Unfallversicherung

  • Bestmögliche Absicherung für Unfälle in Beruf und Freizeit - weltweit
  • Starke Leistung bei Infektionen durch Zeckenbisse
  • Kinderrente bei Unfall und Krankheit
Wir beraten Sie!
In wenigen Schritten zum Antrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie aber genau hier nicht. Sie leistet nur bei Unfällen bei der Arbeit, in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin. Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und -männer haben sogar gar keinen gesetzlichen Versicherungschutz.
  • Die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls aber können enorm sein – von Einkommensverlusten bis hin zu Kosten für Pflege oder Umbau im eigenen Zuhause.
  • Selbst leichte Unfälle können erhebliche Kosten nach sich ziehen. Die BGV Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie im Ernstfall.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Unfallversicherung

Was ist eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung des BGV zählt zu den privaten Unfallversicherungen. Diese bieten eine über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehende Absicherung gegen die finanziellen Risiken von Unfallverletzungen. Denn der gesetzliche Versicherungsschutz beinhaltet ausschließlich Unfälle, die in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit oder der Ausbildung entstehen – also Arbeits- und Wegeunfälle (Kindergarten, Schule, Universität). Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich auch zu Hause oder bei der Freizeitgestaltung ab, denn der Versicherungsschutz umfasst weltweit Unfälle sowohl im Privatleben als auch im Beruf.

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?

Die Leistungen unterteilen sich in zwei grundsätzliche Bereiche: in Geldleistungen und Dienstleistungen. Zu den wichtigsten Geldleistungen zählen die einmalige Invaliditätsleistung und/oder die Unfallrente, die bei Unfällen mit dauerhaften Beeinträchtigungen gezahlt wird. Darüber hinaus springt die Unfallversicherung beispielsweise bei den Kosten für Bergungs- oder Rettungseinsätzen oder durch den Unfall notwendig gewordener kosmetischer Operationen ein. Die wichtigste Dienstleistung bietet der Baustein Alltagshilfe nach einem Unfall, krankheitsbedingtem Krankenhausaufenthalt oder Geburt. In bestimmten Tarifen kommen zusätzliche Leistungskomponenten hinzu.

Was kann mit der Unfallversicherung nicht abgesichert werden?

Die Unfallversicherung des BGV deckt eine große Bandbreite an mit Unfällen verbundenen Risiken ab. Nicht abgedeckt werden jedoch die Kosten für die Arztbehandlung sowie unfallbedingte Sachschäden wie etwa beschädigte Kleidung (Ausnahme: Sportgeräte wie Skier oder Fahrrad). Auch gesundheitliche Schäden infolge von Krankheiten fallen nicht unter den Versicherungsschutz - eine Ausnahme bildet hier die Unfallrente für Kinder. Wir leisten für Schäden jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Was kostet die Unfallversicherung?

Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach den von Ihnen gewählten Leistungsbausteinen sowie der vereinbarten Versicherungssumme und Progression. Die Höhe der Versicherungssummen und Leistungsarten wird im Antrag und im anschließend für Sie ausgestellten Versicherungsschein festgehalten. Wenn Sie bei den Beiträgen sparen möchten, empfehlen wir Ihnen die jährliche Zahlweise, in diesem Fall zahlen Sie gegenüber der viertel- oder halbjährlichen Überweisung eine niedrigere Prämie.

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unfallversicherung wahlweise für ein Jahr oder drei Jahre abzuschließen. Bei einjährigen Laufzeiten verlängert sich der Vertrag zum Ablaufzeitpunkt um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt. Diese Regelung greift auch bei Verträgen mit Erstlaufzeiten unter einem Jahr, die gerne vereinbart werden, um den Beginn des Versicherungsjahres im Anschluss auf den 1. Januar zu legen.

Was ist bei Krankheiten zu beachten?

Die Unfallversicherung des BGV zahlt bei allen Unfällen mit bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Spielen bei diesen auch Krankheiten eine Rolle, so kann dies den Invaliditätsgrad mindern. Zu diesem Zweck berechnen wir den prozentualen Anteil, den diese Erkrankung an den unfallbedingten Gesundheitsschädigungen hatte. Bis zu einem Anteil von 50 Prozent wirkt sich dies jedoch nicht mindernd auf den Invaliditätsgrad aus.

