Lesezeit 5 Min. aktualisiert am 28.10.2021

BGV Family

Frostschäden an Wasserleitungen

Geplatzte Wasserrohre und Heizungsleitungen gehören zu den häufigsten Winterschäden. Gefrorenes Wasser kann aber nicht nur Leitungen und Heizungsrohre sprengen, sondern auch den Kostenrahmen für Schäden, die durch einen Rohrbruch entstehen. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Haus winterfest machen.

Damit Winterfrost im Hinblick auf die Wasserleitungen in Ihrem Haus nicht zum Winterfrust für Sie wird, finden Sie hier ein paar nützliche Tipps, mit denen Sie sich und Ihr Haus in Zukunft optimal auf Dauer-Minusgrade vorbereiten – und auch dann Ruhe bewahren, wenn es zum Schadenfall kommt.

Beugen Sie Leitungswasserschäden bei Kälte vor

Eingefrorene Wasserleitungen und Heizungsrohre sind nicht selten – und können oft teure Folgekosten aus Schäden nach sich ziehen: Rund 1,5 Millionen geplatzte Leitungsrohre pro Jahr meldet der GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Damit treten Leitungswasserschäden ca. drei Mal häufiger auf als Feuerschäden. Für ihre Beseitigung zahlen die Versicherer allein in der Wohngebäudeversicherung über zwei Milliarden Euro pro Jahr. Besonders anfällig für Frostschäden sind dabei Wasserleitungen, die abseits beheizter Räume verlaufen, wie z. B. im Keller, auf dem Dachboden, in den Abseiten des Dachs oder außerhalb des Wohngebäudes, wie etwa im Garten. Diesen sensiblen Bereichen Ihres Hauses sollten Sie erhöhte Aufmerksamkeit schenken, bevor der Winter seinen eiskalten Griff verstärkt. Denn Leitungswasserschäden werden oft erst entdeckt, wenn es zu spät ist.

Die Eiszeit beginnt unbemerkt

Im Gegensatz zu Gefahren wie Unwetter oder Feuer entsteht ein Leitungswasserschaden geräusch- sowie geruchlos und vor allem unsichtbar. Dabei haben seine spektakulären Auswirkungen oft eine ganz unauffällige Ursache: Ein kleiner Eispropfen, der sich in einem Rohrbogen bildet, unterbricht zuerst den Wasserzyklus, dann friert das ganze Rohr zu. Gefrierendes Wasser dehnt sich um satte neun Prozent aus und beansprucht damit mehr Platz im engen Wasserrohr. Dieses kann dem Druck des sich ausdehnenden Eises auf Dauer nicht standhalten. Im Rohr bilden sich Risse und es kann sogar platzen.

Solange die Temperaturen auf Dauerfrost zeigen, bleibt das Problem meist noch unbemerkt. Nicht zuletzt deshalb, weil der Kreislauf der Wasserleitungen in der Regel hinter verputzten Wänden und damit außerhalb des sichtbaren Bereichs zirkuliert. Erst wenn die Gradanzeige auf dem Thermometer wieder nach oben klettert, das Eis schmilzt und das Wasser durch das gerissene bzw. geplatzte Rohr bricht, wird der Leitungswasserschaden sichtbar – und das kann erst viele Tage später der Fall sein. Erschwerend kommt dabei noch eine physikalische Eigenschaft von Wasser hinzu: es fließt immer nach unten. Die eigentliche Leckage muss also nicht wirklich dort sein, wo es nass ist. Oft kann sie erst nach einer mühevollen und teuren Suche genau geortet werden.

Mit ganz einfachen Maßnahmen können Sie frostbedingten Leitungswasserschäden samt ihren nerven- und kostenfressenden Folgen vorbeugen und strengem Frost dauerhaft die Stirn bieten – ganz gleich ob Sie dem Winter in heimischen Gefilden trotzen oder lieber im warmen Süden darauf warten, dass er vergeht. Und falls trotz der sorgfältigsten Vorbereitung doch eine Leitung vom Frost kalt erwischt wird, bleiben Sie mit dem BGV auch versicherungstechnisch immer auf der wasserdichten Seite.

