Lebensversicherungen unterliegen einer steuerlichen Förderung und sind absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So können die Beiträge der Risikolebensversicherung in der Steuererklärung als „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuer noch nicht ausgeschöpft sind. Bei Angestellten liegen die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen in der Regel bei 1.900 €, bei Selbstständigen sind es 2.800 €, die durch die Risikolebensversicherung angesetzt werden können.