Fahren Sie mit Ihrem Boot ins Ausland, können Sie bei uns eine Versicherungsbestätigung in zehn verschiedenen Sprachen anfordern. Gelegentlich kommt es vor, dass von örtlichen Behörden diese Bestätigung nicht anerkannt wird und der Kunde vor Ort eine zusätzliche Versicherung abschließen muss. Die wichtigsten Anforderungen der beliebtesten Reiseziele in Europa auf einen Blick:
Italien
In Italien besteht eine Versicherungspflicht für Sportboote. Ausgenommen davon sind Ruder- und Segelboote ohne Hilfsmotor. Die italienische Regierung erhöhte die erforderlichen Mindestversicherungssummen erheblich. Es sind jetzt Versicherungssummen von mindestens 6,07 Millionen Euro je Personenschaden und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden erforderlich. Diese neuen Mindestversicherungssummen erreichen wir mit unserer Exklusivdeckung. Als Versicherungsnachweis brauchen Sie bereits bei der Einreise die sogenannte "Blaue Versicherungskarte" (Certificato di Assicurazione), die wir auf Anfrage ausstellen.
Schweiz
In der Schweiz beträgt die Mindestversicherungssumme für Sportboote (ausgenommen Schiffe ohne Maschinenantrieb sowie Segelschiffe, die keinen Motor besitzen und eine Segelfläche bis zu 15 Quadratmetern aufweisen) 2 Millionen Schweizer Franken (Stand 1996). Es liegt im Ermessen der einzelnen Kantone, ob eine im Ausland abgeschlossene Versicherung anerkannt wird. Gegebenenfalls müssen Sie in der Schweiz eine kurzfristige Versicherung abschließen.
Spanien
Seit 1999 schreibt der spanische Gesetzgeber eine Pflichthaftpflichtversicherung auch für ausländische Boote in spanischen Hoheitsgewässern vor. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes können Sie die Internationale Versicherungsbestätigung verwenden, die wir auf Anfrage ausstellen. Die Mindestversicherungssumme beträgt für Personenschäden 120.202,42 Euro pro Geschädigtem, höchstens jedoch 240.404,84 Euro pro Schadensfall. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden beträgt nach spanischer Rechtslage 96.161,93 Euro.
Dänemark
Seit dem 15.08.2018 ist eine Bootshaftpflichtversicherung für bestimmte Wasserfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis, sowie der Zahlungsnachweis müssen an Bord mitgeführt werden. Ein digitaler Nachweis wird ebenfalls anerkannt. Die Mindestversicherungssummen betragen für Personenschäden 27 Mio. DKR (ca. 3,7 Mio. EUR) und für Sachschäden 13,5 Mio. DKR (ca. 1,85 Mio. EUR).