Zahnzusatz­versicherung

  • Behandlung als Privatpatient beim Zahnarzt
  • Leistungserstattung mit 50%, 70 % oder 90 % individuell wählbar
  • Finanzielle Unterstützung bei Zahnvorsorge und Zahnersatz
  • Zuzahlungen für Füllungen und Wurzelbehandlungen
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Zahnzusatzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt oftmals keine oder nur einen Teil der Kosten für eine ideale Zahnversorgung, hochwertigen Zahnersatz oder Prophylaxe.
  • Mit der privaten Zahnzusatzversicherung können sich Versicherte gegen hohe Kosten bei Beschwerden im Mund-/ Zahnbereich, fehlenden Zähnen oder auch Zahnfehlstellungen absichern.
  • Die Zahnzusatzversicherung tritt direkt ab Vertragsabschluss und ohne Wartezeit in Kraft.
  • Bei der Zahnzusatzversicherung kommen keine fiktiven Abzüge bei fehlenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vor.


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Einfach erklärt

6 Fakten zur Zahnzusatzversicherung

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Legen Sie großen Wert auf schöne Zähne und Gesundheit in Ihrem Mund- / Zahnbereich? Haben Sie hier häufig mit Problemen zu kämpfen? Da die gesetzliche Versicherung nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten und lediglich eine Regelversorgung übernimmt, ist eine private Zahnzusatzversicherung mit einer hohen Kostenerstattung sinnvoll. Denn für eine optimale Vorsorge, die bei professioneller Zahnreinigung beginnt, für kieferorthopädische Behandlungen oder hochwertigen Zahnersatz müssen Sie privat aufkommen.

Wie berechnet sich die Versicherungsleistung?

Die Versicherungsleistung berechnet sich aus den erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird immer vor der Erstattung abgezogen. Die Restkosten werden dann zum angegebenen Prozentsatz (50 %, 70 %, 90%) von der privaten Zusatzversicherung erstattet.

Ab wann kann ich die Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen?

Die Zahnzusatzversicherung können Sie sofort in Anspruch nehmen. Die Tarife haben keine Wartezeiten. Vor Behandlungsbeginn sollten Sie einen Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung einreichen. Dieser wird geprüft und Sie erhalten schriftlich Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Was fällt unter Zahnprophylaxe und wie viel wird erstattet?

Unter die Zahnprophylaxe fällt die professionelle Zahnreinigung, die Erstellung des Mundhygiene-Status, Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren sowie die lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung oder Kariesbehandlung und die Zahnsteinentfernung.
Die Aufwendungen dieser Leistungen abzüglich einer eventuellen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), werden aus maximal 120 EUR pro Jahr erstattet (ZahnPRIVAT Kompakt zu 50%, ZahnPRIVAT Optimal zu 70% und ZahnPRIVAT Premium zu 90%).

Was muss ich in den ersten Versicherungsjahren beachten?

In den ersten 4 Jahren gelten Erstattungsobergrenzen, die zu beachten sind. Danach bestehen keine Grenzen mehr. Die nach Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden erstattungsfähigen Zahnarztkosten werden zum versicherten Prozentsatz erstattet:
- Im ersten Kalenderjahr aus maximal 1.000 Euro
- In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen aus maximal 3.000 Euro
- In den ersten drei Kalenderjahren zusammen aus maximal 6.000 Euro
- In den ersten vier Kalenderjahren zusammen aus maximal 9.000 Euro

Gelten diese Begrenzungen auch für einen Versicherungsfall?

Die Begrenzungen gelten nicht für einen Versicherungsfall, der durch einen nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht wurde.

ZahnPRIVAT
Kompakt
  • Keine Kürzung aufgrund von zahntechnischem Preis- und Leistungsverhältnis
  • Keine Erstattungsobergrenze
  • Keine Kürzungen aufgrund fehlender Prophylaxe
  • Keine fiktiven Abzüge bei fehlender Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Keine Wartezeit
  • Vereinfachte Risikoprüfung50 Prozent Paradontose- und Wurzelbehandlung
  • 50 Prozent Implantate
  • 50 Prozent Inlays und Onlays
  • 50 Prozent Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers
  • 50 Prozent Kunststofffüllungen
  • 50 Prozent Verblendungen bis in den Seitenzahnbereich
  • 50 Prozent Aufbissbehelfe und Schienen
  • 50 Prozent Gnathologie
  • 50 Prozent Zahltechnische Laborarbeiten und Materialien
  • 50 Prozent Prophylaxe
  • 50 Prozent Innovative Leistungen


