Private Krankenversicherung

  • Individueller und leistungsstarker Versicherungsschutz
  • Überdurchschnittliche Kostenerstattungen
  • Moderne medizinische Leistungen, Services und Behandlungsmethoden
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Private Krankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze


  • Die PKV steht für starke Leistungen: von der freien Arztwahl und optimalen medizinischen Versorgung bis zur Unterbringung im Wunsch-Krankenhaus.
  • Flexible Leistungskombinationen und Aufstockungsoptionen bieten passgenauen Versicherungsschutz, der individuell am besten passt.
  • Ihr Plus gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung: Bei der PKV können die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht gekürzt werden.
  • Der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt sich für Gutverdienende doppelt: bessere Leistungen bei eventuell günstigerem Beitrag als in der gesetzlichen Krankenkasse.


Produktgeber: UKV-Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: 0681 844-2509, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.

Einfach erklärt

5 Fakten zur privaten Krankenversicherung

Beispiele, warum eine private Krankenversicherung Sie und Ihre Familie schützt

Absicherung für die ganze Familie

Durch einen vorteilhaften Berufswechsel ist Benjamin G. aufgestiegen und verdient nun über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er entscheidet sich für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung. Seine Ehefrau Saskia hat ihren Beruf erstmal aufgegeben, um als Vollzeitmutter und Hausfrau für den gemeinsamen Sohn Moritz da zu sein und den Haushalt zu managen. Saskia und Moritz sind über die private Krankenversicherung von Benjamin abgesichert.

Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung

Der 6-jährige Moritz muss nach einem Fahrradunfall ins Krankenhaus. Weil Benjamin G. privat krankenversichert ist, hat die Familie Anspruch auf das 1-Bettzimmer. Moritz kann durch den optimalen Versicherungsschutz ungestört und in Ruhe gesund werden. Dies wird durch die Chefarztbehandlung sichergestellt, die in der privaten Krankenversicherung enthalten ist.

Häufige Fragen und Antworten

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Prinzip der Sachleistung. Der Versicherungsnehmer geht zum Arzt und wird behandelt. Die Kosten rechnet der Arzt direkt mit dem Versicherer, der gesetzlichen Krankenkasse, ab.

In der privaten Krankenversicherung gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Der behandelnde Arzt stellt den Versicherten eine Rechnung über die Kosten der Behandlung aus, die diese zunächst selbst zahlen. Die Rechnungen werden bei der PKV eingereicht, dort geprüft und die Kosten an die Versicherten zurückerstattet.

Im Gegensatz zur GKV ist der Beitrag der privaten Krankenversicherung für die Versicherten nicht gehaltsabhängig. Er richtet sich nach Merkmalen wie Eintrittsalter, Größe, Gewicht, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen für den persönlichen Versicherungsschutz.

In der PKV gibt es, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes Kind oder nicht erwerbstätige Ehe- oder Lebenspartner müssen jeweils eigene Beiträge in die private Krankenversicherung eingezahlt werden.

Angestellte erhalten bei einer Erkrankung von ihrem Arbeitgeber in der Regel für bis zu 6 Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung. Gesetzlich Versicherte erhalten im Anschluss von ihrer gesetzlichen Krankenkasse für maximal 72 Wochen ein sogenanntes Krankengeld.

Grundsätzlich sollten alle Versicherten - d. h. Erwerbstätigen, Selbstständigen und Freiberufler - beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit Ihrem Versicherer ein Krankentagegeld vereinbaren, um sich gegen einen Verdienstausfall bei Krankheit abzusichern.

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