So klappt's mit der Autoanmeldung
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen, damit Sie auf der Zulassungsstelle keine Überraschungen erleben, die nur unnötig Zeit kosten.
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Als registrierter Nutzer des Privatkundenportals " Mein BGV " steht Ihnen der Service online zur Verfügung. Selbstverständlich nimmt Ihre Adressänderung auch Ihr persönlicher BGV-Experte oder telefonisch unter 0721 660-0 unser Kundenservice entgegen. Alternativ übermitteln Sie uns ganz unkompliziert Ihre Adressänderung per E-Mail an service@bgv.de . Bitte teilen Sie uns dabei - unter Angabe Ihrer Partnernummer - auch mit, ab welchem Zeitpunkt die neue Anschrift gelten soll.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, alle Risiken, nach denen der Versicherer vor Abschluss des Vertrages fragt, anzugeben. Verschweigt der Kunde Risiken und tritt der Versicherungsfall ein, kann der Versicherer je nach Schwere des Verschuldens die Leistung kürzen, vom Vertrag zurücktreten oder die fristlose Kündigung aussprechen.
Ihre Kontaktdaten ändern Sie am einfachsten mit unseren Vertragsservices selbst
Wird z. B. eine Privathaftpflichtversicherung bei mehreren Versicherern abgeschlossen, spricht man von Doppelversicherung. Doppelversicherungen sollten vermieden werden, da im Versicherungsfall Probleme entstehen können. Häufig entstehen Doppelversicherungen bei Heirat oder Gründung einer Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt. In der Lebens-, Renten- und Unfallversicherung sind Doppelversicherungen grundsätzlich möglich und erlaubt.
Durch eine Gefahrerhöhung wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, gesteigert. Eine Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung liegt z.B. vor, wenn für Fassadenarbeiten ein Gerüst aufgestellt wird. Die Gefahr eines Einbruchs steigt hierdurch erheblich. Bitte informieren Sie Ihren Versicherer bei Gefahrerhöhungen unverzüglich.
Während im deutschen Recht grundsätzlich die Verschuldenshaftung gilt, gibt es darüber hinaus für bestimmte Tätigkeiten eine sogenannte Gefährdungshaftung. Bei der Gefährdungshaftung kann auch ohne das Verschulden der verantwortlichen Person eine Pflicht auf Schadenersatz entstehen. Beispiele für die Gefährdungshaftung sind das Führen eines Kraftfahrzeugs oder das Halten eines Hundes. Verursachen Sie mit Ihrem Auto einen Schaden, kann es vorkommen, dass Sie allein aus der Betriebsgefahr für einen Teil des Schadens haften müssen, obwohl Sie eigentlich kein Verschulden trifft. In einem solchen Fall schützt Sie unsere Kfz-Haftpflichtversicherung.
Beim BGV erhalten Sie einen Nachlass auf die Versicherungsprämie, wenn Sie einen 5-Jahresvertrag abschließen. Der Nachlass beträgt 10 Prozent auf die Versicherungsprämie gegenüber einem 1-Jahresvertrag.
Die Pflichten des Versicherungsnehmers werden als vertragliche Obliegenheiten bezeichnet. Verletzt der Versicherungsnehmer vertragliche Obliegenheiten gefährdet er seinen Versicherungsschutz. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers im Schadenfall.
Jedem unserer Kunden wird eine Partnernummer zugeordnet. Sie beginnt mit "P", danach folgt eine Zahlenreihe. Ihre Partnernummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Neben der Partnernummer gibt es auch Vertragsnummern.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadenersatzpflicht besagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen schützen.
Jedem Vertrag ist eine Vertragsnummer zugeordnet. Ihre Vertragsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein und auf Ihrer Rechnung. Sie beginnt mit "V", danach folgt eine Zahlenreihe. Neben der Vertragsnummer gibt es auch Partnernummern.
