Lesezeit 2 Min., aktualisiert am 02.12.2024

BGV Aktuell

Führerscheine müssen umgetauscht werden

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dieser Umtausch erfolgt stufenweise, wobei die nächste entscheidende Frist am 19. Januar 2025 endet. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Fristen, den Umtauschprozess und die damit verbundenen Anforderungen.

Fristen für den Führerschein-Umtausch

In Deutschland gelten gestaffelte Fristen für den Umtausch alter Führerscheine. Der letzte Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr müssen Führerscheine jedoch bereits früher umgetauscht werden, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Fristen:

Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

  • Geboren vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geboren 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geboren 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geboren 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geboren 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Beachten Sie, dass Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nur noch 15 Jahre gültig sind. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie erneuert werden.

Gültigkeit des neuen EU-Führerscheins

Der neue EU-Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach dieser Frist muss er wie ein Personalausweis oder Reisepass erneuert werden. Die regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und Personendaten soll Fälschungen erschweren. Eine ärztliche Untersuchung oder Überprüfung der Fahreignung ist bei der Neubeantragung nicht notwendig.

Konsequenzen bei unterlassenem Umtausch

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. In Ausnahmefällen können die Länder von einer Geldbuße absehen.

Fragen und Antworten

Warum ist ein Umtausch notwendig?

Die Umtauschpflicht für Führerscheine wurde durch die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie eingeführt. Ziel ist es, die Fälschungssicherheit der Führerscheine zu erhöhen. Mit dem neuen EU-Führerschein erhalten alle Fahrer eine einheitliche und fälschungssichere Ausweisdokumentation, die regelmäßig aktualisiert wird. Dies betrifft nicht nur Pkw-, sondern auch Motorradführerscheine.

Wo finde ich das Ausstellungsdatum meines Führerscheins?

Das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins finden Sie auf der Vorderseite im Feld 4a. Dies ist entscheidend für die Bestimmung, bis wann Sie Ihren alten Führerschein umtauschen müssen.

Muss ich meine Fahrprüfung wiederholen?

Nein, beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich lediglich um eine verwaltungstechnische Angelegenheit. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert, und es sind keine zusätzlichen Prüfungen oder ärztlichen Untersuchungen erforderlich

Wie erfolgt der Umtausch?

Der Umtausch Ihres Führerscheins erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes. Es ist ratsam, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.