Baupolice ohne Eigenleistung

  • 2 Versicherungen, 1 Beitrag, 100 Prozent Sicherheit
  • Leistungsstarke Bauherrenhaftpflicht
  • Bauleistungsversicherung schützt bei Sachschäden
Ab 257 Euro für 3 Jahre
In wenigen Schritten zum Antrag
Baupolice ohne Eigenleistung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Baustellenabsicherung oder die Beseitigung von Gefahrenstellen - als Bauherr/-in tragen Sie eine große Verantwortung und müssen an vieles denken.
  • Mit der BGV-Baupolice sichern Sie die wichtigsten Risiken am Bau in nur einer Police optimal ab.
  • Sie brauchen für die gesamte Bauzeit nur einmal einen Beitrag zu bezahlen.
  • Der Einmalbeitrag gilt bis zu drei Jahre. Damit ist der Versicherungsschutz auch dann nicht gefährdet, wenn das Bauvorhaben länger dauert als geplant.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Baupolice

Für was hafte ich als Bauherr oder Bauherrin?

Als Bauherr oder Bauherrin haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn auf Ihrer Baustelle jemand zu Schaden kommt. Dies gilt nicht nur für Handwerker und Handwerkerinnen, die auf der Baustelle arbeiten, sondern z. B. auch für Passanten und Passantinnen.

Für was benötige ich als Bauherr oder Bauherrin eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung greift bei unvorhergesehen Schäden während der Bauzeit. Diese können z. B. durch Unwetter oder Vandalismus entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Baupolice mit und ohne Eigenleistung?

Die Baupolice mit Eigenleistung besteht aus drei Versicherungen, der Bauherrenhaftpflichtversicherung, der Bauleistungsversicherung und der Bauhelferunfallversicherung. Die Baupolice ohne Eigenleistung besteht aus zwei Versicherungen: hier fällt die Bauhelferverunfallversicherung weg.

Unsere Tarif

Die optimale Lösung für Sie

Baupolice
ohne Eigenleistung

Bauherrenhaftpflichtversicherung:

  • Personen- und Sachschäden pauschal: 6 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: bis 100.000 Euro
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Allmählichkeitsschäden sind mitversichert
  • Schäden durch Abwasser sind mitversichert
  • Lagerung gewässergefärhdender Substanzen wie Lacke oder Farben: bis 60l/kg je Behälter bzw. insgesamt 600l/kg
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz: bis 100.000 Euro
  • Haus und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstück und Bauwerk inklusive
  • Beitragsrabatt bei Fertighäusern möglich
  • Versicherungsschutz für Bauhelfer ist gewährleistet
  • Ausführung der Bauarbeiten oder ein Teil dieser Arbeiten in Eigenregie gegen Zuschlag mitversichert



Bauleistungsversicherung:

  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 150 Euro
  • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbunden Bestandteilen ist mitversichert
  • Schäden durch ungewöhnliche Witterungsereignisse und Leitungswasser an fertigen Teilen des Bauwerks sind abgedeckt
  • Mitversicherung des Einbaus von Photovoltaikanlagen gegen Zuschlag mitversichert


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Baupolice sinnvoll ist

Bauherrenhaftpflicht

Thomas lässt auf seiner Baustelle ein Werkzeug achtlos liegen. Eine ältere Dame kommt vorbei und verletzt sich daran. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die entstanden Kosten.

Bauleistungsversicherung

Unbekannte randalieren nachts auf der Baustelle der Familie W und verwüsten die sanitären Anlagen sowie die dort deponierten Baustoffe. Den Schaden übernimmt die Bauleistungsversicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Bauherrenhaftpflichtversicherung (sofern vereinbart):
Gegenstand der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst die Haftungsrisiken, die für Sie als Auftraggebender einer privaten Baumaßnahme (Bauherr/-in) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. Architekt/-in, Bauunternehmen) verrichten lassen oder den Bau in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe selbst verrichten. Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle und Grundstück ausgehen. Im Zuge der versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) sind beispielsweise Schäden erfasst durch umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte oder durch berechtigte Benutzung von nicht versicherungspflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

Bauleistungsversicherung (sofern vereinbart):
Versicherungsschutz besteht für alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen) gegen z. B. unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung, Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile.

Nicht versichert in der Bauherrenhaftpflicht:

  • Haftpflichtansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, Schäden, die Sie selbst erleiden.

Nicht versichert in der Bauleistungsversicherung:
  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion.

Nicht versichert in der Bauhelferunfallversicherung:
  • Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall) und Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung).

Zur Bausumme zählen die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, die Kosten aller Bauleistungen mit Baustoffen und Bauteilen, der Wert der Eigenleistungen und eigene Lieferung.

Kosten für die Aushebung von Grund und Boden (Grabearbeiten), Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst) und die Mehrwertsteuer.

Der Kaufpreis für das Grundstück sowie Erschließungskosten gehören nicht dazu.

Kunden und Kundinnen unserer Privathaftpflichtversicherung der Produktlinie Exklusiv benötigen keine zusätzlichen Haftpflichtversicherungen beim Hausbau, denn bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung sind Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert. Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Wenn der Bauherr oder die Bauherrin, Familienangehörige, Verwandte oder Freunde bei in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten tätig sind. Damit sind alle Helfenden beim Hausbau mitversichert – ohne, dass diese namentlich genannt werden müssen. Siehe auch Baupolice mit Eigenleistung .

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Beitrag bezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten, mit der Bezugsfertigkeit , nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Für Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet spätestens drei Jahre (bei Gewährung des Fertighausrabattes neun Monate) nach Versicherungsbeginn. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.

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