Die Versicherungssumme ist der Wert, den der Versicherer üblicherweise im Schadenfall maximal bezahlt. Sind Sie der Meinung, dass Ihre Versicherungssumme nicht ausreicht, um den schlimmsten Schadenfall abzudecken, kontaktieren Sie unseren Kundenservice oder Ihren persönlichen
Schritt 1: Beantragen Sie die neue Kfz-Versicherung beim BGV
Sie möchten noch überlegen? Dann speichern Sie Ihr Angebot zunächst und denken Sie in Ruhe darüber nach.
Neben dem Online-Antrag können Sie Ihre Kfz-Versicherung beim BGV auch über unsere Ansprechpartner vor Ort oder unseren telefonischen Kundenservice (0721 660-0) beantragen.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – ehemals Doppel- oder Deckungskarte - ist Voraussetzung für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Sie enthält die wichtigsten Angaben zu Ihnen als Versicherungsnehmer, zu Ihrem Fahrzeug sowie dem Fahrzeughalter.
Beispiel für eine eVB-Nummer: BBN9EMS
Die eVB dient der Kfz-Zulassungsstelle als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung . Die eVB wird auf Ihre Anfrage vom BGV generiert und elektronisch an eine zentrale Datenbank übermittelt. Ihre Zulassungsstelle hat Zugriff auf diese Datenbank und kann die eVB dort abrufen. Halten Sie beim Besuch der Kfz-Zulassungsstelle daher Ihre eVB-Nummer bereit.
Wann benötigt man eine eVB?Jede eVB kann nur einmal zur Zulassung eines Fahrzeugs verwendet werden. Üblicherweise ist eine eVB nach ihrer Erstellung sechs Monate gültig. Die Anforderung einer eVB ist kostenlos.
Braucht man eine neue eVB, wenn man den Versicherer wechselt?
Wechseln Sie ausschließlich den Versicherer und nicht das Fahrzeug, so wird bei diesem Kfz-Versicherungswechsel die eVB automatisch auf elektronischem Wege von Ihrem neuen Versicherer an die Zulassungsstelle gesandt. Sie müssen in Bezug auf die eVB nichts unternehmen. Wechseln Sie den Versicherer und gleichzeitig auch das Fahrzeug, so benötigen Sie für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs eine eVB-Nummer.
Wie bekommt man seine eVB-Nummer?
Bei uns haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten:Wichtig: Da die Zulassungsbehörden die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern dürfen, achten Sie darauf, dass Sie die Halter- bzw. Versicherungsnehmerdaten sorgfältig angeben.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs Dritten zufügen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Der Begriff "Kaskoversicherung" wird meist in der Kfz-Versicherung verwendet. Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. In der Kaskoversicherung wird zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird üblicherweise verwendet, um ein nicht zugelassenes oder stillgelegtes Fahrzeug zu überführen. Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Versicherung als Nachweis für den Versicherungsschutz. Das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle, es ist maximal 5 Tage gültig. Versicherungsschutz besteht in der Regel nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die meisten Versicherer verrechnen die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen, wenn im Anschluss beim selben Versicherer für das Fahrzeug eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wird.
Muss das Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in die Werkstatt, steht dem Geschädigten grundsätzlich ein Mietfahrzeug zu. Nimmt er kein Mietfahrzeug in Anspruch steht dem Geschädigten Nutzungsausfall zu. Der Nutzungsausfall richtet sich nach der Dauer der Reparatur und wird in Tagessätzen berechnet. Die Tagessätze liegen je nach Kategorie des beschädigten Fahrzeugs etwa zwischen 23 und 175 EUR pro Tag. Beispiel: Für Ihr Fahrzeug stehen Ihnen 43 EUR Nutzungsausfall pro Tag zu. Die Reparatur Ihres Fahrzeugs würde 5 Tage dauern. Der Versicherer des Schädigers ersetzt Ihnen 215 EUR.
Seit einigen Jahren verzeichnen wir enorme Steigerungen in unseren Schadenaufwendungen.
Vor allem die Entwicklung der Werkstattkosten und immer höhere Ersatzteilpreise sind dafür ursächlich.
