Förderpflege

  • Garantierte Absicherung in allen Pflegegraden
  • Leistungen bei Unfall ohne Wartezeit
  • Staatliche Förderung mit 60 Euro im Jahr
Mit staatlicher Förderung
In wenigen Schritten zum Antrag
Förderpflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Jung und Alt die perfekte Basis für Ihre Pflegevorsorge bietet unser Kooperationspartner, die UKV – Union Krankenversicherung AG.
  • Günstig für den Fall der Pflege vorsorgen: Schon ab 10 Euro Eigenbeitrag im Monat erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss von jährlich 60 Euro zur Förderpflege.
  • Sie können den Tarif FörderPflege mit den Tarifen PflegePRIVAT Premium und PflegePRIVAT Premium Plus vorteilhaft kombinieren.
    In Verbindung mit dem Tarif PflegePRIVAT Premium oder PflegePRIVAT Premium Plus entfällt die Wartezeit für den Tarif FörderPflege.


Mit Aufruf des Tarifrechners verlassen Sie das Internet-Angebot der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen (BGV). Für die dortigen Inhalte ist ausschließlich unser Kooperationspartner, die UKV – Union Krankenversicherung AG, als Betreiber der externen Webseiten verantwortlich.

Einfach erklärt

3 Fakten zur Förderpflege

Können die monatlichen Leistungen im Pflegefall individuell verwendet werden?

Das Tagegeld der Förderpflege steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie benötigen keine Kostennachweise und können selbst entscheiden, für welche Leistungen Sie das Geld ausgeben möchten.

Was sind die Voraussetzungen, um die Tarifleistung zu erhalten?

Sie erhalten die Leistungen der Förderpflege auf Antrag. Ebenfalls vorlegen müssen Sie die Leistungszusage sowie die Gutachtenkopie aus Ihrer Pflegepflichtversicherung.

Wer unterstützt, wenn der Pflegefall eintritt?

Mit dem digitalen PflegePartner steht Ihnen und Ihren Angehörigen im Pflegefall eine Online-Plattform mit zahlreichen Services zur Verfügung. So werden Sie bei der Organisation eines Pflegefalles unterstützt, können sich besser vernetzen und wichtige Aufgaben und Informationen teilen. Selbstverständlich ist der digitale PflegePartner für mobile Endgeräte optimiert und kann überall flexibel genutzt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Grundsätzlich gilt: Die Pflegepflichtversicherung muss weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Wenn dies gewährleistet wird, können Sie Ihr Pflegetagegeld auch dann erhalten, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verlegen.

Ja, im Tarif Förderpflege ist keine Beitragsfreistellung für den Pflegefall vorgesehen.

Rund um die Pflege erhalten Sie bei der FörderPflege Leistungen in jedem Pflegegrad.

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