Die Gesundheits­vorsorgeversicherung

  • Gesundheits-Check-up über die gesetzliche Krankenkasse hinaus
  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Seh- und Hörhilfen, korrigierende Augenoperationen
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Das Wichtigste in Kürze

Warum ist eine Gesundheitsvorsorgeversicherung so wichtig?

  • Gesund sein und gesund bleiben: Sichern Sie sich mit der Gesundheitsvorsorge-Versicherung VorsorgePRIVAT den Anspruch auf den regelmäßige Check-up Ihrer Gesundheit wie den gesetzlich eingeführten „Allgemeinen Gesundheitscheck“ mit Vorsorge für Zähne, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Haut- und Darmkrebs.
  • Darüber hinaus erhalten Sie Anspruch auf wichtige Vorsorgeleistungen, die grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden, wie beispielsweise ergänzende Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs.
  • Profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen wie Schutzimpfungen, korrigierenden Augenoperationen zur Verbesserung der Sehfähigkeit und Kostenerstattung bei Seh- und Hörhilfen.


Mit Aufruf des Tarifrechners verlassen Sie das Internet-Angebot der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen (BGV). Für die dortigen Inhalte ist ausschließlich unser Kooperationspartner, die UKV – Union Krankenversicherung AG, als Betreiber der externen Webseiten verantwortlich.

 

Gesundheitsvorsorgeversicherung einfach erklärt

Welche Vorsorgeuntersuchungen werden erstattet?

Sie erhalten Leistungen für den regelmäßige Check-up zur Früherkennung von Krankheiten – unabhängig von Ihrem Alter, den Untersuchungsintervallen sowie der Häufigkeit.
Beispiele für gesetzlich eingeführte Programme sind etwa der „Allgemeine Gesundheitscheck“ sowie die Haut- und Darmkrebsvorsorge. Weiterhin erhalten Sie Anspruch auf Vorsorgeleistungen, die grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden. Frauen können z. B. ergänzende Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brust- oder Gebärmutterhalskrebs beim Gynäkologen durchführen lassen. Darüber hinaus erstatten wir Ihnen auch die Kosten für eine Glaukom- oder Osteoporosevorsorge.

In welcher Höhe werden die Leistungen erstattet?

Die Leistungen, die Sie für Ihre Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, sind bis zu 500 € im Kalenderjahr erstattungsfähig. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 200 € und in den ersten beiden Jahren maximal 500 € erstattet.

Sind auch Sehhilfen erstattungsfähig?

Für Kontaktlinsen und Brillen erhalten Sie 80 % Kostenerstattung. Die Gesundheitsvorsorgeversicherung erstattet die Kosten unabhängig von der Änderung der Fehlsichtigkeit sowie Reparatur bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €, d. h. erstattet werden 400 € in 2 Kalenderjahren.

Was ist sonst noch abgesichert?

Ärztlich verordnete Hörhilfen einschließlich Otoplastik (Ohrpassstück) sowie Reparaturen werden zu 80 % und bis zu 800 € in 5 Kalenderjahren erstattet. Die Gesundheitsvorsorgeversicherung übernimmt 100 % der Kosten für Schutzimpfungen inklusive Arzneimittel für Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe bis zu 300 € in 2 Kalenderjahren.

Häufige Fragen und Antworten

Im Tarif VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Sie können unsere Leistungen rund um die Vorsorge für Ihre Gesundheit gleich in Anspruch nehmen.

Beispiele für korrigierende Augenoperationen, so genannte refraktive Chirurgie, sind LASIK oder Clear-Lens-Exchange. Das Kürzel LASIK steht für „Laser-in-situ-Keratomuleusis“ und beschreibt eine Operationsmethode, bei der das Auge gelasert und ein Teil der Hornhaut abgetragen wird. Bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit kann durch Clear-Lens-Exchange (CLE) die natürliche Linse durch eine Kunststofflinse ersetzt werden.

Für refraktive Chirurgie erhalten Sie die Leistungen einschließlich der notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen. Über die Vertragslaufzeit hinweg sind bis zu 1.500 € erstattungsfähig. Den Anspruch auf den vollumfängliche Versicherungsschutz haben Sie ab dem 3. Versicherungsjahr. Im 1. Jahr erhalten Sie höchstens 200 € und in den ersten beiden Jahren maximal 500 € erstattet..

Für Hörhilfen benötigen Sie vorab den Leistungsnachweis Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, damit Sie Ihre Leistungen erstattet bekommen. Die Gesundheitsvorsorgeversicherung erstattet dann maximal 800 € (80 % aus 1.000 € Rechnungsbetrag) in 5 Kalenderjahren.

 

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