So sind beispielsweise die durchschnittlichen Kosten für den Ersatz einer Windschutzscheibe seit 2017 von 800 EUR auf inzwischen 1.400 EUR gestiegen. Insgesamt stiegen die Preise für PKW-Ersatzteile in diesem Zeitraum um über 50%, die Stundenverrechnungssätze der Werkstätten um ca. 20%.
Diese Entwicklung macht die Beitragsanpassung in der KFZ-Versicherung bei uns und im gesamten KFZ-Versicherungsmarkt unerlässlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, hierdurch bleiben wir auch in Zukunft Ihr verlässlicher Partner.
Eine Überprüfung der Tarifierungsmerkmale oder eine Änderung Ihres Versicherungsumfangs kann möglicherweise zu einer Beitragsreduzierung führen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über unser Kundeportal oder über die auf unserer Rechnung angegebenen Kontaktdaten.
Ganz schnell Ihre Jahresfahrleistung online anpassen .
Ja. Unsere Kfz-Rechnung dient als Nachweis beim Finanzamt.
Wann die Abbuchung erfolgt, ist auf Ihrer Rechnung vermerkt.
Das Kalenderjahr entspricht dem Versicherungsjahr. Somit erhalten Sie zum 01. Januar eines jeden Jahres die aktuelle Beitragsinformation. Der Beitrag ist dann zu Beginn der jeweiligen Saison fällig: Beispielsweise bei einem Saisonkennzeichen 04 – 10 zum 01. April
Ihre Hausratversicherung wird an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Dabei orientieren wir uns am vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex für Verbraucher- und Gebrauchsgüter. Entsprechend diesem Index erhöhen sich sowohl Ihre Versicherungssumme als auch der Beitrag proportional. Um sicherzustellen, dass Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind, wird Ihre Versicherungssumme in 2025 um 0,9% angehoben.
Änderungen können Sie uns telefonisch, per Mail oder Ihrem/-r Berater/-in vor Ort unter Angabe Ihrer Vertragsnummer mitteilen.
Ja. Der Schutz Ihrer Hausratversicherung geht automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs sind Sie bis zu zwei Monate in beiden Wohnungen abgesichert. Teilen Sie uns bitte die neue Anschrift, Art der Wohnung, die neue Wohnfläche und die neue Versicherungssumme mit.
Dynamische Anpassung
Bei vereinbarter Dynamik wird Ihre Versicherungssumme an die steigenden Lebenshaltungskosten und die veränderte Lebenssituation angepasst. Ziel ist es, die jährliche Preissteigerungsrate (Inflation) auszugleichen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dadurch nicht. Sie können der Anpassung jedoch innerhalb von 6 Wochen schriftlich widersprechen.
Tarifliche Anpassungen
Der Beitrag Ihres Vertrages wird angepasst, wenn eine der versicherten Personen in eine neue Altersklasse eingestuft wird. Sie können Ihre Versicherungssummen reduzieren, um den bisherigen Beitrag zu bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass sich dadurch die Versicherungsleistung im Schadenfall reduziert.
Ja, im Versicherungsfall werden aus jedem abgeschlossenen Vertrag die vereinbarten Leistungen gezahlt. Teilen Sie uns bitte die Vertragsdaten der anderen Gesellschaft mit.
Der geänderte Beitrag ergibt sich durch den auf 26,7 (bisher 26,1) geänderten gleitenden Neuwertfaktor. Die Erhöhung des gleitenden Neuwertfaktors stellt kein außerordentliches Kündigungsrecht dar.
Möglicherweise ist Ihr Beitrag für 2025 auch höher, weil Ihr Neubaunachlass zum Beginn des neuen Versicherungsjahres entfällt. Somit gilt dann der normale Tarifbeitrag. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht gegeben.
Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, wie viel teurer es wäre, Ihr Haus jetzt zu bauen im Vergleich zum Jahr 1914. Damals gab es noch keine besonderen Baupreissteigerungen. Aus diesem Grund wird dieser Wert als fiktive Rechengröße gewählt. Der gleitende Neuwertfaktor wird von einem Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften ermittelt. Er setzt sich zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex für das Baugewerbe zusammen.
Die Versicherungssumme in Goldmark aus dem Jahr 1914 wird mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert.
Ein Rechenbeispiel: 20.000 Euro Versicherungssumme 1914 x 21,35 (Baupreisindex 2024) = 427.000 Gebäudewert 2024.
Wir werden für Sie eine neue Wertermittlung vornehmen. Bitte kontaktieren Sie Ihren/Ihre Bearbeiter/-in, den/die Sie auf Ihrer aktuellen Rechnung rechts oben finden.
Sobald die Eintragung im Grundbuch (Abteilung I) erfolgt ist, teilen Sie uns bitte Name und Anschrift des/der Käufers/-in schriftlich mit. Wir setzen uns dann mit ihm/ihr in Verbindung, da er/sie die Wohngebäudeversicherung aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit dem Kauf übernimmt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dadurch nicht.
Ja. Die Versicherung von Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung ist richtig und wichtig, da im Versicherungsfall auch Schäden an Böden, Wände und Fliesen abgedeckt sind. In der Hausratversicherung ist das nicht der Fall, hier sind beispielsweise Möbel versichert.
Rufen Sie uns an unter 0721/660-2600 . Einer unserer qualifizierten Mitarbeiter/-innen hilft Ihnen gern weiter. Sie erfahren, ob Ihr Fall vom BGV Rechtsschutz übernommen wird. Außerdem können wir Sie mit einem/-r unabhängigen Anwalt/-in verbinden, mit dem/der Sie Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung besprechen.
Teilen Sie uns bitte telefonisch, per Mail oder Ihrem/Ihrer Berater/-in vor Ort das neue Kennzeichen mit. Haben Sie kein Fahrzeug mehr zugelassen? Dann sind Sie weiterhin als Fußgänger/-in, als Radfahrer/-in, als Fahrgast öffentlicher Verkehrsmittel und als Fahrer/-in fremder Fahrzeuge versichert.
Seit Jahren steigen die Kosten für Anwälte und Gerichte kontinuierlich an. Auch wir haben für unsere Kunden mehr geleistet. Ein unabhängiger Treuhänder hat unsere erhöhten Schadenaufwendungen festgestellt. Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Teilen Sie uns bitte telefonisch, per Mail oder Ihrem/Ihrer Berater/-in vor Ort die neue Anschrift mit. Bitte geben Sie auch an, ob Sie Mieter/-in beziehungsweise Eigentümer/-in der Wohnung oder des Hauses sind.
Teilen Sie uns bitte die Vertragsdaten der anderen Gesellschaft mit. Wir klären alles Weitere für Sie.
Ihr/-e Ehegatte/-in ist automatisch mitversichert, es sei denn auf Ihrer Rechnung ist „Single-Tarif“ vermerkt. Lebenspartner/-innen in häuslicher/eheähnlicher Gemeinschaft müssen uns namentlich gemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater/-in (siehe Rechnung).
In der Regel wird die neuere der beiden Versicherungen aufgelöst. Teilen Sie uns bitte die Vertragsdaten der anderen Gesellschaft mit. Wir klären alles Weitere für Sie.
Ihr/-e Ehepartner/-in ist automatisch mitversichert, es sei denn auf Ihrer Rechnung ist „Single-Tarif“ vermerkt. Lebenspartner/-innen in häuslicher/eheähnlicher Gemeinschaft müssen uns namentlich gemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie Ihren "Bearbeiter" (siehe Beitragsrechnung rechts oben).
Wir freuen uns, dass Sie auf Papierrechnungen verzichten wollen und der Umwelt etwas Gutes tun. In nur drei Schritten ist die Umstellung abgeschlossen. Zur Umstellung geht's hier entlang.
