Kinder sind durch die Familienhaftpflicht mitversichert bis zum Abschluss der Schule, Lehre, (Erst-)Ausbildung oder (Erst-)Studium, wobei eine Zweit-Ausbildung bzw. ein Zweit-Studium inbegriffen ist, vorausgesetzt, die Weiterbildung erfolgt innerhalb von 12 Monaten. Auch im Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr sind Kinder mitversichert. Nach Abschluss muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sollten sich die Kinder ab Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden oder heiraten, ist ebenfalls eine eigene Haftpflicht nötig.