall der Schaden so ersetzt, wie er bei Ihrem alten Versicherer versichert gewesen wäre. Daher hat die Besserstellungsklausel Ihren Namen: beim Wechsel zum BGV werden Sie in jedem Fall bessergestellt. Bitte beachten Sie, dass die Besserstellungsklausel nur im Exklusivtarif inbegriffen ist.
Der Neubaunachlass beläuft sich auf bis zu 25% für junge Gebäude unter 5 Jahren. Der Neubaurabatt reduziert sich jährlich um 5%-Punkte. Für ein neu errichtetes Gebäude erhalten Sie im ersten Jahr somit 25% Nachlass, im zweiten Jahr erhalten Sie 20% Nachlass und im dritten Jahr noch 15% Nachlass. Ab dem sechsten Jahr fällt der Nachlass weg. Der Hintergrund des Nachlasses ist, dass neue Gebäude weniger anfällig für Schäden sind und somit ein geringeres Risiko darstellen.