Ja. Auf unserem kostenlosen Kundenportal „Mein BGV“ haben Sie online Ihre Verträge, Angebote und Schadenfälle jederzeit im Blick – rund um die Uhr. Hier geht's zur Registrierung.
Am einfachsten und schnellsten erhalten wir Ihre neue Bankverbindung, wenn Sie selbst in unserem Vertragsservices Ihre neue Bankverbindung hinterlegen. Alternativ können Sie uns die neue Bankverbindung auch telefonisch, per Mail oder über Ihren/-e Berater/-in vor Ort mitteilen. Sind Sie bereits in unserem kostenlosen Kundenportal „ Mein BGV “ registriert? Dann können Sie die Änderung dort einfach und bequem selbst vornehmen.
Nutzen Sie einfach unser BGV SEPA-Lastschriftmandat . Drucken Sie das PDF aus und senden Sie uns das Mandat bitte in Schriftform mit Originalunterschrift des Kontoinhabers zu.
Die Berechnung Ihres Beitrages bleibt davon unberührt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Versicherungsunternehmen Angaben zu enthaltenem Steuerbetrag, Steuersatz sowie der Versicherungssteuernummer, unter der die Versicherungssteuer abgeführt wird, auf der Rechnung machen.
Die Umsetzung der Änderungen bei der Versicherungssteuer erfolgt aufgrund des Verkehrsteueränderungsgesetzes vom 05. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2431, BStBl. I S. 1242).
Nein. Anders als bei der Umsatzsteuer kann die ausgewiesene Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer zum Abzug gebracht werden.
Die auf der Rechnung ausgewiesenen Versicherungssteuern werden durch das jeweilige Versicherungsunternehmen (Steuerentrichtungsschuldner) an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt.
Werden Sie geschädigt, ist der Schadensverursacher grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Verfügt der Schädiger weder über eine Privathaftpflichtversicherung noch über die finanziellen Mittel zum Schadenersatz, würden Sie auf dem Schaden "sitzen bleiben".
Mit einer Forderungsausfalldeckung übernimmt Ihre eigene private Haftpflichtversicherung auch in dieser Situation den Schutz. Sie bekommen Ihre Entschädigung trotz Zahlungsunfähigkeit des Verursachers. Meist besteht eine Schadenhöchstgrenze, die im Vertrag festgelegt ist. Voraussetzung ist oftmals eine Mindest-Schadenhöhe. Beim BGV beträgt diese 2.500 EUR (Produktlinie Klassik) bzw. 500 EUR (Produktlinie Exklusiv).
Wenn Sie jemandem einen unentgeltlichen Gefallen tun – z. B. einem Freund beim Umzug helfen – und dabei ein Schaden entsteht, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden.
Normalerweise sind Gefälligkeitshandlungen in der Privathaftpflicht nicht abgesichert, da ein „stillschweigender Haftungsausschluss“ zwischen den Beteiligten vorausgesetzt wird. Beim BGV Privathaftpflicht-Exklusivtarif sind Gefälligkeitsschäden versichert.
Die einfache Faustregel lautet hier: Alles, was aus einem Haus hinausfallen würde, wenn man es aufs Dach stellt, zählt zum Hausrat und ist dementsprechend durch die Hausratversicherung geschützt. Teppiche zählen somit bspw. zum Hausrat, eine Einbauküche hingegen nicht.
Mit der Hausratversicherung sichern Sie sich vor allem gegen Schäden an Ihrer Einrichtung ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch oder Leitungswasser oder Einbruch-Diebstahl sowie Sturm und Hagel entstehen. Zusätzlich können Sie sich gegen Elementarschäden (u. a. Überschwemmung) und Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern.
Ersetzt werden:
Versichert sind alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude sowie Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist.
Ersetzt werden bei zerstörten Gebäuden sowie bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles ersetzt.
Beim Neubau eines Wohngebäudes ist es wichtig, vom ersten Tag an für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Nicht nur der Rohbau gilt hier gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs versichert, sondern auch die Baustoffe zur Errichtung des Gebäudes auf dem Baugrundstück.