Top Bewertung

Die BGV Unfallversicherung überzeugt Franke und Bornberg in der Kategorie "Topschutz ohne Gesundheitsprüfung"

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Komfortschutz
  • Versicherungsschutz bei Unfällen, weltweit, rund um die Uhr
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Erwachsenen
  • Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung, wie Verrenkungen von Gelenken oder Knochenbrüchen
  • Ertrinken und Ersticken
  • Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht wurden, z. B. Herzinfarkt, Epilepsie, Übermüdung, Alkohol (beim Führen von Kfz bis 1,1‰)
  • Zeckenbisse (Borreliose, FSME)
  • Infektionskrankheiten Tollwut und Wundstarrkrampf
  • unfallbedingte psychische Erkrankungen
  • Reha-Management: Umfassende Unterstützung während des Genesungsprozesses
  • Kosmetische Operationen inkl. Zahnbehandlung und Zahnersatz bis 20.000 Euro für Schneide-/Eckzähne
  • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis 20.000 Euro
  • Kur- und Rehamaßnahmen bis 3.000 Euro



Wichtigfür Familien
  • Vorsorgeschutz für Ehe-/Lebenspartner, Neugeborene und Adoptivkinder
  • Vergiftungen bei Kindern
  • Unfälle durch unerlaubtes Führen eines Fahrzeugs (bis 18 Jahre)
  • Unfälle durch selbstgebaute Feuerwerkskörper (bis 18 Jahre)


Erweiterbar mit Unfallrente
Erweiterbar mit Todesfallsumme
Erweiterbar mit Alltagshilfe
Erweiterbar mit Krankenhaustagegeld
Exklusiv
Topschutz
  • Versicherungsschutz bei Unfällen, weltweit, rund um die Uhr
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Erwachsenen
  • Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung, wie Verrenkungen von Gelenken oder Knochenbrüchen
  • Ertrinken und Ersticken
  • Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht wurden, z. B. Herzinfarkt, Epilepsie, Übermüdung, Alkohol (beim Führen von Kfz bis 1,1‰)
  • Zeckenbisse (Borreliose, FSME)
  • 33 Infektionskrankheiten,
    z. B. Scharlach, Tollwut, Wundstarrkrampf
  • unfallbedingte psychische Erkrankungen
  • Reha-Management: Umfassende Unterstützung während des Genesungsprozesses
  • Kosmetische Operationen inkl. Zahnbehandlung und Zahnersatz bis 100.000 Euro für alle Zähne
  • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis 100.000 Euro
  • Kur- und Rehamaßnahmen bis 5.000 Euro



Wichtigfür Familien
  • Vorsorgeschutz für Ehe-/Lebenspartner, Neugeborene und Adoptivkinder
  • Vergiftungen bei Kindern
  • Unfälle durch unerlaubtes Führen eines Fahrzeugs (bis 18 Jahre)
  • Unfälle durch selbstgebaute Feuerwerkskörper (bis 18 Jahre)
  • Rooming-in-Leistung je Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus 50 Euro bis 5.000 Euro
  • Vollwaisenrente für Kinder bis 18 Jahre bis 8.000 Euro pro Jahr/Kind
  • Schulausfallgeld bis 50 Euro pro Schultag max. 100 Tage



  • Verbesserte Gliedertaxe
  • Hautverletzungen durch Tiere und Insekten, z. B. Bisse oder Stiche
  • Impfungen gegen versicherte Infektionen
  • Wundinfektionen und Blutvergiftungen
  • Erfrierungen und Erfrierungstod
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen, z. B. Amputation bis 20.000 Euro
  • Sofortleistung bei bestimmten Knochenbrüchen und Bänderrissen (Gipsgeld)
  • Sofortleistung bei Oberschenkelhals- und Oberarmbruch ab 55. Lebensjahr bis 8.000 Euro
  • Reparatur oder Ersatz eines bei einem Unfall beschädigten Sportgerätes wie Ski, Fahrrad oder Inlineskates inkl. Brille und Helm bis 250 Euro


Erweiterbar mit Unfallrente
Erweiterbar mit Todesfallsumme
Erweiterbar mit Alltagshilfe
Erweiterbar mit Krankenhaustagegeld

Für Familien: Perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Ob durch einen Unfall oder eine Krankheit - erleidet Ihr Kind eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung, zahlen wir die vereinbarte Rente monatlich ein Leben lang, wenn Sie im Tarif Exklusiv den Baustein Unfallrente abgeschlossen haben.