ZahnPRIVAT
Optimal
  • Keine Kürzung aufgrund von zahntechnischem Preis- und Leistungsverhältnis
  • Keine Erstattungsobergrenze
  • Keine Kürzungen aufgrund fehlender Prophylaxe
  • Keine fiktiven Abzüge bei fehlender Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Keine Wartezeit
  • Vereinfachte Risikoprüfung50 Prozent Paradontose- und Wurzelbehandlung
  • 70 Prozent Implantate
  • 70 Prozent Inlays und Onlays
  • 70 Prozent Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers
  • 70 Prozent Kunststofffüllungen
  • 70 Prozent Verblendungen bis in den Seitenzahnbereich
  • 70 Prozent Aufbissbehelfe und Schienen
  • 70 Prozent Gnathologie
  • 70 Prozent Zahltechnische Laborarbeiten und Materialien
  • 70 Prozent Prophylaxe
  • 70 Prozent Innovative Leistungen


ZahnPRIVAT
Premium
  • Keine Kürzung aufgrund von zahntechnischem Preis- und Leistungsverhältnis
  • Keine Erstattungsobergrenze
  • Keine Kürzungen aufgrund fehlender Prophylaxe
  • Keine fiktiven Abzüge bei fehlender Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Keine Wartezeit
  • Vereinfachte Risikoprüfung50 Prozent Paradontose- und Wurzelbehandlung
  • 90 Prozent Implantate
  • 90 Prozent Inlays und Onlays
  • 90 Prozent Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers
  • 90 Prozent Kunststofffüllungen
  • 90 Prozent Verblendungen bis in den Seitenzahnbereich
  • 90 Prozent Aufbissbehelfe und Schienen
  • 90 Prozent Gnathologie
  • 90 Prozent Zahltechnische Laborarbeiten und Materialien
  • 90 Prozent Prophylaxe
  • 90 Prozent Innovative Leistungen
  • 90 Prozent Kieferorthopädie


Häufige Fragen und Antworten

Unter der Regelversorgung versteht man bei Zahnbehandlungen die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies ist meist die kostengünstigste Versorgung, die medizinisch sinnvoll ist.

Bei Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Festzuschuss. Dieser Zuschuss deckt 60 % der Kosten für eine Regelversorgung. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Anteil auf bis zu 75 % der Regelversorgung.

Die restlichen Kosten müssen gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Zahnzusatzversicherung haben. Bei teurem Zahnersatz, wie beispielsweise einem Implantat, können dabei schnell Kosten von 2.000 Euro oder mehr anfallen

Ja, bei der Antragsstellung ist eine kurze Gesundheitsprüfung notwendig.

Mit den fünf sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) misst der Kieferorthopäde die Zahnfehlstellung.

Schweregrad 1 (KIG 1)
  • leichte Fehlstellung der Zähne.
  • eher ästhetisches als medizinisches Problem.

Schweregrad 2 (KIG 2)
  • geringe Ausprägung einer Zahnfehlstellung, z. B. Platzmangel der Zähne.
  • Korrektur wäre unter Umständen medizinisch sinnvoll, muss jedoch privat bezahlt werden.

Schwergrad 3 (KIG 3)
  • ausgeprägte Zahnfehlstellungen, z. B. deutlicher Engstand der Zähne.
  • Behandlung ist aus medizinischen Gründen erforderlich.

Schweregrad 4 (KIG 4)
  • stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, z. B. Nicht-Anlage von Zähnen oder offenes Gebiss.
  • Behandlung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Schweregrad 5 (KIG 5)
  • sehr stark ausgeprägte Fehlstellung, z. B. extremer Vorbiss oder Überbiss von bis zu neun Millimetern.
  • Während die gesetzliche Krankenkasse erst ab KIG 3 zahlt, leistet die private Zahnversicherung je nach Tarif in der Regel für alle Indikationsstufen.

Leider nein.

Ein Heil- und Kostenplan ist vor allem für Patienten ohne private Zahnzusatzversicherung wichtig. Hier dokumentiert ihr Zahnarzt den Zustand ihrer Zähne, Informationen zur Regelversorgung, gegebenenfalls einen abweichenden Therapieplan und Kosten, mit denen Sie rechnen müssen. Vor der Behandlung schickt er diesen Plan zu Ihrer Krankenkasse. Denn erst wenn die Zuschuss-Höhe durch die Krankenkasse geklärt ist, darf der Arzt mit der Behandlung beginnen.

Auch für Patienten mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ist ein Heil- und Kostenplan hilfreich. Mit dem Überblick über die voraussichtlichen Kosten können Sie Ihren Eigenanteil besser einschätzen und die Kosten entsprechend planen.

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