Die Feuerrohbauversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes, da die Verbundene Wohngebäudeversicherung erst mit Bezugsfertigkeit des Gebäudes in Kraft treten kann.
Die Feuerrohbauversicherung ist bei der Exklusivdeckung 24 Monate beitragsfrei, in der Klassikdeckung zwölf Monate und in der Basisdeckung sechs Monate.
Der gleitende Neuwertfaktor wird zur Berechnung des Versicherungsbeitrags der Wohngebäudeversicherung benötigt. Die Berechnung der aktuellen Versicherungssumme erfolgt dagegen mit dem Baupreisindex.
Der gleitende Neuwertfaktor wird jährlich aktualisiert. Er basiert auf
dem Baupreisindex für Wohngebäude (geht zu 80% in die Berechnung ein) und
dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (geht zu 20% in die Berechnung ein).
In der Wohngebäudeversicherung ist eine Absicherung auf Basis des gleitenden Neuwertes üblich. Der gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert. Der gleitende Neuwert wird ausgedrückt in den Preisen des Jahres 1914. Eine Richtgröße für den Neuwert eines Gebäudes erhält man durch Multiplikation des Versicherungswertes 1914 mit dem aktuell geltenden Baupreisindex.
Die Bauartklasse ist ein Begriff aus der Wohngebäudeversicherung. Die Bauartklassen geben Auskunft über die Bauweise des Gebäudes. In Bauartklasse 1 fallen z.B. Massivhäuser mit harter Bedachung. Die Prämie hierfür ist entsprechend niedriger als für Häuser in höheren Bauartklassen.
Die Gebäudeart ist ein Tarifierungsmerkmal in der Wohngebäudeversicherung. Der BGV unterschiedet zwischen Einfamilienhäusern und Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern. Von der Gebäudeart zu unterscheiden ist die Bauart.
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören verbundene Garagen/Carports oder Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch gefertigt wurden.
Der Gebäudeschutzbrief ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz für zahlreiche Notfälle rund ums Haus. Der Schutzbrief trägt je Notfall bis zu 500 Euro der Handwerkerrechnung wie Schlüsseldienst, Rohrreinigungsservice, Entfernung von Wespennestern oder Elektro-Installateur-Service. Er ist optional sowohl im Klassik- als auch im Exklusivtarif der Wohngebäudeversicherung abschließbar.
Ableitungsrohre dienen der Entsorgung des Abwassers aus einem Gebäude. Sie können in der Wohngebäudeversicherung über die Leitungswasserversicherung mitversichert werden. Achtung: Ableitungsrohre auf oder außerhalb des versicherten Grundstückes sind oft nicht automatisch mitversichert, sondern müssen gesondert in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Vertragslaufzeit zustoßen. Versicherte Personen können Sie selbst oder jemand anderer sein. Der Versicherungsschutz umfasst weltweit Unfälle im privaten und beruflichen Bereich.
Die Versicherungen ordnen dem Verlust jedes Körperteils bzw. Sinnesorgans einen bestimmten Invaliditätsgrad zu. Die Auflistung dieser Werte wird als sogenannte Gliedertaxe bezeichnet. Wenn nach einem Unfall eine Invalidität zurückbleibt, erhält man von der Unfallversicherung eine Kapitalleistung ausgezahlt und - je nach Vereinbarung und Invaliditätsgrad - eine monatliche Unfallrente. Die Höhe dieser Zahlungen ist von der vereinbarten Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe der Versicherung abhängig.
Progression ist ein Begriff aus der Unfallversicherung. Mit Vereinbarung der Progression erhält man ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine erhöhte Versicherungssumme (z. B. das 5-fache) ausbezahlt. So ist dafür gesorgt, dass der Versicherte bei besonders schweren Behinderungen eine besonders hohe Leistung ausgezahlt bekommt.
KFZ Unfall: 0721 660-4444
Pannenhilfe: 0721 660-3333
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