Neugeborene oder Adoptivkinder sind ab dem Tag der Geburt bzw. ab dem Tag der Adoption für zwölf Monate mitversichert. Danach wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater und passen Ihren Vertrag an. Gleiches gilt außerdem für Ehe-/ und Lebenspartner/innen.

In unseren Tarifen bieten wir speziell für Kinder ein umfassendes Leistungspaket an. Enthalten sind u.a. folgende Leistungen:

  • Rooming-In: Ihr Kind ist im Krankenhaus und Sie übernachten dort, dann unterstützen wir Sie bei den Kosten.
  • Psychologische Hilfe: Ihr Kind wird in der Schule gemobbt und braucht psychologische Unterstützung? Wir übernehmen einen Teil der Kosten.
  • Reparaturkosten: Geht die Brille Ihrer Tochter bei einem Unfall zu Bruch oder der Helm Ihres Sohnes, dann erstatten wir Ihnen bis zu 250 Euro.

Warum eine Unfallversicherung sinnvoll ist

Direkt nach dem Unfall

Marie stürzt während eines Wanderurlaubs in Italien schwer. Sie bricht sich das Bein und die Hüfte. Sie muss mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden. Sie wird sofort operiert und muss danach drei Wochen im Krankenhaus bleiben. Wir übernehmen die Kosten für den Rettungseinsatz und den Transport zur Klinik. Zudem erhält Marie für jeden Tag im Krankenhaus ihr vereinbartes Krankenhaustagegeld, das sie für ein Einzelzimmer verwendet. Sie erhält zudem Gipsgeld bzw. eine Sofortleistung in Höhe von 6.000 Euro. Wir übernehmen auch die Anreise- und Übernachtungskosten ihres Ehemanns Tim.

Während der Genesung

Die Behandlung im Krankenhaus ist abgeschlossen, Marie ist durch ihr Bein aber immer noch hochgradig eingeschränkt. Wir übernehmen die Organisation und Kosten, die zusätzlich anfallen, um Marie sicher nach Hause zu bringen. Außerdem steht Marie ein Reha-Manager beratend zur Seite, der sie im Genesungsprozess betreut und notwendige, zusätzliche therapeutische Maßnahmen vermittelt und finanziert. Marie kann sich die ersten Tage daheim nicht selbst versorgen. Unsere Alltagshilfe durch die Malteser unterstützt Marie beim Einkaufen, auf Arztgängen, beim Putzen, Bügeln und bei der Pflege.

Häufige Fragen und Antworten

Die Invaliditätsleistung ist die Kernleistung der Unfallversicherung. Sie bezeichnet den Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls langfristige gesundheitliche Schäden davontragen. Hierbei handelt es sich um die Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrages. Sie ist in der Unfallversicherung immer als fester Baustein enthalten und in der Höhe frei wählbar. Die Auszahlung richtet sich nach der individuell vereinbarten Summe, der gewählten Progression sowie dem jeweiligen Invaliditätsgrad. Dieser wird über die Gliedertaxe festgelegt.

Unser Tipp: Wählen Sie als Vollinvaliditätssumme mind. das 5- bis 6-fache Ihres Bruttojahresgehalts.

Wenn Sie Ihre Unfallversicherung mit einer Progression abschließen, steigt die Leistung abhängig von der Invalidiät überproportional an. Sie können zwischen verschiedenen Progressionen wählen. Mit einer Progression von z. B. 1.000 % kann die Leistung bei Vollinvalidität um das 10-fache gesteigert werden. So können Sie bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer Invalidität von 100 % 1 Mio. Euro erhalten.

Die Gliedertaxe bildet eine der Grundlagen, um den Invaliditätsgrad zu ermitteln. Sie stellt den Grad des Verlustes oder die Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen, Organen und Sinnesorganen dar. Hiernach richtet sich dann z. B. die Auszahlung der Invaliditätssumme. Unsere Gliedertaxe finden Sie in unserem Downloadblock.

 

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