Darum steigt der Beitrag in der Wohngebäudeversicherung
Gestiegene Baupreise, Materialkosten, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die gestiegene Inflation etc. wirken sich auch auf Ihre Wohngebäudeversicherung aus. Denn Ihr Wohngebäude ist zum gleitenden Neuwert versichert. Der gibt an, wieviel der Neubau des Gebäudes in einem bestimmten Jahr kosten würde. So stellen wir sicher, dass Ihr Zuhause im Falle eines Schadens ausreichend abgesichert ist. Steigen die Preise, steigt auch dieser Wert. Für die Versicherer bedeutet das, dass sie eine vertraglich vereinbarte Anpassung an den bundesweit einheitlichen Neuwertfaktor vornehmen müssen. Daraus ergibt sich für Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Alle Preisindizes können Sie beim Statistischen Bundesamt einsehen. Hier lässt sich auch gut die Entwicklung in den letzten Jahren nachvollziehen.
Und die Hausratversicherung?
In der Hausratversicherung genießen Sie Versicherungsschutz zum Neuwert. Die allgemeinen Preissteigerungen wirken sich auch auf Ihre Hausratversicherung aus. Damit Sie im Schadensfall ausreichend abgesichert sind, wird Ihre Versicherungssumme an die Entwicklung des Preisindexes für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter angepasst.
Aus dieser Anpassung ergibt sich kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wir beim BGV setzen ausschließlich die Indexanpassung um, zu der wir verpflichtet sind. Darüber hinaus erhöhen wir keine Beiträge!