Heizen Sie Wasserleitungen permanent gut ein

Womit schützen Sie sich selbst im Winter vor klirrender Kälte am besten? Richtig – mit Wärme! Was bei Ihnen wirkt, wirkt auch bei den Wasserleitungen in Ihrem Haus. Dabei sollten Sie vor allem abgelegene sowie wenig genutzte Räume, wie z. B. Keller, Abstellräume, Gästezimmer und –WCs, mit einer entsprechenden Wärmeleistung versorgen. Die Heizung muss nicht auf Hochtouren laufen, sondern sollte eine moderate, ausreichende Temperatur aufweisen. Entgegen der weitverbreiteten Meinung reicht es nämlich nicht aus, das Heizkörperventil in Frostschutzstellung zu bringen. Der sogenannte „Frostwächter“ bewahrt nur den Heizkörper selbst vor dem Einfrieren. Rohre und Leitungen liegen jedoch außerhalb seines schützenden Einflussbereiches. Übrigens, mit einer konstanten Temperatur in allen Räumen fahren Sie nicht nur das Einfrier-Risiko für Ihre Wasserleitungen effektiv herunter, sondern auch Ihre Heizkosten – und profitieren damit gleich in doppelter Hinsicht. Zum Thema „Frostwächter“ gilt es auch, mit einem weiteren Irrglauben aufräumen: Ein Gebäude mit Vollwärmedämmung oder ein Passivhaus ist nicht automatisch vor eingefrorenen Wasserleitungen gefeit. Dämmungen und Isolierungen verlangsamen das Auskühlen nur, können es aber nicht verhindern.

Die Heizung sollten Sie insbesondere auch dann nicht ganz herunterdrehen, wenn Sie ein paar Tage lang nicht zu Hause sind, weil Sie die Frostperiode beim Ski-Urlaub oder im warmen Süden genießen. Optimal ist, wenn in dieser Zeit jemand da ist, der regelmäßig kontrolliert, ob Ihre Heizung einwandfrei funktioniert – z. B. ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der bei einem Ausfall auch gleich den Heizungsfachmann und Sie verständigt.

Wenn Sie trotz gleichmäßiger Beheizung aller Innenräume nicht sicher sind, ob die Außenwände und Abseiten mit wasserführenden Rohren ausreichend mit Wärme versorgt werden, sollten Sie die Installation einer Rohrbegleitheizung in Betracht ziehen. Diese Sonderform der Elektroheizung schützt vor allem lange Rohrleitungen vor Frostschäden. Die Rohrbegleitheizung gibt es entweder als Heizleitung mit Isolierhüllen, Schutzleiterumflechtung und Außenmantel oder als moderne Variante mit selbstregulierenden Heizbändern, die ihre Heizleistung automatisch an die Außentemperatur anpassen.

Legen Sie Frostgefahr trocken

Eine Rohrbegleitheizung kann auch in Ferienhäusern oder -wohnungen, die für eine längere Zeit nicht genutzt werden, ein probates „Frostschutzmittel“ sein. Doch auch wenn sie in unbenutzten und unbeheizten Gebäuden bzw. Räumen nicht zum Einsatz kommt, muss Sie nicht das kalte Grauen packen. Legen Sie die Frostgefahr einfach trocken: Die Trinkwasserinstallationen bzw. Leitungen sollten vollständig entleert und trocken sein. Das gleiche gilt auch für Leitungen, die sich im Freien befinden, wie beispielsweise der Gartenwasserhahn, der außerdem vom Hauptwasserhahn abgesperrt sein muss. Die Heizungsanlage in unbenutzten und unbeheizten Gebäuden bzw. Räumen sollten Sie am besten auch entleeren oder alternativ mit ausreichend Frostschutz befüllen lassen. Die Entleerung der Leitungen ist bei Ihrem Sanitär- und Heizungsfachmann in den besten Händen. Er sorgt auch dafür, dass die wasserführenden Installationen einwandfreien hygienischen Standards entsprechen, wenn sie wieder in Betrieb genommen werden.

