Bauherrenhaftpflichtversicherung (sofern vereinbart):
Gegenstand der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Bauherrenhaftpflicht umfasst die Haftungsrisiken, die für Sie als Auftraggebende einer privaten Baumaßnahme (Bauherr/-in) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. Architekt/-in, Bauunternehmen) verrichten lassen oder den Bau in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe selbst verrichten. Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle und Grundstück ausgehen. Im Zuge der versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) sind beispielsweise Schäden erfasst durch umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte oder durch berechtigte Benutzung von nicht versicherungspflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
Bauleistungsversicherung (sofern vereinbart):
Versicherungsschutz besteht für alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen) gegen z. B. unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung oder Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile.
Bauhelferunfallversicherung (sofern vereinbart):
Versichert sind Unfälle aller Personen, die bei den in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten bzw. Arbeiten auf der Baustelle tätig sind (Bauherr und Bauherrin, Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Nachbarinnen und Kollegen und Kolleginnen). Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn sich die versicherte Person beim Bau oder der Renovierung in eigener Regie verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende versicherbare Geldleistungen:
- einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen
- Todesfallleistungen (sofern vereinbart)
- Krankenhaustagegeld (sofern vereinbart)