Zahnzusatz­versicherung

  • Behandlung als Privatpatient beim Zahnarzt
  • Leistungserstattung mit 75%, 90 % oder 100 % individuell wählbar
  • Finanzielle Unterstützung bei Zahnvorsorge und Zahnersatz
  • Zuzahlungen für Füllungen und Wurzelbehandlungen
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Zahnzusatzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt oftmals keine oder nur einen Teil der Kosten für eine ideale Zahnversorgung, hochwertigen Zahnersatz oder Prophylaxe.
  • Mit der privaten Zahnzusatzversicherung können sich Versicherte gegen hohe Kosten bei Beschwerden im Mund-/ Zahnbereich, fehlenden Zähnen oder auch Zahnfehlstellungen absichern.
  • Die Zahnzusatzversicherung tritt direkt ab Vertragsabschluss und ohne Wartezeit in Kraft.
  • Bei der Zahnzusatzversicherung kommen keine fiktiven Abzüge bei fehlenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vor.


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Einfach erklärt

6 Fakten zur Zahnzusatzversicherung

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Legen Sie großen Wert auf schöne Zähne und Gesundheit in Ihrem Mund- / Zahnbereich? Haben Sie hier häufig mit Problemen zu kämpfen? Da die gesetzliche Versicherung nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten und lediglich eine Regelversorgung übernimmt, ist eine private Zahnzusatzversicherung mit einer hohen Kostenerstattung sinnvoll. Denn für eine optimale Vorsorge, die bei professioneller Zahnreinigung beginnt, für kieferorthopädische Behandlungen oder hochwertigen Zahnersatz müssen Sie privat aufkommen.

Wie berechnet sich die Versicherungsleistung?

Sie können selbst wählen, ob die Zahnzusatzversicherung 75, 90 oder 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Ab wann kann ich die Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen?

Die Zahnzusatzversicherung können Sie sofort in Anspruch nehmen. Die Tarife haben keine Wartezeiten. Vor Behandlungsbeginn sollten Sie einen Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung einreichen. Dieser wird geprüft und Sie erhalten schriftlich Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Was fällt unter Zahnprophylaxe und wie viel wird erstattet?

Für u.a. folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz: professionelle Zahnreinigung; Fissurenversiegelung; Fluoridierung; erstellen eines Mundhygienestatus. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Was muss ich in den ersten Versicherungsjahren beachten?

Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag. In den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90 auf 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, auf 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren, auf 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 auf 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, auf 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren und auf 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren.

Reperatur des Zahnersatz: Zahlt die Versicherung?

Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.

ZahnPRIVAT
ZahnPRIVAT 75
  • 75 Prozent für Zahnbehandlung inkl. Parodontose- und Wurzelbehandlung
  • 75 Prozent für hochwertigen Zahnersatz
  • 75 Prozent für Angst- und Schmerzausschaltung
  • 75 Prozent für Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung (bis 100 Euro/Jahr)
  • 75 Prozent für Kieferorthopädie für Erwachsene wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls (bis zu 5.000 Euro)


ZahnPRIVAT
ZahnPRIVAT 90
  • 90 Prozent für Zahnbehandlung inkl. Parodontose- und Wurzelbehandlung
  • 90 Prozent für hochwertigen Zahnersatz
  • 90 Prozent für Angst- und Schmerzausschaltung
  • 90 Prozent für Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung
  • 90 Prozent für Kieferorthopädie für Erwachsene wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls (bis zu 5.000)
  • 90 Prozent für Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche (bis zu 5.000 Euro)
  • 90 Prozent für Zahnaufhellung (Bleaching – bis zu 180 Euro in zwei Jahren)


ZahnPRIVAT
ZahnPRIVAT 100
  • 100 Prozent für Zahnbehandlung inkl. Parodontose- und Wurzelbehandlung
  • 100 Prozent für hochwertigen Zahnersatz
  • 100 Prozent für Angst- und Schmerzausschaltung
  • 100 Prozent für Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung
  • 100 Prozent für Kieferorthopädie für Erwachsene wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls (bis zu 5.000)
  • 100 Prozent für Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche (bis zu 5.000 Euro)
  • 100 Prozent für Zahnaufhellung (Bleaching – bis zu 200 Euro in zwei Jahren)


Häufige Fragen und Antworten

Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.

Nein, leider können Sie eine Zahnzusatzversicherung nur abschließen, wenn aktuell keine Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird und auch in den letzten zwei Jahre keine solcher Maßnahmen zahnärztlich empfohlen wurde.

Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.

Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss. Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen. Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.

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