Vorsicht und Geduld statt Feuer und Flamme

Sie haben alle Vorsichtsmaßnahmen mit großer Sorgfalt getroffen, um frostbedingte Leitungswasserschäden zu vermeiden. Dann drehen Sie den Wasserhahn auf und es fließt kein Tropfen Trinkwasser heraus. Oder Sie stellen fest, dass die Heizkörper kalt bleiben oder nur lauwarm sind – obwohl das Thermostatventil voll aufgedreht ist. Das kann ein Anzeichen für eine eingefrorene Leitung sein. Sollte sich der Verdacht erhärten, können Sie zunächst ganz cool bleiben. In den meisten Fällen können gefrorene Wasserleitungen und Heizungsrohre mit einfachen Mitteln wieder aufgetaut werden:

Sperren Sie den eingefrorenen Leitungsteil zunächst vom Haupthahn ab. Mit heißem Wasser, heißen Tüchern oder einem Heizlüfter können Sie das Eis in der Leitung dabei behutsam zum Schmelzen bringen. Achten Sie darauf, dass Sie sich dabei vom geöffneten Hahn immer schrittweise und langsam bis zum „Gefrierpunkt“ in der Leitung vorarbeiten. So stellen Sie sicher, dass das blockierte Rohr nicht platzt. Bevor Sie den Zufluss nach den Tauarbeiten wieder öffnen, sollten Sie das Rohr auf Risse bzw. auf seine Dichtheit prüfen.

Absolut verboten beim Auftauen von Leitungen sind Hilfsmittel mit offener Flamme wie Kerzen, Gasbrenner, Lötlampen oder Infrarotstrahler. Die können nicht nur das Rohr zum Bersten bringen, sondern auch gefährliche Brände verursachen. Auch beim Auftauen zugefrorener Leitung gilt: Verlassen Sie sich lieber auf die Hilfe eines Profis, wenn Sie weiteren potenziellen Risiken aus dem Weg gehen möchten.

Gut versichert, wenn es Sie eiskalt erwischt

Bewahren Sie alle Wintervorbereitungen dennoch nicht vor einem Wasserrohrbruch, bleibt Ihnen bei allem Ärger nur eins – einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Fall der Fälle sollten Sie das Wasser schnell abpumpen und den betroffenen Raum gut lüften und trocknen lassen. Machen Sie nach Möglichkeit Fotos vom Schaden und informieren Sie Ihren Versicherer umgehend. Wenn Sie vor dem Wasserrohrbruch alle Vorkehrungen getroffen haben, um die frostgefährdeten Bereiche Ihres Hauses adäquat zu schützen, lässt Ihre Hausratversicherung bzw. die Wohngebäudeversicherung Sie nicht in der Kälte stehen und übernimmt die Kosten für Folgeschäden in vollem Umfang.

Die Wohngebäudeversicherung kommt für alle Schäden an Leitungsrohren, Heizkörpern und z. B. Fliesen – eben allen Gegenständen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – auf. Ihre Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Inventar wie Möbel, Fernseher, Stereoanlage, Kleidung sowie Bücher. Darüber hinaus kommen beide Policen auch für die Schadenminderungskosten auf, die entstehen, wenn ein Installateur z. B. eine vereiste Wasserleitung professionell auftaut.

Die Erfahrung zeigt, dass frostbedingte Leitungswasserschäden sich oft wirksam vermeiden lassen. Denn auch die beste Versicherung kann Ihnen im Schadenfall nicht den Zeitaufwand und die nervlichen Belastungen abnehmen, die bei einem Wasserrohrbruch auf Sie einströmen. Mit den Wintervorbereitungs-Tipps des BGV können Sie dem Risiko gezielt vorbeugen und sich unnötigen Ärger sowie teure Kosten ersparen.

Diese Produkte könnten Sie interessieren

Hausratversicherung
  • Rundum-Schutz und Neuwertentschädigung im Schadenfall
  • Individuell und flexibel anpassbar durch Zusatzbausteine
  • Ab 26,17 Euro im Jahr
Wohngebäudeversicherung
  • Überspannungsschäden durch Blitz abgedeckt
  • Feuerrohbauversicherung bis zu 24 Monaten beitragsfrei
  • Ab 141,22 Euro im Jahr