Bauherrenhaftpflichtversicherung (sofern vereinbart):
Gegenstand der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst die Haftungsrisiken, die für Sie als Auftraggebender einer privaten Baumaßnahme (Bauherr/-in) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. Architekt/-in, Bauunternehmen) verrichten lassen oder den Bau in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe selbst verrichten. Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle und Grundstück ausgehen. Im Zuge der versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) sind beispielsweise Schäden erfasst durch umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte oder durch berechtigte Benutzung von nicht versicherungspflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
Bauleistungsversicherung (sofern vereinbart):
Versicherungsschutz besteht für alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen) gegen z. B. unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung, Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile.